Rechnungen aus China für das Finanzamt
Hallo Leute, ich importiere Ware aus China und verkaufe sie hier gewinnbringend über bekannte Auktionshäuser. Damit ich von vornerein alles richtug mache habe ich einige Fragen zu der Rechnung, welche ich vom chinesischen Händler bekomme:
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Wenn ich ein Produkt A in verschiedenen Ausführungen bestelle, muss dann auf der Rechnung auch alles genau dokumentiert sen oder reicht es, wenn es da als Ganzes steht? Also "10xAn" oder "5xA1, 3xA2, 2xA3"?
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Einige von euch wissen ganz bestimmt, dass die Chinesen Rechnungen nicht ernst nehmen und, dass hier der Zoll und co. die Rechnungen der Chinesen damit nicht ernst nehmen. Wie schütze ich mich dagegen? Na klar kann ich dafür sorgen, dass der Rechnungswert mit dem tatsächlich bezahlten Betrag übereinstimmt, und das kann ich auch nachweisen. Sollte die Rechnung aber wie in Frage 1 detailiert sein müssen, wie soll ich dann nachweisen wie viele und welche Produkte ich bestellt habe?
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Erfordert die Rechnung eine Unterschrift?
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Reicht eine elektronische Rechnung, wie etwa eine Paypal-Rechnung, aus?
Liebe Grüße
Raza12
1 Antwort
1. Du bestellst ja vermutlich nicht 10 *An und 5* A1, ohne zu wissen, was es ist. Ebenso DEine Kunden. Also gibt es eine Warenbeschreibung und/oder einen Katalog. Damit besteht automatisch ein Zusammenhang.
2. Siehe 1. über Katalog, oder den den Bildschirmausdruck über die Artikel.
3. Natürlich nicht.
4. Wenn der Zusammenhang gewahrt ist, ja. Speicherfristen beachten.