Lebt eine Kontovollmacht nach dem Ende der Betreuung durch den Tod des Betreuten wieder auf?
Bis zum Umzug meiner Tante ins Pflegeheim hatte ich vollumfängliche Kontovollmacht. Mit dem Umzug ins Pflegeheim waren noch viele Fragen mit dem Lebenslangen wohnrecht in meinem Haus zu klären, so das auf Anraten meines RA eine gesetzl. Betreuerin bestellt wurde. (Das diese Dame der Griff ins Klo war stellen wir jetzt erst fest: vom Tod wurden wir 2 Tage später infomiert, Zuzahlungsbefreiungen nicht beantragt, Anfragen wegen Wohnrecht durch RA monatelang nicht beantwortet usw. Ich könnte einen roman schreiben) Genaus verhält es sich mit der Abschlußrechnung dieser Dame.
Das ich für die Auflösung der Konten einen Erbschein brauchen werde (Testament ist da) ist mir klar. Da ich aber befürchte das das nochvorhandene Vermögen nicht mal zur Deckung der Beerdigungskosten ausreichen wird, und man ja nur 6 Wochen Zeit hat um das Erbe ggfs. auszuschlagen wollte ich eigentlich die Kontostände erfahren - ohne darüber zu verfügen. Das wurde mit der Frage nach der Kontovollmacht abgebügelt.
Jetzt kam mir ja, die vormals bestehende Kontovollmacht wieder ein, und deshalb die Frage: lebt diese in Bezug auf die Auskunftspflicht nach dem Tod und die damit beendete Betreuung wieder auf?
PS. Auf die Schlußrechnung der Betreuuerin werde ich wohl noch Monate warten. Sie hat es in 14 Tagen nicht mal geschafft dem beauftragten Bestattungsinstitut die Rentenversicherungsnummern mitzuteilen damit meine Tante auch ordnungsgemaß bei der Rentenversicherung abgemeldet werden kann.
1 Antwort
Mg:
Dein Anwalt wird dir bestätigen, dass
1. die ursprüngl. Konto-Vollmacht nicht wieder auflebt,
2. eine Haftungsbeschränkung über ein Nachlassinsolvenzverfahren erreicht wird, selbst wenn du es versäumst, innerhalb der gesetzlichen Frist auszuschlagen,
3. ein Erbschein entfällt, falls sich im Nachlass keine Immobilien befinden.
Das Testament ist dem Nachlassgericht zur Zwecke der Eröffnung vorzulegen. Der Bank dürfte das Testament mit Eröffnungsprotokoll genügen.