Meine Tochter und ich stehen im Grundbuch muss aber aus finanziellen Gründen das Haus verkaufen was steht meiner Tochter zu?

3 Antworten

Du kannst das Haus nicht verkaufen, da es Dir nicht (alleine) gehört.

Eigentümer sind alle gemeinsam, die als Eigentümer im Grundbuch stehen.

  • Ist also Deine Tochter mit dem Verkauf nicht einverstanden, dann ist der Verkauf nicht möglich.
  • Gibt sie ihr Einverständnis, dann steht ihr der Anteil am Verkaufspreis im Verhältnis Ihres eingetragenen Anteil im Grundbuch zu.

Beispiel:

Eigentumsverhältnisse im Grundbuch sind 75% Du und 25% Tochter ("dreiviertel zu einviertel") = Aufteilung des Verkaufspreises ebenfalls 75% zu 25%

So klein kann kein Mensch sein, daß er im Grundbuch "steht".

Ich übersetze das daher damit, daß Ihr gemeinsam Eigentümer seid.

Zu welchen Anteilen wissen wir nicht. Die Aufteilung des Kaufpreises erfolgt aber nach den entsprechenden Anteilen.

Hoffentlich weiß die Tochter schon etwas von ihrem Glück. Ansonsten wird das nämlich nichts mit dem Verkauf. Der bedarf der Unterschrift aller Eigentümer. Will einer nicht, dann bleibt nur die Teilungsversteigerung.

Du kannst nichts verkaufen, das Dir nicht gehört.