Unterhaltszahlung neu berechnen?
Unterhalt der beiden Kinder meines Partners wurde letztes Jahr im September neu berechnet...nun möchte seine Ex-Frau es noch einmal berechnen lassen, als ob sie wüsste dass er eine Gehaltserhöhung bekommen hat!?!?!
Kennt sich hier jemand aus...wir haben gelesen dass es nur alle 2 Jahre neu berechnet werden darf...
Danke
3 Antworten
Ergänzend zu Gänseliesl: Der Einkommenszuwachs müßte mehr als 20 % betragen, damit vor Ablauf von zwei Jahren ein Anspruch auf Neuberechnung besteht. Nach dieser Quelle:
hier noch der richtige link: http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/08/06/sperrfrist-fuer-auskunftserteilung-im-unterhaltsrecht-1605-ii-bgb/
Hallo,
die Regel: nach § 1605 Abs. 2 BGB kann nur alle zwei Jahre erneut eine Auskunft verlangt werden.
aber wie so oft...... hier die Ausnahme von der Regel:
"wenn dem Anspruchssteller Anhaltspunkte dafür vorliegen und er glaubhaft macht, dass der Verpflichtete seit der Erteilung der letzten Auskunft wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat, kann die Auskunft auch zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen. "
Da wird wohl bei der EX etwas durchgesickert sein ???
als ob sie wüsste dass er eine Gehaltserhöhung bekommen hat!?!?!
Hat er denn?
Wenn ja ist es seine Pflicht das zu melden, damit neu berechnet werden kann.
wie gesagt...laut unserer Berechnung, und da das Jugendamt leider auf der Seite der Ex-Frau steht weiß man nie was da noch kommt
Das Jugendamt steht irgendwo in der Stadt - auf welcher Seite ist egal.
Der/die Bearbeiter/in hat sich für das Kind zu interessierten - die Ex sollte ihr völlig egal sein.
hat er...allerdings macht dass laut unserer Berechnung keine Stufe in der Düsseldorfer Tabelle höher aus?!