Hallo, wird im Pflegefall der Kleingarten (Unterpächter ist der Pflegebedürftige) vom Sozialamt als Vermögen eingestuft und wäre somit zukündigen?

1 Antwort

Es ist natürlich die Frage, welchen Vermögenswert ein Stück Land haben mag das nur angepachtet worden ist. Außer den Aufbauten ist da nichts was einen Geldwert haben mag. 

Sodann wird sich das "Problem" doch schon dadurch lösen daß der Pflegebedürftige die Pacht nicht mehr zahlen kann und seinerseits die Kündigung durch den Kleingartenverein erhält. Von dem geringen Taschengeld daß er zugesprochen bekommt läßt sich so etwas nämlich nicht finanzieren.


Ulli1965 
Beitragsersteller
 22.08.2016, 11:18

Hallo Privatier59,

als Vermögenswert könnte der Schätzwert angesehen werden, der im Rahmen einer Kündigung zufließen würde. Wenn dem so wäre, würde das Sozialamt bestimmt nicht so großzügig sein darauf zu verzichten. Wenn nur die jährliche Pacht vom Sozialamt angesetzt werden würde gebe ich Ihnen recht, das wäre dann kein Problem mehr.