miteigentümer schwester auszahlen
hallo - meiner schwester und mir wurde von unserer mutter das haus mit grund vor 7 jahren überschrieben. wir sind beide im grundbuch eingetragen.
meine schwester hat kein interesse an ihrer hälfte - sie würde nach dem ableben meiner mutter verkaufen wollen. ist aber auch mit einer auszahlung jetzt schon einverstanden - wie berechnet man da einen auszahlungsbetrag? muss man zu einem notat?
meine mutter hat lebenlanges wohnrecht und ist 82 jahre alt. der einheitswert des hauses in nö ist 9011 eur. es würden einige instandhaltungen notwendig sein (heizung, weg und mauersanierung)
2 Antworten
Was da beabsichtigt ist, ist ein Verkauf und am Notar führt kein Weg vorbei.
Die Angaben zum Haus sind so unergiebig, dass man keine Bewertung vornehmen kann. Beauftragt einen Sachverständigen mit der Bewertung. Der rechnet Euch dann auch den Wert des Wohnrechts aus.
Ein Notar wird benötigt, anders finden keine Grundbucheintragungen statt. Zur Berechnung des Auszahlungswertes an Deine Schwester sollte man ein aktuelles Wertgutachten erstellen, darin ist ein Instandhaltungsstau berücksichtigt. Von diesem Wert wird dann der Wert des Wohnrechtes abgezogen und die Restsumme dann durch 2 geteilt. Abzüglich der hälftigen Notarkosten wäre dies der Auszahlungswert an Deine Schwester.