Erweiterte Verlässlichkeitsprüfung mit einem vorläufigen Rücktritt gemäß §35(9) aufgrund von 27(1) SMG?
Ich hoffe mir kann hier wer Auskunft geben, habe da eine etwas knackigere Frage.
Ich bin dieses Jahr von der Polizei hopps genommen worden und bei mir wurden kleinstmengen von Suchtgift sichergestellt, aber von es wurde von einer Verfolgung nach §35(9)abgesehen. Jz habe ich bei einem neuen Arbeitgeber angefangen und da benötige ich eine erweiterte Verlässlichkeitserklärung. Dort steht ich muss alle anhängigen oder abgeschlossene Verwaltungsstraftaten angeben. Jz ist meine Frage ob ich mein Delikt angeben muss oder nicht. Ich bin mir nicht sicher ob das eine Diversion ist oder nicht, bzw. ob es als noch offen gilt da es ja nur "auf Eis gelegt" wurde.
Ist eine bisschen kompliziertere Frage, aber wenn mir wer darauf ne Antwort geben kann wär ich sehr dankbar.
In diesem Sinn noch schönes Browsing
2 Antworten
Du solltest dazu schreiben, dass es hier offenbar um österreichisches Recht geht...
Für österreichisches Recht solltest du dich an ein österreichisches Fachforum wenden. Hier kennt sich damit kaum jemand aus.