Muss der arbeitgebet Parkgebühr für betrieblich angeordnete fahrten übernehmen?

3 Antworten

Hallo,

Ich würde dann zu Fuß zur Bank gehen. Somit ist die produktive Arbeitszeit dann zwar auch nicht mehr lang aber wenn der Chef anordnet ......

;-) K.

Dann parke halt "relativ weit weg". Die Zeit bekommst Du bezahlt, Deine notwendigen Auslagen offensichtlich nicht.

Du schreibst davon nichts, aber ich würde auch nicht mir dem eigenen Wagen fahren, wenn mir dessen Kosten nicht erstattet werden.


Welche Reisekosten erstattet werden, ist eine Frage, die i.d.R. in einer betrieblichen Reisekostenvereinbarung geregelt wird.

Ein Arbeitgeber ist nicht zur Erstattung verpflichtet, sondern kann für bestimmte Jobgruppen im Unternehmen die Erstattung beschränken oder sogar als mit dem Gehalt abgegolten vereinbaren. Das wäre in Deinem Fall zu prüfen.

Reisekosten(anteile), die Dir nicht erstattet werden, können steuerlich zum Ansatz gebracht werden (Werbungskosten).

Dein Arbeitgeber kann Dich allerdings auch nicht verpflichten, Kosten zu übernehmen, d.h. der eigene Pkw muß nicht dafür eingesetzt werden und Du mußt auch keine Parkgebühren selbst bezahlen. Zur Not wird es eben der "Fußmarsch", der auf Kosten der Arbeitszeit geht, denn der Dienstgang/die Dienstfahrt ist natürlich Arbeitszeit.