Berufsferne Ausbildung (Fitnesstrainer B- Lizenz) von den Steuern absetzen?
Hallo, ich würde gerne eine Fitnesstrainer B Lizenz machen. Bin aber eigentlich selbstständig in einer ganz anderen Richtung. Demnach gehe ich davon aus: nicht als Werbekosten sondern Sonderausgaben absetzbar. Welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen, dass das Finanzamt dies akzeptiert? Offensichtlich zahle ich in diesem Jahr noch keine Steuern bzw. Werde vermutlich diese Jahr nicht mehr 1. Fertig mit der Ausbildung werden und 2. Demnach auch nicht mit der Arbeit beginnen.
Wenn ich den Betrag absetzen kann, dann komplett nur für dieses Jahr ( in dem Jahr, in dem die Gebühren gezahlt wurden) auch wenn der Kurs z.b. von Dezember2019 bis Februar 2020 gehen sollte?
Vielen Dank :)
1 Antwort
Nein, das sind Werbungskosten oder Betriebsausgaben, da es sich nicht um eine Erstausbildung handelt.
Werbungskosten, wenn eine nichtselbständige Arbeit damit angestrebt werden soll. Betriebsausgaben, wenn eine selbständige Arbeit angestrebt wird. Im Zweifel würde ich es als Werbungskosten ansetzen.
Anzusetzen sind sie in dem Jahr, in dem sie gezahlt werden.