Unternehmensanteile als Angestellter?

Hallo Liebe Leute,

undzwar habe ich ein etwas komplexes Anliegen.
Mein Cousin und ich sind in einem jungen Liefer- und Takeawayrestaurant angestellt.
Der Inhaber ist ein sehr guter Bekannter der uns mit ins Boot geholt hat.
Das Geschäft ist quasi ein Startup und soll in Zukunft ein Franchisesystem werden.
Die Zahlen sind exzellent und alles läuft auf Franchise hinaus.

Mein Cousin und ich sind aber keine normalen Angestellten, sondern wir sind quasi wie die Geschäftsführer. Wir kümmern uns um Einkauf, Personal, Logistik, Abrechnungen, Marketing etc. also um wirklich alles. Dementsprechend sieht auch unsere Arbeitszeit aus.
Unser Bekannter hat uns auch gesagt, dass er uns auf jeden Fall mit hochziehen will.

Gehaltstechnisch sieht das ganze natürlich nicht so super aus also man verdient schon gut und ich kann mich eigentlich nicht so stark beschweren, aber mehr geht natürlich immer.

Sollte es ein Franchisessytem werden, so wollen mein Cousin und ich definitiv Franchisegeber sein also Teil der Mutter und nicht Franchisenehmer. Wir sind nicht dran interessiert nur Filialleiter zu sein.

Die Frage lautet: Welche Möglichkeiten haben mein Cousin und ich?

Es handelt sich noch um ein Einzelunternehmen, aber soll in naher Zukunft eine GmbH werden.
Wir haben dran gedacht, dass mein Cousin und ich zb. ingesamt 40% oder 50% der GmbH kaufen und somit zu Gesellschaftern werden, sprich Stammkapital einzuzahlen.
Also quasi mit ins Startup einsteigen.
Ist das schon bei der Gründung der Gesellschaft möglich? Oder ist es schlauer, die Anteile erst später zu erwerben?

Wie wird der Unternehmenswert bemisst also woher weiß ich was 100% des Unternehmenswerts entspricht. Der Inhaber kann ja nicht einfach einen Preis erfinden oder ?

Im Netz hab ich oft etwas von „echten Optionen“ gelesen. Zum Beispiel wenn wir solche eine Abmachung treffen, aber die Umsetzung erst in der Zukunft liegen soll? Wir würden dann auch auf Gehaltserhöhungen verzichten.

Ihr müsst wissen, unser Bekannter würde dem höchstwahrscheinlich zustimmen, da er sowas schon öfters angesprochen hat, aber er hat nicht so viel Ahnung was die Umsetzung angeht.

Wäre echt Super, wenn einer mir mal die Möglichkeiten und die Umsetzung erläutern könnte, wie sowas in der Realität abläuft.

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Das ist ganz klar ein Fall für einen Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt. (Der WP kann auch einen „unabhängigen“ Unternehmenswert bestimmen)

Viel zu komplex für dieses Forum! Und viel zu viele Risiken.

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Für den Veräusserer könnte ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegen, sodass er auf den Gewinn Einkommensteuer zahlen muss. Scheidet aus, wenn er die Immobilie schon über 10 Jahre besitzt oder ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken selbst nutzt. Ein mögliches Doppelbesteuerungsabkommen wäre zu beachten.

Im Ausland könnten natürlich auch Steuern anfallen, das hängt dann von den dortigen Steuergesetzen ab.

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Das Autohaus kann das Auto nur mit der EVB Nummer zulassen.

Sobald das Auto zugelassen wurde, beginnt die Versicherung automatisch zu laufen.

Bei Abholung ist also nichts weiteres erforderlich.

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Wenn neben der Lohnsteuer keine weitere Steuer abzuführen ist (insbesondere keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kurzarbeitergeld) besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung!

Durch den Abzug von Werbungskosten (ggf. Auch nur des Arbeitnehmerpauschbetrages) kann sich aber eine Rückerstattung ergeben, hierfür hat man 4 Jahre nach Ende des Veranlagungszeitraumes Zeit.

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Vielleicht hilft dir das:

https://www.ausbildung-im-finanzamt.de/BVPlus/views/bvplus/register/registrierung.jsf

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Die Vermietung von Grundstücken und Gebäuden ist nach §4 Nr. 12 UStG grundsätzlich umsatzsteuerfrei (ausgenommen kurzfristige Vermietung von Wohnräumen und KFZ-Stellplätzen und ein paar andere spezielle Ausnahmen).

Nach §9 UStG kann auf die Befreiung verzichtet werden, sofern der Mieter die Räume selbst für Umsatzsteuerpflichtige Umsätze nutzt.

Der Verzicht auf die Befreiung scheidet also aus, wenn die Vermietung an Privatpersonen erfolgt, die keine Unternehmer I.S.d. UStG sind.

Daher ist die Miete netto zu berechnen und unterliegt auch bei dem vermietenden Unternehmen nicht der Umsatzsteuer.

Wichtig zu beachten ist der möglicherweise noch laufende Vorsteuerberichtigungszeitraum von 10 Jahren für Gebäude nach §15a UStG.

Sofern in den letzten 10 Jahren keine Vorsteuer für die Errichtung oder Sanierung der Halle geltend gemacht wurden, sollte dies jedoch auch kein Risiko darstellen.

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Zumindest wenn es um eine GmbH oder KG geht.

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Als Geschäftsführer müsstest du ja im Handelsregister eingetragen sein.

Ausserdem kennt deine Hausbank ja deine regelmäßigen Einkünfte.

Könnte mir vorstellen dass es bei der Hausbank eher klappt als im Autohaus direkt!

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Ich denke das ist eine Frage, die nur jeder für sich entscheiden kann.

Ihre Perspektive ist natürlich nachvollziehbar.

Habt ihr die Wohnung gemeinsam gekauft oder hast du auch die mitgebracht? Wenn die auch von dir ist „profitiert“ sie im Trennungsfall ja sowieso von der Beziehung bzw. nach den von dir geschilderten Wertverhältnissen deckt ihr Anteil an der Wohnung ja ihren finanziellen Aufwand für die Sanierung.

Ich persönlich würde meine Freundin erst ins Grundbuch eintragen, wenn sie auch meine Frau ist. Dennoch fände ich es nicht fair meiner Freundin ihren Aufwand bei der Sanierung und der Kredittilgung nicht in Form von Substanz zu entschädigen (z.B. o.g. Wohnung).

Außerdem sollte man hier die Schenkungsteuer nicht unterschätzen, da sie dir ja offensichtlich die 50% nicht abkaufen wird. Zwischen einfachen Lebensgefährten liegt der Freibetrag bei nur 20.000€ und der Steuersatz ist ordentlich bei solch einer Schenkungshöhe.

Falls ihr das vorhabt, lasst euch von einem Steuerberater beraten!

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Ich würde es als normale Einnahmen über 8400 buchen.

Die Buchung hat ja keinen Einfluss auf die Steuerbarkeit und damit macht man nichts verkehrt!

Grüße

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