Parkplatz vor der Werkstatt?
Hallo Leute
Wir haben eine offizielle Autowerkstatt mit einem vier Meter breiten Einfahrtstor.
Vor der Tor sind drei Parkplätze gezeichnet und der vermieter meint man muss die dazu mieten und bezahlen. Gilt das nicht als Einfahrt? Wenn wir ja die Parkplätze nicht wollen und er die vermietet steht uns ja keinen Weg mer zur Arbeit.
Bitte um Aufklärung wie vorgehen.
2 Antworten
Da herrscht Vertragsfreiheit. Er kann es verlangen aberr du kannst auch kündigen.
Vermutlich war es nicht immer eine Autowerkstatt und vermutlich hat der Vermieter Gründe, warum er das nicht zusammen sondern getrennt vermieten möchte. Z. B. weil er sich dann, wenn er ihn braucht, einen der Plätze abzwacken kann?
Vor allem könnte es gesetzliche Gründe für die Trennugn von Werkstatt und Parkplätzen geben. Frage ihn einfach.
Ich denke, das ist eine Frage der Vertragsauslegung. Das hängt von Deinem Mietvertrag ab. Wenn da drin steht, dass Du das Gebäude als Autowerkstatt betreiben kannst, dann muss der Vermieter auch die Zufahrt ermöglichen. Sonst kannst Du das "Mietobjekt" nicht in seinem vorausgesetzten Zweck entsprechend nutzen. Du musst ja dauernd rein und raus fahren können.
Ich denke, wenn man ein Gebäude als Autowerkstatt mietet, dann gehört dazu auch eine Zufahrt. Der Vermieter kann die Zufahrt dann nicht an andere Leute als Parkplatz vermieten.
Wenn ihr diesen Platz nicht gemietet habt, könnt ihr zwar drüber fahren, aber ihr könnt keine Autos dort abstellen.