Muss der Vermieter für Gefahren im Garten aufkommen?
Muss der Vermieter für Gefahren im Garten aufkommen?
Der Garten hat ca. 200qm Rasenfläche.Der Boden ist überwiegend uneben mit mehreren Stolperfallen und Löcher.Ich habe mir beim Rasenmähen den Fuss verstaucht.
Der Garten muss geebnet werden.
Meine Frage ist das Mieter Angelegenheit oder Vermieters
Die Frage ist zu allgemein gestellt. Um welche Gefahren geht es Dir? Beschreibe die Gefahr bitte genau.
Die Rasenfläche hat mehrere Stolperfallen.Was man mit bloßem Auge, wegen dem Rasen nicht sofort erkennt.
Man kann sich das wie tiefe Schlaglöcher auf Straßen vorstellen.
1 Antwort
Muss der Vermieter nicht. Mit dem Mietvertrag ist eine Gartennutzung vereinbart. Dann trägt der Nutzer auch das normale Lebensrisiko. Nur bei groben Gefahren, wie loste Äste o.ä. muss der Gartenbesitzer die Unfallgefahr umgehend beseitigen.
Löcher im Rasen gehören zum normalen Lebensrisiko.
Ich bin beim mobilen Pflegedienst in der Nachtwache tätig.Gibt's ne Menge zu tun.Bin mit Herzblut dabei,dass ist meine Pflicht den lieben alten Mitmenschen gegenüber. ;-)