Rückwirkend Erwerbsminderungsrente?
Mein hat rückwirkend zum 1.4.2015 die EU Rente bewilligt bekommen . Hatte Krankengeld danach Alg 1 beides war höher als Rente. Kk sagt Differenz muss nicht bezahlt werden Arge sagt Differenz muss bezahlt werden aber geht ja auch in Raten . Was nun?
3 Antworten
Er hatte 5 Herzinfarkte und 1 Schlaganfall arbeitet seit 2014 nicht. Bekam erst Krankengeld. Wurde ausgesteuert im März 2016. Bekam dann bis 8.7.2017 Alg 1. Rentenantrag gestellt. Wurde nun rückwirkend bis 1.4.2015 bewilligt. Rente ist niedriger als Kg bzw Alg 1. Krankenkasse und Arge haben nun Erstattungsansprüche die von der DRV ausgeglichen werden. Es besteht ein Differenzbetrag , Krankenkasse verlangt ihn nicht aber das Arbeitsamt sagt mein Mann erhält eine Rechnung in der die Forderung aufgelistet ist und sollte er die Summe nicht auf einmal bezahlen können, dies auch in Raten möglich ist. Ist das rechtens?
Rente niedriger als Krankengeld und Alg 1 Beide fordern Geld zurück ds doppelt bezahlt. Was ist mit det Differenz von monatlich ca 250€ die das Krankengeld bzw Alg 1 höher ist als die Rente? Musd ich die zurückbezahlen?
Hallo,
vielleicht hilft das:
https://www.rentenbote.de/erstattungsansprueche-bei-nachtraeglicher-rentenbewilligung-5885964
Einen eindeutigen Paragraphen habe ich für die Agentur für Arbeit nicht gefunden. Für die Krankenkasse ist es in § 50 SGB V eindeutig geregelt.
Vielleicht kann auch eine Arbeitslosenberatungsstelle vor Ort helfen.
Gruß
RHW