Möbel vor Erbausschlagung verkaufen?

3 Antworten

Das riecht nach Ärger/Stress.

Die Gefahr besteht, dass das das Nachlassgericht anders sieht.

Und dann wird Deine Frau durch konkludentes handeln, trotz Ausschlagung, Erbin, herzlichen Glückwunsch.

Meine Empfehlung:

Wenn Deine Frau das Erbe ausschlägt, unbedingt mit dem Nachlassgericht sprechen und alles weitere klären. Es gibt ja bestimmt auch persönliche Dinge, die Deine Frau evtl. haben und behalten möchte

Zeige denen dann die Kaufnachweise und den Vertrag.

Wenn das geklärt ist, dann verkaufst Du.

Viel Erfolg


Sascha0270 
Beitragsersteller
 02.02.2021, 12:32

Vielen Dank, das hört sich schon etwas anders an als die Antwort von wilees;-)

Ja, ggfls. möchte sie noch ein paar persönliche Dinge (Fotos etc.) haben; das aber natürlich nur nach Absprachen mit dem Nachlassgericht. Vielen Dank Alarm 67

Du solltest unbedingt zuvor das Nachlassgericht von dieser schriftlichen Vereinbarung (Küche zur Nutzung überlassen + samt Kaufbeleg) in Kenntnis setzen.

So schützt du dich vor strafrechtlichen Konsequenzen, z.B. dem Vorwurf der Unterschlagung.

Ich habe meinem Schwiegervater vor genau einem Jahr eine Einbauküche gekauft und habe mit ihm einen Nießbrauchvertrag aufgesetzt.

Dein nachweisliches Eigentum darfst Du aus der Wohnung entfernen.


Sascha0270 
Beitragsersteller
 02.02.2021, 12:21

Hallo Wilees,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Reicht hier als Nachweis der geschlossene Nießbrauchvertrag, oder muss es die originale Rechnung der Küche sein?

wilees  02.02.2021, 12:27
@Sascha0270

Im Falle X wirst Du Dein Eigentum nachweisen müssen - sprich Vorlage der Rechnung ( Du kannst auch die Lieferfirma um Erstellung einer Zweitschrift - Papierform - der Rechnung bitten. )