Miterbe zahlt nicht anteilsmäßig seine Rechnungen nicht?

2 Antworten

Sofern der Nachlass noch aufzuteilen ist, Du berechtigte Rechnungen begleichst, dann überweise entweder direkt aus dem Nachlass heraus oder, sofern Du das verauslagst, belaste den Nachlass komplett mit diesen Rechnungen.

Beim Aufteilen wird/ist dann alles berücksichtigt und Du musst nicht hinterher laufen.

Wenn du diese Rechnungen bedient hast, geh ich mal davon aus das du als Erbenverwalter der Erbengemeinschaft auftrittst.

Verbindlichkeiten des Erblassers gehen zu Lasten der Erbmasse. Ergo ziehst du den Betrag von der Erbmasse ab, bevor du diese auszahlst.