Geldsklave zahlt Rechnung nicht?
Guten Abend.
Bevor dumme Bemerkungen kommen, FinDom (financial Domination) ist ein Geldfetisch.
Nun, mein "Sklave" gab mir seine Iban und weitere Daten, durch die ich online shoppen war. Er zog die Zahlung allerdings zurück. Bleibe ich jetzt an den Kosten hängen, obwohl seine Iban angegeben war, aber meine Adresse ?
Vielen Dank schonmal.
7 Antworten
Im Grunde geht alles zurück auf eine einzige Frage: welche verlässliche, vertragliche Grundlage gibt es für die Zahlung?
Wenn ein entsprechender Vertrag geschlossen wurde, besteht Anspruch auf die Zahlung im Rahmen der Vertragsbedingungen. Ein "Zurückziehen" ist dann nicht möglich, es sei denn, der Vertrag als solcher wird angefochten, z.B. aus sittlichen Gründen.
Dieses denkbar schlechte Bezahlmodell gehört leider zum Spiel dazu und ich fürchte, du wirst darauf sitzenbleiben, denn du hast die Musik bestellt.
Ob du gegen deinen Sklaven einen Anspruch hast, den du durchsetzen kannst, ist eine andere Sache.
Wäre ich eine Domina, die mit diesem Spiel Geld verdienen wollte, würde ich das ohnehin ganz anders aufziehen. Der eigene Spaß darf ja nichts kosten und wenn man keinen Spaß daran hat, sollte man es lassen.
Aber okay, es gibt halt Sklaven, die bezahlen wollen, aber dann muss man die Bezahlung halt auch vorher sicherstellen.
Wenn Du nachweisen kannst, dass er damit einverstanden war, dass Du auf seine Kosten einkaufen kannst, dann wäre das eine Schenkung. Die Schenkung ist jedenfalls dann bewirkt worden, sobald der Kaufpreis vom Konto des "Sklaven" abgebucht wurde. Die Schenkung kann nur "aus grobem Undank" zurück gezogen werden. Dafür gibt es wohl keine Anhaltspunkte. Deshalb müsste der "Sklave" Dir die Kosten erstatten.
Aber Du musst zuerst die Rechnungen bezahlen, da Du bestellt hast. Ob Du das Geld vom "Sklaven" erstattet bekommst, ist nicht das Problem der Verkäufer.
PS: Ich wusste gar nicht, dass es so was gibt. Aber man lernt nie aus.
Ich denke schon da du die Sachen auf deinen Namen bestellt hast und nicht auf seinen Namen sondern NUR seine Bankdaten.
Hast Du eine schriftliche Vereinbarung zu alledem?
Ohne die sieht es nämlich so aus, dass Du Bankdaten eines Fremden versucht hast missbräuchlich zu verwenden. Dafür interessiert sich dann der Staatsanwalt.