Mündelsichere Geldanlage bei Betreuung

3 Antworten

Mündelsicher ist ein Wertpapier nur, wenn es vor Verlusten (z.B. Kursschwankungsrisiken) geschützt ist (sog. objektive Mündelsicherheit). Mündelsichere Anlageformen sind in § 1807 BGB genannt, wobei heutzutage hauptsächlich öffentliche Anlagen (z.B. Bundesschatzbriefe usw. und festverzinsliche Anlagen bei Banken und Sparkassen größere Bedeutung haben.

Auch die klassischen Sparbücher und Tagesgeldkonten gehören zu den mündelsicheren Anlageformen.

http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Geldanlage

Die Frage entscheidet eh das Vormundschaftsgericht bei dem Du alle Aktivitäten genehmigen lassen musst sonst haftest Du eventuell dafür und bekommt am Ende keine Entlastung.

Zur Mündelsicherheit gibt es eine Reihe von Vorschriften im BGB. Insbesondere regelt §1811 BGB jedoch auch, daß im Sinne einer wirtschaftlichen Anlage das Gericht durchaus auch andere als die im BGB genannten Anlagen als im Interesse des Mündels zulassen kann. Das schließt dann auch Fonds verschiedener Anlageklassen ein.

Hierzu gibt es eine gute Übersicht im BVI: http://www.bvi.de/kapitalanlage/privatanleger/muendelgeld/

Ein bestehendes Depot aus Einzelaktien wäre daher wahrscheinlich zu liquidieren. Ein Depot aus Aktienfonds nicht unbedingt. Geschlossene Immobilienfonds können durchaus ertragreiche Investitionen sein. Wird das Geld nicht flüssig benötigt, kann man hier im Interesse des Mündels investiert bleiben.

Generell gilt jedoch, daß die nicht in §1807 BGB genannten Anlageformen vom Gericht genehmigt werden müssen. Es wäre also einfach ein begründeter Vorschlag unter Einbeziehung der bestehenden Anlagen zu erarbeiten, der entweder den BGB-Anforderungen bereits genügt oder aber gerichtlich zu genehmigen ist. Es ist zu beachten, daß im Falle ausschließlich renditearmer (aber sicherer) Anlagen gemäß §1807 BGB sogar Haftungsansprüche gegen den Betreuer bestehen können, da dieser bei nur gering erhöhtem Risiko eine deutlich bessere Rendite für das betreute Vermögen hätte erreichen können.