Muss der Garten verkauft werden, wenn man Grundsicherung beziehen möchte?

1 Antwort

Ich habe noch nie davon gehört, dass bei der Antragstellung auf Grundsicherung nach einem Garten gefragt wird. M.E. gehört der Garten nicht zum Vermögen, sondern ist eine Freizeitbeschäftigung Deiner Mutter.

Es muss nur angegeben werden wonach gefragt wird, also würde ich an Mutters Stelle von allein gar nichts erwähnen.


blitzi 
Beitragsersteller
 06.09.2013, 17:53

Danke erstmal für die Antwort. In den meisten Anträgen wird nach Grundbesitz gefragt und wer was besitzt der hat Vermögen. Mutter hat viel zu viel Angst etwas zu verschweigen, sie hat Angst vor den Konsequenzen, wenn es rauskommt.

Primus  07.09.2013, 18:36
@blitzi

Deine Mutter kann bei der Beantragung der Grundsicherung vorsichtshalber fragen, ob das Grabeland auch zum Grundbesitz gehört.

Da dieses Land beim Verkauf erfahrungsgemäß einen niedrigen Preis erzielen würde, kann Deine Mutter davon ausgehen dass sie ihr Gärtchen behalten darf.

Ich drücke ihr die Daumen ;-)

Gaenseliesel  04.09.2013, 22:27

denke ich auch Primus, dass würde ja wohl zu weit gehen ! Gruß ! K.

Maxieu  05.09.2013, 00:58

Und der Garten ist als Grundbesitz kein Vermögen, nach dem gefragt wird?

Primus  05.09.2013, 10:24
@Maxieu

Ich würde gepachtetes oder auch erworbenes Grabeland nicht gerade als vermögen bezeichnen.