Grunderwerbsteuer auf Architektenhonorar?
Ich möchte ein Grundstück zu kaufen von einem Architekten, der das darauf zu bauende Haus auch planen will (seine Verkaufsbedingung). Für seine Leistungen erhält er ein Honorar nach HOAI. Auf dieses Honorar wird normalerweise die MWSt von 19% erhoben. Der Grundstückkauf selbst unterliegt der Grunderwerbsteuer von 3,5%. Gerade las ich in einer Fachzeitschrift, daß die Leistungen, welche mit dem Grundstückskauf zusammenhängen, auch der Grunderwerbsteuer unterliegen - z.B. wenn man das Grundstück von einem Bauträger kauft, der dann auch das Haus errichtet. Dafür wird auf die Bauträgerleistungen aber keine MWSt erhoben (damit keine Doppelbesteuerung entsteht). Man spart also die Differenz 19 - 3,5 = 15,5%. Gilt dieses auch für das Architektenhonorar, wenn man es in den Kaufvertrag mit aufnimmt?
1 Antwort
Wenn der Notar das passend formuliert:
"ES wird erworben das Grundstück Gemarkung ....... , einschließlich der Planung für ein Einfamilienhaus gemäßt übergebenr Pläne und Baugenehmigung vom...... Die Übrtragung der Baugenehmigung auf den Käufer wird vom Verkäufer beantrag und zugesichert ... usw."
Dann sollte das so durchgehen.
Es muss aber eine Eindeutige Verbindung zum Grundstück bestehen, daher muss zumindest der Bauantrag gestellt sein.