Einkommensteuer oder Gewerbeanmeldung (Onlyfans)?
Hallo,
wenn ich mich auf der Plattform Onlyfans anmelde - falls die seite nicht bekannt ist: dort können Bilder gepostet und verschickt werden, wofür man Geld als Gegenleistung erhält - dann ist das natürlich Steuerpflichtig, das ist mir klar. Allerdings konnte ich nach einer ausgiebigen Recherche noch nicht klar herausfinden, wie genau das abzulaufen hat - mit Steuern kenne ich mich zugegebenermaßen auch nicht so super aus.
Muss ich für so etwas direkt ein Gewerbe anmelden? Wenn ja müsste dies dann geschehen, noch bevor ich dort überhaupt anfange, oder kann das auch nach etwa einem Monat nachgeholt werden? Da das erstmal nur eine Überlegung ist und ich das gerne "auf Probe" laufen lassen würde, wäre es mir lieb, das nicht direkt tun zu müssen.
Könnte man die Einnahmen auch einfach über die Einkommenssteuer melden? Gibt es andere (angemessene, korrekte) Alternativen?
Ich hoffe jemand kennt sich da aus und kann mir auskunft geben. Danke schonmal!
dazu zu sagen ist vielleicht noch, dass ich vollzeit studiere und das ganze ein nebenverdienst wäre
1 Antwort
Grundsätzlich muss das Gewerbe vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit angemeldet werden.
Aber es als Hobby erstmal einen Monat zurProbe machen ist aus meiner Sicht kein Problem.
Wie das steuerlich läuft ist recht einfach.
Man hält die Einnahmen fest (z. B. Excel-Tabelle und ebenso die Kosten).
Ein Student ohne größeren Studentenjob wird vermutlich kaum auf die ca. 10.000,- Euro Überschuss kommen, bis die Einkommensteuer beginnt.
Nein, denn mir fehlt ja die innere Tatsache, dass ich ein Gewerbe betreiben. Ich probiere ja nur. Erst wenn der innere Entschluss kommt, dass man das jetzt richtig machen will. Dann ist es Gewerbe. (Persönliche Einschätzung, nicht fundiert).
Aber man darf dann nicht direkt einen Preis für die Seite festlegen!! Ich hatte das nämlich getan, da es zu den ersten Schritten gehört hatte! Es waren aber keine (also 0) Medien online gestellt und das konnte man als User direkt sehen! Trotzdem hat mich jemand abonniert und ich habe es erst 1 Monat später gesehen, da ich einen Monat lang nicht online war, da ich zu dieser Zeit viel Stress hatte! Ich war mir unterbewusst sicher, dass ich eh ein leeres Profil habe und das niemand abonnieren wird, ich kaufe ja auch im Supermarkt keine leeren Tüten! (Das war vielleicht kein exakt treffender Vergleich!)
Könnte man diese Gutschrift ( wurde nicht ausgezahlt) für einen Monat später dazubuchen oder muss man die Gutschriften genau so übertragen oder Anheften als Belege (ich habe wirklich keine Ahnung zu diesem Thema!) Ich werde mir jetzt auch einen Steuerberater suchen aber das wird auch nochmals Zeit in Anspruch nehmen! (Daher meine Frage!) Ich möchte auf keinen Fall noch mehr Zeit verlieren!
Also zu den Vorschriften bei Only Friends und ähnlichen Seiten, kann ich nichts sagen. Es interessiert mich auch nicht. Wenn mir ein Mandant das vorlegt, beurteile ich es steuerlich.
Die Idee einen Kollegen zu Fragen, dem dann alle Informationen vorliegen ist gut.
Naja, die Gewerbeordnung spricht von einer Anzeige bei Beginn des Gewerbes :-)