Muss der Lebenspartner Grunderwerbsteuer zahlen, wenn er von der Familie seines Partners erwirbt?
Hallo,
ich habe zusammen mit meinem Partner ein Haus erworben, dass seinem Vater und seiner Tante (Erbgemeinschaft) gehörte. Dadurch ist er von der Grunderwerbsteuer befreit. Wie sieht es denn mit mir aus, bin ich ebenfalls befreit, weil ich seine Lebenspartnerin bin?
1 Antwort
Das ist in § 3 Nr. 6 Grunderwerbsteuergesetz geregelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__3.html
ausgenommen ist 6. der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind oder deren Verwandtschaft durch die Annahme als Kind bürgerlich-rechtlich erloschen ist. Den Abkömmlingen stehen die Stiefkinder gleich. Den in den Sätzen 1 und 2 genannten Personen stehen deren Ehegatten oder deren Lebenspartner gleich;
Ohne Trauschein kein Ehegatte oder Lebenspartner. Vor allem aber ist auch der Erwerb von der Tante auch bei deinem Freund nicht befreit.
Befreit ist in eurem Fall lediglich der Teil, der vom Vater an den Sohn geht. Nur den Teil, der vom Vater an dich ging, hättest du durch rechtzeitige Heirat steuerfrei machen können.
hättest du durch rechtzeitige Heirat steuerfrei machen können.
Entweder das - oder der Freund kauft allein und verkauft nach der Hochzeit die Hälfte an seine Ehefrau.