Lebt eine Kontovollmacht nach dem Ende der Betreuung durch den Tod des Betreuten wieder auf?

1 Antwort

Mg:

Dein Anwalt wird dir bestätigen, dass

1. die ursprüngl. Konto-Vollmacht nicht wieder auflebt,

2. eine Haftungsbeschränkung über ein Nachlassinsolvenzverfahren erreicht wird, selbst wenn du es versäumst, innerhalb der gesetzlichen Frist auszuschlagen,

3. ein Erbschein entfällt, falls sich im Nachlass keine Immobilien befinden.

Das Testament ist dem Nachlassgericht zur Zwecke der Eröffnung vorzulegen. Der Bank dürfte das Testament mit Eröffnungsprotokoll genügen.