Falls Du nicht PKV versichert bist, belasten noch GKV/PV Beiträge die RenteKapitalentnahme aus der bAV.
Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde die Abschaffung der Abgeltungssteuer festgeschrieben. Wenn das kommt werden auch Erträge aus Kapitalvermögen mit dem pers. Steuersatz versteuert. Da kann in 38 Jahren noch viel passieren.
Innerhalb von dieser Zeit ist vielleicht doch mal die Assetklasse eines ETF‘s zu zu wechseln. Da fallen auch mal alle 5-10 J. eine Gewinnbesteuerung und neue Transaktionskosten an. Denke auch an die 2018 eingeführte laufende Vorabbesteuerung von Ausschüttungen.
Mit einer kompletten Entnahme des Kapitals (und Steuerlast/Sozialabgaben auf das Gesamtkapital) nach dem Sparprozess würde ich nicht rechnen. Du willst doch eine regelmäßige Rente, oder? Wenn, dann werden nur die Entnahmen belastet.
Die Flexibilität bei ETF‘s hat Charme, ist jedoch auch ein Risiko. Abhängig von persönlicher Konsequenz geht hier schon mal die Altersvorsorge für Konsumwünsche drauf. An die bAV gehst Du nicht ran.
Vielleicht das eine tun und das andere nicht lassen und auf verschiedene Anlagen setzen. Wie sagte Danny Kaye: „Geld allein macht nicht glücklich, es gehören noch Aktien und Immobilien dazu“.