Frage doch am besten Deine Sparkasse. Haben die kein 24h Hotline?

...zur Antwort

Die Antwort auf Deine Frage findest Du in Deinen Steuerbescheiden der Vorjahre.

Das FInanzamt prüft was für Dich besser war, Förderung oder Steuervorteil.

Wenn für Dich die Zulage > Steuervorteil war, hast Du keine Steuervorteile erhalten. Dann musst Du auch keine Steuern zurückzahlen.

Die Rückforderung von evtl. Steuervorteilen ist nicht abhängig vom Beitrag sonder von Deinem pers. Steuersatz.

...zur Antwort

Was ist denn Bitteschön ein Arbeitervertrag?

Wurdest Du Angestellt oder hast Du einen Vertrag als selbständiger Handelsvertreter unterschrieben?

Im zweiten Fall hättest Du keinen Chef.

...zur Antwort

Falls Du nicht PKV versichert bist, belasten noch GKV/PV Beiträge die RenteKapitalentnahme aus der bAV.

Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde die Abschaffung der Abgeltungssteuer festgeschrieben. Wenn das kommt werden auch Erträge aus Kapitalvermögen mit dem pers. Steuersatz versteuert. Da kann in 38 Jahren noch viel passieren.

Innerhalb von dieser Zeit ist vielleicht doch mal die Assetklasse eines ETF‘s zu zu wechseln. Da fallen auch mal alle 5-10 J. eine Gewinnbesteuerung und neue Transaktionskosten an. Denke auch an die 2018 eingeführte laufende Vorabbesteuerung von Ausschüttungen.

Mit einer kompletten Entnahme des Kapitals (und Steuerlast/Sozialabgaben auf das Gesamtkapital) nach dem Sparprozess würde ich nicht rechnen. Du willst doch eine regelmäßige Rente, oder? Wenn, dann werden nur die Entnahmen belastet.

Die Flexibilität bei ETF‘s hat Charme, ist jedoch auch ein Risiko. Abhängig von persönlicher Konsequenz geht hier schon mal die Altersvorsorge für Konsumwünsche drauf. An die bAV gehst Du nicht ran.

Vielleicht das eine tun und das andere nicht lassen und auf verschiedene Anlagen setzen. Wie sagte Danny Kaye: „Geld allein macht nicht glücklich, es gehören noch Aktien und Immobilien dazu“.

...zur Antwort

Wenn Du schon Kunde bei der Deutschen Bank bist, dann lass Dich dort beraten. Mit dem DIN basierten FinanzCheck lassen sich Deine Ziele gut abklären. Das bietet eine gute Grundlage für eine Beratung, die auf Deine individuellen Ziele abgestimmt ist.

Du kannst dann entscheiden, ob Du eine persönliche Beratung bevorzugst oder auf Robin den RoboAdvicer setzt. Für Kurz/Mittelfristige Anlageziele, bietet die DB mit der Zinsmarkt sichere Online-Lösungen die mehr Zinsen bringen wie Dein Junges Konto bzw. die Sparcard.

...zur Antwort

Die Banken haben jeweils eigene Rahmenbedingungen. z. B. :

Bei Finanzierungsauslauf >80% zu versteuerndes Einkommen led. min. 50TEUR, verh. 70TEUR oder verbleibende freies Vermögen min. 25TEUR.

Andere Kriterien: Obj. min 45qm, keine Gewerbeeinheiten, ....

...zur Antwort

Vertrauen hin, vertrauen her. Wenn Fr. H. für die Bank immer noch haftbar bleibt, weshalb sollte Sie dann Ihr Eigentum an dem besicherten Objekt aufgeben?

...zur Antwort

Kommt Dein Freund aus dem bestehenden Kreditvertrag raus?

Falls ja, wie hoch ist das Aufhebungsentgelt?

Rechnet sich der ganze Aufwand mit ne Umschreibung der Grundschuld, etc.

...zur Antwort
Mit Eigentumswohnung den Hauskauf finanzieren?

Hallo,

mein Partner und ich möchten uns ein Haus kaufen. Für den Kauf des Hauses haben wir einen Kredit in Höhe von ca. 260.000 Euro veranschlagt (Haus: 250.000 €, Einrichtung: 10.000 €).

Unser gemeinsames monatliches Nettoeinkommen liegt bei 4100 €, wir sind beide Beamte und möchten im Idealfall das Haus nach ca. 20 Jahren abbezahlt haben.

Mein Freund hat eine Eigentumswohnung im Wert von 120.000€, der Kredit hierfür läuft noch über einen Betrag von 45.000€. Geplant ist die Wohnung zu verkaufen und den Gewinn in die Hausfinanzierung einfließen zu lassen. Bestenfalls sollte es sich hierbei um ca. 70.000€ handeln.

Ich verfüge über Eigenkapital in Höhe von 27.000 €, dieses würde die entstehenden Nebenkosten für den Hauskauf decken (Notar, Grunderwerbsteuer, Grundbucheintrag, Maklerprovision).

Wir planen die Wohnung erst zu verkaufen, wenn wir ein passendes Objekt gefunden haben, das wir kaufen wollen. Zu Kreditbeginn würden wir demnach noch nicht über das Geld aus dem Wohnungsverkauf verfügen. Nach Recherchen im Internet bin ich auf die Möglichkeit einer größeren Einmalzahlung gestoßen. Dies erscheint mir aktuell als beste Möglichkeit, oder sollten wir die Wohnung bereits vor Kreditbeginn versuchen zu veräußern?

Zudem bin ich mir unschlüssig ob ein Annuitätendarlehen oder eine Bauspar-Sofortfinanzierung in unserer Situation mehr Sinn macht.

(kurze Anmerkung: Banktermine werden selbstverständlich auch wahrgenommen, dies soll nur als Vorabinformation dienen.)

Viele Grüße!

...zum Beitrag

Finanziert den Teil der durch den Verkauf der ETW abgelöst werden soll als variables Darlehen. Das kann dann ohne Aufhebungsentgelt getilgt werden . Evtl. geht das auch Endfällig.

Warum soll die ETW verkauft werden? Miete kassieren und Zinsen/AfA absetzen kann sich bei dem EK auch rechnen.

...zur Antwort

Deine Frage enthält viele unbekannte.

  • Kapitalanlage?
  • Eigennutz?
  • Einkommensituation?
  • Höhe des Kaufpreises?
  • Höhe der Erwerbsnebenkosten?
  • Zustand des Objektes?
  • ...

Mit Grundpfandrecht wird bestenfalls der KP zu 100% beliehen. Ab 85% Beleihungsauslauf werden die Konditionen ungünstig.

Die Erwerbsnebenkosten können u.U. per Privatkredit finanziert werden. Oft bis max. 60 TEUR.

...zur Antwort

Die Vorsorge ist mittlerweile in 3 Schichten aufgeteilt.

Jede Schicht wird steuerlich und bei Sozialabgaben anders behandelt.

Schicht 3 - Priv. Vorsorge: Keine Sozialabgaben bei Verrentung bzw. Entnahme. Je nach Abschlussdatum ist die Auszahlung steuerfrei, bzw. der Gewinn wird nur zur Hälfte besteuert. Bei Verrentung wird nur der Ertragsanteil versteuert.

Schicht 2 - bAV: Kapitalentnahme/Verrentung Steuer- u. Sozialabgabenpflichtig.

Eine Vermischung der Schichten in einem Vertrag wäre für Dein bestehendes Guthaben ungünstig.

In der Praxis habe ich solchen Fall auch noch nicht gesehen.

...zur Antwort

Ergänzend zu der hervorragenden Antwort von Privatier habe ich noch Anmerkungen aus der Praxis.

  • Nur auf Basis Deiner Einschätzung wird eine Bank keine 120TEUR Renovierungskosten finanzieren. Hier ist i.d.R. eine Kostenaufstellung eines Architekten bzw. Bausachverständigen notwendig.
  • Dann sind bei einigen Banken die finanzierbaren Renovierungskosten gedeckelt. Z.B max. 50% vom Kaufpreis. Ist nachvollziehbar, da das finanzierte Objekt die Sicherheit für die Bank darstellt. Bei einer Verwertung wären die Abrusskosten sicherlich höher wie der Grundstückswert.
  • Finanzierungsvermittler wie Dr. Klein haben Zugang zu einem umfangreichen Pool verschiedener Finanzierer. Die Dir gegebenen Konditionen sind ersteinmal rein indikativ. Erst wenn der Finanzierungswunsch bestätigt wird erfolgt ein Datenabgleich mit der Schufa bzw. weiteren Auskunfteien. Es kann sein, dass es dann auch zu einer Ablehnung, bzw. Konditionsaufschlag kommt.
  • Dann sind alle Unterlagen einzureichen. Eine Besichtigung des Beleihungsobj. ist auch obligatorisch. Erst danach erfolgt eine finale Finanzierungszusage.
  • Unsinnige Kleindarlehen sind für manche Banken ein k.o. Kriterium.
  • In der Praxis hatte ich schon einen Fall, da wurde die Finanzierung bei einen Score von 94% abgelehnt, trotz hervorragendem Einkommen.
...zur Antwort

Wie wfwbinder schon geschrieben hat, gibt es günstige, mit Grundschuld abgesicherte Darlehen, nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Beleihungswertes. Manche Banken gehen bis zu 100% Beleihungsauslauf. Ab 80% Beleihungsauslauf kannst Du mit einenm Zinsaufschlag von 20 Prozentpunkten, ab 90% Beleihungswert nochmal mit zus. 50 Prozentpunkten rechnen.

Da Dein Eigenkapital nicht für die Nebenkosten reicht ist das Blanco noch höher wie von wfwbinder angenommen.

Kurzum, EIN Darlehen funktioniert nicht. Es wird wohl auf KfW, Annuitätischen Baudarlehen und Privatkredit rauslaufen. Bei 60 TEUR wird auch bei einem PK die Obergrenze sein. Laufzeit bestenfalls 15 Jahre.

Das macht auch Sinn, oder willst Du ein Auto auf 40 Jahre finanzieren? Nach 10 - 15 Jahren ist es „Schrott“ und Du zahlst noch weitere 25-30 Jahre ab.

Als Dein Kollege finanziert hat, gabs noch kein WoKRi. Heute müssen Banken manchmal Verbraucher vor sich selbst schützen.

...zur Antwort

Probezeit ist rum. Sollte kein Problem sein. Neben der Schufa ist das max. Kreditvolumen auch vom interne Scoring Deiner Bank abhängig.

Du musst mit rund 600€ mtl. Rate rechnen. Da schränkst Du Deinen Handlungsspielraum über 120 Monate ganz schön ein. Bleibst Du solange mietfrei?

...zur Antwort

Antworten findest Du umfassend per Google. Z.B. https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/investmentsteuerreformgesetz/

oder frage den Verkäufer der Anlage.

...zur Antwort

Wenn der Beitrag für die KRV mit finanziert ist, muss bei einem Widerruf der KRV das Darlehen neu beantragt werden.

Durch den Widerruf reduziert sich das Darlehnsvolumen. Dadurch stimmen die auch die Abschlussgebühren nicht mehr. Also muss alles wieder zurück auf Start. Dem Verbraucherschutz und den Formalien sei Dank.

...zur Antwort

Banken sind verpflichtet, auffälligen Kontobewegungen nachzugehen. Entgelt für Gefälligkeit, wenn das keine Geldwäsche ist. Blindes Vertrauen hin oder her, ich würde es nicht machen.

...zur Antwort
Finanzierung über commerz finanz jetzt consors finanz seit 2010 Tilgung nur Gebühren! Wer kann helfen?

Hallo,

seit 08/2010 bei der Commerz Finanz jetzt consors finanz habe ich eine Finanzierung über den Gesamtbetrag von 2216.- Euro, Rückzahlung 10 Raten vereinbart.

Aufgrund versch. Gründe habe ich auf die Abbuchungen nicht geachtet.

Habe die Raten bezahlt und anscheinend die Cash Card im Laufe der Jahre benutzt. Nachvollziehen kann ich online die Kontoauszüge der Bank bis 04/2017. Seit 04/2017 wurden alle 3 Monate eine Kartengebühr 4,95 sowie monatlich 11,62 Zinsen (1,20) und monatlich Versicherungsprämie 8,52 von 30.- monatlicher Lastschrift abgebucht. Der Rahmenkredit ist 1000.- und laut Kontoauszüge der Bank fast ausgeschöpft.

der Stand des Solls verändert sich eigentlich nur um paar Euro bzw. Cent. Ich habe zumindest laut Kontauszügen seit 04/2017 30.- abgebucht bekommen und nichts getilgt.

Habe gestern die Bank angeschrieben per Kontaktformular und die Kopie des Vertrags sowie Tilgungsraten Übersicht verlangt.

Durch Internetrecherche weis wahrscheinlich das es anscheinend eine Rückzahlversicherung ist. Diese kann man zurückverlangen aufgrund Fehler im Vertrag etc?

Meine Frage ist wie ich mich nun gegenüber der Bank verhalten soll. Soll ich komplett umgehend begleichen und kündigen oder zum Anwalt oder was soll ich machen?

Anscheinend zahle ich seit Jahren nur der Bank Gebühren, Karte und Verischerung ohne etwas zu tilgen. Wer hat 30.- Euro monatlich gewünscht?!

Meine Dummheit und Naivität ist beispiellos allerdings habe ich das Gefühl das hier die Bank nicht ganz korrekt ist.

Bin für jede Hilfe oder Tipp dankbar!

...zum Beitrag

Am besten schaust Du in Deinen Vertrag. Die Bank stellt Dir mit Sicherheit keine Versucherung in Rechnung, wenn Du diese nicht abgeschlossen hast

Zur Tilgung: Welche Abbuchungsrate hast Du gewünscht? Bei der Mindestrate und ausgeschöpften Abrufkredit wird es letztendlich nur zur Zahlung der Gebühren reichen.

Nimm Dein Urlaubsgeld, zahl die 1000€ zurück und beende das ganze fristgerecht .

...zur Antwort