Frage doch am besten Deine Sparkasse. Haben die kein 24h Hotline?
Die Antwort auf Deine Frage findest Du in Deinen Steuerbescheiden der Vorjahre.
Das FInanzamt prüft was für Dich besser war, Förderung oder Steuervorteil.
Wenn für Dich die Zulage > Steuervorteil war, hast Du keine Steuervorteile erhalten. Dann musst Du auch keine Steuern zurückzahlen.
Die Rückforderung von evtl. Steuervorteilen ist nicht abhängig vom Beitrag sonder von Deinem pers. Steuersatz.
Was ist denn Bitteschön ein Arbeitervertrag?
Wurdest Du Angestellt oder hast Du einen Vertrag als selbständiger Handelsvertreter unterschrieben?
Im zweiten Fall hättest Du keinen Chef.
Falls Du nicht PKV versichert bist, belasten noch GKV/PV Beiträge die RenteKapitalentnahme aus der bAV.
Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde die Abschaffung der Abgeltungssteuer festgeschrieben. Wenn das kommt werden auch Erträge aus Kapitalvermögen mit dem pers. Steuersatz versteuert. Da kann in 38 Jahren noch viel passieren.
Innerhalb von dieser Zeit ist vielleicht doch mal die Assetklasse eines ETF‘s zu zu wechseln. Da fallen auch mal alle 5-10 J. eine Gewinnbesteuerung und neue Transaktionskosten an. Denke auch an die 2018 eingeführte laufende Vorabbesteuerung von Ausschüttungen.
Mit einer kompletten Entnahme des Kapitals (und Steuerlast/Sozialabgaben auf das Gesamtkapital) nach dem Sparprozess würde ich nicht rechnen. Du willst doch eine regelmäßige Rente, oder? Wenn, dann werden nur die Entnahmen belastet.
Die Flexibilität bei ETF‘s hat Charme, ist jedoch auch ein Risiko. Abhängig von persönlicher Konsequenz geht hier schon mal die Altersvorsorge für Konsumwünsche drauf. An die bAV gehst Du nicht ran.
Vielleicht das eine tun und das andere nicht lassen und auf verschiedene Anlagen setzen. Wie sagte Danny Kaye: „Geld allein macht nicht glücklich, es gehören noch Aktien und Immobilien dazu“.
Wenn Du schon Kunde bei der Deutschen Bank bist, dann lass Dich dort beraten. Mit dem DIN basierten FinanzCheck lassen sich Deine Ziele gut abklären. Das bietet eine gute Grundlage für eine Beratung, die auf Deine individuellen Ziele abgestimmt ist.
Du kannst dann entscheiden, ob Du eine persönliche Beratung bevorzugst oder auf Robin den RoboAdvicer setzt. Für Kurz/Mittelfristige Anlageziele, bietet die DB mit der Zinsmarkt sichere Online-Lösungen die mehr Zinsen bringen wie Dein Junges Konto bzw. die Sparcard.
Die Banken haben jeweils eigene Rahmenbedingungen. z. B. :
Bei Finanzierungsauslauf >80% zu versteuerndes Einkommen led. min. 50TEUR, verh. 70TEUR oder verbleibende freies Vermögen min. 25TEUR.
Andere Kriterien: Obj. min 45qm, keine Gewerbeeinheiten, ....
Vertrauen hin, vertrauen her. Wenn Fr. H. für die Bank immer noch haftbar bleibt, weshalb sollte Sie dann Ihr Eigentum an dem besicherten Objekt aufgeben?
Wenn Du durch die Heirat wieder erwerbsfähig wirst, dann ja. ;-)
Kommt Dein Freund aus dem bestehenden Kreditvertrag raus?
Falls ja, wie hoch ist das Aufhebungsentgelt?
Rechnet sich der ganze Aufwand mit ne Umschreibung der Grundschuld, etc.
Finanziert den Teil der durch den Verkauf der ETW abgelöst werden soll als variables Darlehen. Das kann dann ohne Aufhebungsentgelt getilgt werden . Evtl. geht das auch Endfällig.
Warum soll die ETW verkauft werden? Miete kassieren und Zinsen/AfA absetzen kann sich bei dem EK auch rechnen.
Deine Frage enthält viele unbekannte.
- Kapitalanlage?
- Eigennutz?
- Einkommensituation?
- Höhe des Kaufpreises?
- Höhe der Erwerbsnebenkosten?
- Zustand des Objektes?
- ...
Mit Grundpfandrecht wird bestenfalls der KP zu 100% beliehen. Ab 85% Beleihungsauslauf werden die Konditionen ungünstig.
Die Erwerbsnebenkosten können u.U. per Privatkredit finanziert werden. Oft bis max. 60 TEUR.
Die Vorsorge ist mittlerweile in 3 Schichten aufgeteilt.
Jede Schicht wird steuerlich und bei Sozialabgaben anders behandelt.
Schicht 3 - Priv. Vorsorge: Keine Sozialabgaben bei Verrentung bzw. Entnahme. Je nach Abschlussdatum ist die Auszahlung steuerfrei, bzw. der Gewinn wird nur zur Hälfte besteuert. Bei Verrentung wird nur der Ertragsanteil versteuert.
Schicht 2 - bAV: Kapitalentnahme/Verrentung Steuer- u. Sozialabgabenpflichtig.
Eine Vermischung der Schichten in einem Vertrag wäre für Dein bestehendes Guthaben ungünstig.
In der Praxis habe ich solchen Fall auch noch nicht gesehen.
Ergänzend zu der hervorragenden Antwort von Privatier habe ich noch Anmerkungen aus der Praxis.
- Nur auf Basis Deiner Einschätzung wird eine Bank keine 120TEUR Renovierungskosten finanzieren. Hier ist i.d.R. eine Kostenaufstellung eines Architekten bzw. Bausachverständigen notwendig.
- Dann sind bei einigen Banken die finanzierbaren Renovierungskosten gedeckelt. Z.B max. 50% vom Kaufpreis. Ist nachvollziehbar, da das finanzierte Objekt die Sicherheit für die Bank darstellt. Bei einer Verwertung wären die Abrusskosten sicherlich höher wie der Grundstückswert.
- Finanzierungsvermittler wie Dr. Klein haben Zugang zu einem umfangreichen Pool verschiedener Finanzierer. Die Dir gegebenen Konditionen sind ersteinmal rein indikativ. Erst wenn der Finanzierungswunsch bestätigt wird erfolgt ein Datenabgleich mit der Schufa bzw. weiteren Auskunfteien. Es kann sein, dass es dann auch zu einer Ablehnung, bzw. Konditionsaufschlag kommt.
- Dann sind alle Unterlagen einzureichen. Eine Besichtigung des Beleihungsobj. ist auch obligatorisch. Erst danach erfolgt eine finale Finanzierungszusage.
- Unsinnige Kleindarlehen sind für manche Banken ein k.o. Kriterium.
- In der Praxis hatte ich schon einen Fall, da wurde die Finanzierung bei einen Score von 94% abgelehnt, trotz hervorragendem Einkommen.
Nein, es gibt auch arbeitgeberfinanzierte bAV.
Wie wfwbinder schon geschrieben hat, gibt es günstige, mit Grundschuld abgesicherte Darlehen, nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Beleihungswertes. Manche Banken gehen bis zu 100% Beleihungsauslauf. Ab 80% Beleihungsauslauf kannst Du mit einenm Zinsaufschlag von 20 Prozentpunkten, ab 90% Beleihungswert nochmal mit zus. 50 Prozentpunkten rechnen.
Da Dein Eigenkapital nicht für die Nebenkosten reicht ist das Blanco noch höher wie von wfwbinder angenommen.
Kurzum, EIN Darlehen funktioniert nicht. Es wird wohl auf KfW, Annuitätischen Baudarlehen und Privatkredit rauslaufen. Bei 60 TEUR wird auch bei einem PK die Obergrenze sein. Laufzeit bestenfalls 15 Jahre.
Das macht auch Sinn, oder willst Du ein Auto auf 40 Jahre finanzieren? Nach 10 - 15 Jahren ist es „Schrott“ und Du zahlst noch weitere 25-30 Jahre ab.
Als Dein Kollege finanziert hat, gabs noch kein WoKRi. Heute müssen Banken manchmal Verbraucher vor sich selbst schützen.
Probezeit ist rum. Sollte kein Problem sein. Neben der Schufa ist das max. Kreditvolumen auch vom interne Scoring Deiner Bank abhängig.
Du musst mit rund 600€ mtl. Rate rechnen. Da schränkst Du Deinen Handlungsspielraum über 120 Monate ganz schön ein. Bleibst Du solange mietfrei?
Antworten findest Du umfassend per Google. Z.B. https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/investmentsteuerreformgesetz/
oder frage den Verkäufer der Anlage.
Wenn der Beitrag für die KRV mit finanziert ist, muss bei einem Widerruf der KRV das Darlehen neu beantragt werden.
Durch den Widerruf reduziert sich das Darlehnsvolumen. Dadurch stimmen die auch die Abschlussgebühren nicht mehr. Also muss alles wieder zurück auf Start. Dem Verbraucherschutz und den Formalien sei Dank.
Banken sind verpflichtet, auffälligen Kontobewegungen nachzugehen. Entgelt für Gefälligkeit, wenn das keine Geldwäsche ist. Blindes Vertrauen hin oder her, ich würde es nicht machen.
Am besten schaust Du in Deinen Vertrag. Die Bank stellt Dir mit Sicherheit keine Versucherung in Rechnung, wenn Du diese nicht abgeschlossen hast
Zur Tilgung: Welche Abbuchungsrate hast Du gewünscht? Bei der Mindestrate und ausgeschöpften Abrufkredit wird es letztendlich nur zur Zahlung der Gebühren reichen.
Nimm Dein Urlaubsgeld, zahl die 1000€ zurück und beende das ganze fristgerecht .