Möbel vor Erbausschlagung verkaufen?
Mein Schwiegervater ist verstorben und meine Frau (als einzige Erbin) wird vermutlich wegen Überschuldung das Erbe ausschlagen.
Ich habe meinem Schwiegervater vor genau einem Jahr eine Einbauküche gekauft und habe mit ihm einen Nießbrauchvertrag aufgesetzt. Die Küche ist also weiterhin meine. Darf ich die Einbauküche jetzt vor dem Erbausschlagungstermin ausbauen und verkaufen. M.E. ist die Küche ja mein Eigentum und darf damit machen was ich will, oder liege ich da falsch?
Vielen Dank für Antworten.
Gruß
S.U
3 Antworten
Das riecht nach Ärger/Stress.
Die Gefahr besteht, dass das das Nachlassgericht anders sieht.
Und dann wird Deine Frau durch konkludentes handeln, trotz Ausschlagung, Erbin, herzlichen Glückwunsch.
Meine Empfehlung:
Wenn Deine Frau das Erbe ausschlägt, unbedingt mit dem Nachlassgericht sprechen und alles weitere klären. Es gibt ja bestimmt auch persönliche Dinge, die Deine Frau evtl. haben und behalten möchte
Zeige denen dann die Kaufnachweise und den Vertrag.
Wenn das geklärt ist, dann verkaufst Du.
Viel Erfolg
Vielen Dank, das hört sich schon etwas anders an als die Antwort von wilees;-)
Ja, ggfls. möchte sie noch ein paar persönliche Dinge (Fotos etc.) haben; das aber natürlich nur nach Absprachen mit dem Nachlassgericht. Vielen Dank Alarm 67
Du solltest unbedingt zuvor das Nachlassgericht von dieser schriftlichen Vereinbarung (Küche zur Nutzung überlassen + samt Kaufbeleg) in Kenntnis setzen.
So schützt du dich vor strafrechtlichen Konsequenzen, z.B. dem Vorwurf der Unterschlagung.
Ich habe meinem Schwiegervater vor genau einem Jahr eine Einbauküche gekauft und habe mit ihm einen Nießbrauchvertrag aufgesetzt.
Dein nachweisliches Eigentum darfst Du aus der Wohnung entfernen.
Im Falle X wirst Du Dein Eigentum nachweisen müssen - sprich Vorlage der Rechnung ( Du kannst auch die Lieferfirma um Erstellung einer Zweitschrift - Papierform - der Rechnung bitten. )
Hallo Wilees,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Reicht hier als Nachweis der geschlossene Nießbrauchvertrag, oder muss es die originale Rechnung der Küche sein?