Ich zahle die Rechnung, meine Mutter zahlt mir später das Geld, kann sie diese Rechnung beim Finanzamt absetzen?

2 Antworten

Es gibt auch die gute, alte beleghafte Zahlung von Überweisungen. Die Beerdigungskosten  können also problemlos von einem Nachlasskonto bestritten werden. Wo ist das Problem?

Du kannst auch für die Erbengemeinschaft mit einem Erbschein bei der Bank eine Verfügungsberechtigung für die relevanten Konten einrichten lassen.

Die steuerliche Geltendmachung der Aufwendungen für die Beerdigung etc. ist nur dann möglich und relevant, wenn sie den Nachlasswert übersteigt. Ja, die außergewöhnlichen Belastungen müssen in Summe dann sogar noch über der zumutbaren außergewöhnlichen Belastung liegen, damit das Ganze überhaupt steuermindernd wirkt. In dem von Dir geschilderten Fall dürfte genug an Nachlass vorhanden sein, d.h. eine steuerliche Geltendmachung scheidet wohl aus.


Jlagreen 
Beitragsersteller
 31.08.2015, 11:03

Das Problem ist, dass außer dem Bestatter alle weiteren Kosten sofort gezahlt werden sollen. Bis das mit dem Nachlasskonto in die Wege geleitet wurde, vergeht noch einige Zeit. Außerdem waren die Gelder meines Vaters ausschließlich fest angelegt, also gar nicht direkt abgreifbar. 

Aber das mit der Geltendmachung bedeutet, dass es wohl in der Tat nicht anerkannt wird, weil der Nachlass so hoch ist (6-stelliges Vermögen), oder?

Da meine Mutter dieses Jahr eh kaum Steuern zahlt (mein Vater bezog eine Rente), kann es auch nicht wirklich was zurück geben. Die zumutbare Belastung dürfte überschritten werden, da sich die Gesamtkosten der Bestattung auf ca. 9500€ belaufen. Idealerweise sollte ich das ganze zahlen und absetzen, da ich in Stkl.1 eine hohe Steuerbelastung habe. Bei mir würde dieser Betrag eine Erstattung von immerhin fast 2000€ bedeuten. Ich bin zwar Erbe, aber nur zu 1/4, d.h. alles darf ich vermutlich sowieso nicht ansetzen. Aber da der Nachlass groß genug ist, spielt das alles wohl keine Rolle.

Schade, aber trotzdem danke für die Antwort!

Die Bestattungskosten und alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit Bestattung udn Erbschaft sind nur bei der Erbschaftsteuererklärung abzugsfähig.

In der Einkommensteuererklärung nur, wenn das Erbe nicht ausreicht. Dann bei dem der zahlt.

Nach den Verhältnissen aus den anderen Fragen wird nur bei der Erbschaftsteuererklärung abgezogen.

Für die Erbschaftsteuer ist es egal, wenn Du es für die Mutter auslegst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986