Mündliche Zusage, Übernahme mit Inventar, Mails als Beweislast?
Hab jemand in meiner Kleinfirma der das Geschäft übernehmen wollte (Seinerseits wurde nie das Gegenteil behauptet). Der Mietvertrag ist bereits unterzeichnet seinerseits.
Vorweg: Mir ist bewusst dass der Mietvertrag nichts mit dem Übernahmevertrag zu tun hat. Auch habe ich anderweitig schon ein neues Geachäft dass ich starte im Sommer. Also hab ich kein Druck, mir ist nur die rechtliche Einschätzung wichtig.
Der Intressent lehnt jetzt ab bzw sagt dass er mir keine Übernahmekosten schuldig ist, er aber 10'000 für das Inventar zahlen würde. (Er wiederspricht sich selbst)
Das inventar ist natürlich viel mehr wert als das. Mir ist bewusst das eine mündliche Zusage gutmütig war von mir. Allerdings hab ich mehrere Mails laufend 10 Monate bis Heute, wo er intresse zeigt und treuwidriges Verhalten zeigt. In keinem Mail und in keiner Nachricht könnte er das gegenteil behaupten. Hätte ich Chance das rechtlich durchzuziehen? Welche möglichkeiten hätte ich?
3 Antworten
"Der Intressent lehnt jetzt ab"
"Allerdings hab ich mehrere Mails laufend 10 Monate bis Heute, wo er intresse zeigt"
Für mich hört sich das an, als wenn ihr noch voll in der Verhandlung steckt, ihr euch noch gar nicht geeinigt habt. Und zwei übereinstimmende Willenserklärungen sind nunmal eine Vorraussetzung für einen rechtsgültigen Vertrag.
Du selbst schreibst ja auch Begriffe wie Interessent und Intresse.
Und nur weil Du eine Summe in der E-Mail nennst, heißt das ja nicht automatisch, dass er diese akzeptieren muss.
Und er widerspricht sich auch nicht, er macht lediglich ein Angebot, was er bereit wär, als Abstand zu zahlen.
Ohne nachweisbaren Vertrag sind das nur Verhandlungen und die darf jeder abbrechen ohne Konsequenzen zu fürchten zu haben.
So wie ich das verstehe, sollte eine Firmenübernahme geplant sein. Der ins Auge gefaßte Kaufpreis besteht nicht nur aus dem Wert des Inventars, sondern offenkundig auch aus dem des Goodwills.
Da frage ich mich dann doch, wie es denn um den Wert des Goodwills bestellt ist, wenn Du an anderer Stelle das Geschäft neu eröffnen willst.
Natürlich kann man anhand der kargen Angaben nicht beurteilen, ob dann der Firmenwert des alten Geschäfts massiv verfallen wird. Wenn ja, hätte Dir das eine Menge Ärger einbringen können sofern der Erwerber nicht darüber informiert wurde.
Es gibt den Begriff "culpa in contrahendo," mit Ansprüchen aus vorvertraglichen Verhandlungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Culpa_in_contrahendo
Ob und wie weit das bei Dir zutrifft, lässt sich aus den dünnen Angaben in Deinem Sachverhalt nicht sagen, aber dass er den Mietvertrag übernommen hat, deutet schon in die Richtung.
"Jedoch in den laufenden Mails kommt genau dieser Betrag darin vor und in einem Mail, dass er von Anfang über den Betrag bescheid wusste. Auch hier keine verneinung seinerseits."
Und?
Scheinbar ja auch keine Zusage/Annahme!
Ganz im Gegenteil, er machte dir ein Gegenangebot!
Vielen lieben Dank!
Die Inventarliste wurde bereits vor der Unterzeichnung per Mail zugesendet, allerdings hab ich keinen Betrag dazu geschrieben. Jedoch in den laufenden Mails kommt genau dieser Betrag darin vor und in einem Mail, dass er von Anfang über den Betrag bescheid wusste. Auch hier keine verneinung seinerseits.
Werde mir das genauer anschauen. Danke!