Kann ich eine falsche Arztrechnung nach Bezahlung korrigieren lassen?
Hallo, folgende Situation:
ich war vor kurzem stationär im Krankenhaus. Nun kam die Rechnung in Höhe von ca. 2000€. Blöderweise habe ich die Rechnung bei meiner Versicherung eingereicht und parallel schon den Betrag überwiesen. Im Nachhinein natürlich ein Fehler… Jetzt kam ein Schreiben der Versicherung, dass die Rechnungserstattung geprüft und 1800€ auf mein Konto überwiesen wurden. Anbei gab es eine Seite mit Begründungen warum die restlichen 200€ nicht erstattet wurden. Immer weil die in Rechnung gestellten Ziffern nicht neben einer weiteren Ziffer abgerechnet werden können (Ein Beispiel: „Die GOÄ-Ziffer 651 ist neben den GOÄ-Ziffern 626 bis 630 und 632 nicht berechnungsfähig.“) In der Rechnung wurden aber die 651 und die 627 berechnet. Normalerweise würde man natürlich die Abrechnungsstelle anschreiben, um Rechnungskorrektur bitten und entsprechend begründen. Da ich aber bereits die gesamte Rechnung beglichen habe ist nun meine Frage, kann ich trotzdem eine Rechnungskorrektur fordern und ggf. die 200€ zurückerstattet bekommen da diese ja fehlerhaft berechnet waren oder gilt die Rechnung durch meine Zahlung als akzeptiert und da ist nichts mehr zu machen? Fürs nächste mal bin ich auf jeden Fall nicht so voreilig und schon mal vielen Dank für die Antworten.
5 Antworten
Wenn eine Rechnung nachweislich falsch erstellt wurde, kann man natürlich die Korrektur und Rückerstattung der zuviel gezahlten Beträge verlangen. Dazu solltest du auf die Prüfung der Versicherung verweisen. Ich schätze, dass man dir eine korrigierte Rechnung übersenden wird und dem Betrag erstattet. Wenn nicht, dann stellt sich die Frage, ob es sich lohnt für den Betrag weitere Schritte zu gehen…
Das eigentliche Problem hast Du nicht gesehen:
Wer ist denn nun im Recht? Ist es das Krankenhaus oder aber, ist es die Versicherung?
Ich habe schon erlebt, dass meine private Krankenversicherung Leistungen unbegründet abgelehnt hat und sich auf meine Intervention korrigieren mußte.
Viele Dinge lassen sich durch Googlen klären. Das würde ich vorab versuchen. Dann kannst Du Dich immer noch beim Krankenhaus beschweren. Die machen natürlich auch Fehler und wären bei einer gut begründeten Beanstandung in der Regel bereit Rechnungen abzuändern.
Innerhalb der gesetzl. Verjährungsfrist kannst und darfst Du selbstverständlich die Fehler ansprechen und um eine Korrektur bitten.
Sofern denn auch die Versicherung Recht hat!
Hatte ich auch schon mal. Seitdem überweise ich erst, wenn das Geld von der Versicherung kommt und wenn was bemängelt wird, leite ich das Schrieben an den Arzt weiter.
Das kann schon öfter mal passieren. Erstmal den Rechnungssteller um Prüfung bitten. Der sagt dann ok oder die Begründung ist Schwachsinn. Dann geht das Spiel zurück. Es ließ sich bisher immer klären, da die Gebühren ja recht fest sind und kaum Spielraum lassen.