Minijob + Nachhilfe auf Honorar?

4 Antworten

Wo hast Du das mit dieser ominösen "Freisumme" vom 3.000 € denn her - davon höre ich gerade zum ersten Mal (weil es die nämlich nicht gibt)?

Deine Tätigkeit auf Honorarbasis ist kein "Job" - ein Job ist eine nichtselbständige Tätigkeit, wenn man auf Honorarbasis arbeitet, ist man selbständig und muss einen Gewinn ermitteln.

"Kann ich die beiden Jobs zusammen machen?

Klar kannst Du, Du machst es doch bereits. Hier solltest Du bitte präzisieren, worum es Dir bei der Frage überhaupt geht. Krankenversicherung? Steuern?

Wenn Du mehr als einen bestimmten Betrag verdienst, kannst Du nicht über einen Elternteil familienversichert in der Krankenversicherung bleiben. DAS kann schneller zum Problem werden als eventuelle Steuern.


Onur10 
Beitragsersteller
 06.02.2024, 21:39

Also die Summe 3000 wirde von meinem Chef mir gesagt, dass ich in einem Jahr diese Summe steuerfrei verdienen kann.

Eifelia  06.02.2024, 22:59
@Onur10

Voraussetzungen für die Übungsleiterpauschale:

Die von der Übungsleiterpauschale erfassten begünstigten Tätigkeiten sind:

  • Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeiten
  • künstlerische Tätigkeiten
  • Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen.

Beispiele: Chorleiter, Sporttrainer, Jugendgruppenleiter, Lehrtätigkeit an einer Fachhochschule und Kirchenmusiker.

Die begünstigten Tätigkeiten müssen weiterhin im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die ihren Sitz in der Europäischen Union bzw. im europäischen Wirtschaftsraum hat, oder einer gemeinnützigen Körperschaft und zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke ausgeübt werden.

Andri123  06.02.2024, 21:35

Er meint wohl die Übungsleiterpauschale.

Was für eine 3.000,- Euro Freisumme?

Der Übungsleiterfreibetrag? Der gilt nur, wenn Du in einem Verein, oder ähnlich tätig bist.

120,- Euro Euro Minijob gilt gar nicht, wenn pauschal versteuert.

Wäre aber bei den geringen Einkünften sowieso egal, denn der Grundfreibetrag ist inzwischen über 11.000,- Euro.

Aber wichtig könnte eine andere Grenze werden, wenn Du in der Familienversicherung bist.

Da gelten 505,- Euro monatlich (6.060,- pro Jahr) als Grenze. Also bei eigenen Einkünften von 6.060,- Euro im Jahr, zahlst Du eigene KV-Beiträge.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Was ist mit Unterhalt, Bafög Kindergeld?? oder bist du ü25 oder hast schon ne abgeschlossene Ausbildung

Erkundige dich mal über den Grundfreibetrag!

Prof. Google hilft da gerne! 😁😜😎