Online-Nachhilfe beim Finanzamt melden?
Streng genommen ist mir bewusst, dass man Nachhilfe-Unterricht grundsätzlich beim Finanzamt melden sollte. Aber wenn es um normale Vor-Ort-Nachhilfe geht, machen das ja viele einfach bar auf die Hand, besonders, wenn es nicht um so viel Geld geht.
Meine Frage wäre: Ist das ganze bei Online-Nachhilfe, wo das Geld überwiesen wird, eine andere Sache? Könnte da die Bank bei regelmäßigen Überweisungen Verdacht oder sowas schöpfen oder ist es im Prinzip nichts anderes, als wenn man das Geld wie bei Vor-Ort-Nachhilfe bar erhält?
4 Antworten
Wenn du einmal in der Woche der Tochter deiner Nachbarin den Satz des Pythagoras nahebringst und dafür ein Scheinchen in die Hand gedrückt bekommst, wird kein Hahn danach krähen. Anders sieht es aus, wenn du deine Dienste beispielsweise bei Instagram bewirbst oder der Nachbarin regelmäßig Rechnungen erstellst.
Die Werbung wird gesehen und kann dazu führen dass das Finanzamt auf dich aufmerksam wird. Wenn die Nachbarin versucht, die erstellte Nachhilferechnung von der Steuer abzusetzen, wird es das mit Sicherheit, denn das Finanzamt wird Kontrollmaterial fertigen und die Versteuerung deiner Umsätze prüfen.
Es ist absolut abwegig, zu glauben, dass die Bank irgendwelche Kleinbeträge an das Finanzamt meldet. Muß sie auch gar nicht. Findet bei dem Online-Nachhilfeinstitut eine Betriebsprüfung statt, werden routinemäßig ein großer Teil der Rechnungsaussteller überprüft, ob sie denn steuerlich erfasst sind. Sind sie es nicht, kann die Tätigkeit für dich ein wirklich teurer Spass werden.
Worum geht es eigentlich in der fRage?
Um das Finanzamt, oder um die Bank?
Die Bank könnte Dich irgendwann fragen, was denn das für Zahlungen sind, die mehr, oder weiniger regelmäßig eingehen und ob Du ein Gewerbe unterhälst. Ist einfach eine frage der Summen. wenn es pro Monate 200,- Euro sind, eventuell bis 400,-, werden die nichts sagen ber eine Art zweites Einkommen, dann werden die ein Geschäftskonto vorschlagen.
Aber ich würde mir für so etwas, allein schon zum Unterscheiden, sowieso ein Konto bei einer Onlinebank einrichten.
Für das Finanzamt ist es egal wie Du Dein Geld bekommst, nur angeben musst Du es in der Anlage EÜR:
Beim Finanzamt muss man keine Einnahmequellen anmelden, man muss Steuererklärungen und/oder Steueranmeldungen abgeben.
Die Banken gehören nicht zur Steuerverwaltung.
Die Finanzämter suchen derzeit noch 2 Millionen Mitarbeiter die sich alle Bewegungen auf Konten der Bundesbürger täglich anschauen.
Sicherlich "Bargeld lacht", aber ohne triftigen Anlass erfolgt keine Kontoüberprüfung.