Wann zahle ich die Steuer bei einer Geldanlage?
Hallo,
Sagen wir, ich habe mit meiner Anlage über 801€ Gewinn generiert. Fallen Steuern nur dann an, wenn ich diese Summe auszahlen lasse?
Wenn das so ist, kann man nicht einfach mehrmals kleinere Summen auszahlen lassen und so keine Steuern zahlen?
Oder wird die Summe bereits in meiner Geldanlage besteuert?
Danke im Voraus
7 Antworten
Solche Standardfragen kann man in wenigen Sekunden selbst recherchieren, dafür muss man kein Forum bemühen.
https://www.finanztip.de/steuererklaerung-anlage-kap/
https://www.finanztip.de/freistellungsauftrag/
https://www.test.de/Steuern-auf-Kapitalertraege-Zinsen-Dividenden-Fondsgewinne-5966448-0/
Moin,
Die Kapitalertragsteuer beträgt ca 25%. Je nachdem ob du in der Kirche bist oder nicht.
Der aktuelle Freibetrag beträgt nicht mehr 801€, sondern 1000€. (kannste direkt nachlesen unter Schlagwort Freibetrag Abgeltungsteuer) 801€ waren es früher Mal. Wenn du heiratest sind es 2000€ für beide insgesamt zusammen.
Nun aber zu deinem Sachverhalt. Da kommt es nämlich drauf an. In der Regel hat mein Vorredner Recht! Merk dir am Besten; IMMER wenn du investiertes Geld entnimmst aus dem Depot usw. Entsteht ein Steuerfall. Ist dein Gewinn unter den 1000€ zahlst du keine Kapitalertragsteuer. Ist er darüber zahlst du Steuern auf den Differenzbetrag. (Bsp. 1100€..dann sind 100€ steuerpflichtig vom Gewinn) Stichwort Freibetrag und Freigrenze. Kannste gerne nachlesen.
Ich habe mich noch weiter eingelesen.. Bei ETFs die thesaurieren..also in sich selbst die Dividende reinschütten wird diese "Regel" durch die wieder positiven Zinsen aktiviert. Das heißt selbst wenn du den Freibetrag nicht nutzt und in ETFs derzeit invenstierst.... wirdder Freibetrag Jahr für Jahr angerechnet und benutzt. Am Ende wenn du dann den Gewinn entnimmst zahlst du keine Steuern auf diese über die Laufzeit erwortschafteten Dividendengewinne.
Die 1000€gelten selbstverständlich für Alle Gewinne 1x jährlich!!
Ich betone ich bin kein Berater. LG
Erstmal müsstest Du dem Institut bei dem die Kapitalerträge anfallen überhaupt einen Freistellungsauftrag erteilen. Erst dann können gutgeschriebene Beträge im Kalenderjahr bis zu 1000,-€ (früher mal 801,-€) dort vom Steuerabzug freigestellt werden. Alles was darüber hinaus gutgeschrieben wird, wird Mit Kapitalertragsteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer belegt.
Selbstverständlich kannst Du auch geringere Beträge als 1000,- freistellen lassen. -Oder bei einem Institut 499,99 € und bei einem anderen 500,01 €. Und dann denkst Du Dir für's nächste Jahr eine andere Verteilung aus...
Sagen wir, ich habe mit meiner Anlage über 801€ Gewinn generiert. Fallen Steuern nur dann an, wenn ich diese Summe auszahlen lasse?
Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000,- € p.a.
Wenn du Kapitalerträge > 1.000,- € realisierst (zugeflossene Dividende, Zinsen, realisierte Kursgewinne, etc.), so fällt hierauf Kapitalertragsteuer i.H.v. 25,% zzgl. Sodi und ggf. KiSt. an.
Oder wird die Summe bereits in meiner Geldanlage besteuert?
Bei thesaurierenden ETFs und Fonds gibt es eine sog. Vorabpauschale auf ausschüttungsgleiche Erträge.
Ansonsten nein.
Die Erträge sind Dir zugeflossen mit dem Tage der Gutschrift, also spätestens dem 31. 12. des Rechnugnsjahres udn damit auch für das Jahr zu versteuern.
Falls Du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast, hat die Bank Dir auch schon die Abgeltungssteuer abgezogen.