Minderjähriges Kind in der Bedarfsgemeinschaft (ALG2) erbt?
Hallo ihr Lieben,
ich lebe mit meinen drei minderjährigen Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft. Arbeite noch offiziell als Tagesmutter, aber das reicht phasenweise nicht.
Eins meiner Kinder ist von einem anderen Vater, der nun verstorben ist. Somit erbt mein Kleiner einen Drittel vom Erlös einer Immobilie. Das Vormundschaftsgericht hat mir vorgeschrieben in welcher Form ich sein Erbe in den nächsten 13 Jahren anzulegen habe.
Nun beziehe ich ja mit den Kindern ALG2 und muss, sobald das Geld aufgeteilt und auf seinem Konto eingegangen ist, das ja melden.
Wie wirkt sich das aus ?
Wird mein Sohn aus der Bedarfsgemeinschaft gestrichen ?
Muss er womöglich noch für uns aufkommen ?
Über eure Anworten würde ich mich freuen :)
lg Jua
2 Antworten
Du hast ja Auflagen bekommen, wie Du das Erbe verwalten sollst. Ich gehe davon aus, dass Du daran gebunden bist.
Grundsätzlich: Wenn ein Kind so erbt, dass es sich davon unterhalten kann, ist es raus aus der Bedarfsgemeinschaft, und zwar solange, bis ein Barbetrag von 3.100 Euro übrig ist (soviel ist der Vermögensfreibetrag für Minderjährige, dann rechtzeitig vorher Hartz IV neu beantragen). Dieser Freibetrag gilt aber nur dann, wenn das Kind mindestens sechs Monate sich selbst unterhält, was im Fall Deines Kindes ja locker zutrifft. - Lies dazu dies:
Hartz IV: Einkommen Kinder & Bedarfsgemeinschaft
Auf keinen Fall muss das Kind für Dich oder die anderen Familienmitglieder aufkommen. Und: Sobald es raus ist aus der gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft, hat es mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun. - Du weiter für Dich und Deine anderen Kinder, nicht aber für den kleinen Millionär (kleiner Scherz).
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Du könntest zu einer Sozialberatung gehen, um die Sache in Verbindung mit den Auflagen zu klären. Google so und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare einen Beratungstermin.
Wohnst Du in Hamburg, hole Dir Rat bei der sehr guten Beratungsstelle Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73). Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren (die dürfen nur Hamburger beraten).
Noch eine Adresse in Hamburg (die andere empfehle ich zuerst):
Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) in der Dammtorstraße. Da bekommst Du fachkundigen Rat von ehrenamtlich arbeitenden Anwälten, Richtern und Fachbeamten. Diese halten sich an die Schweigepflicht genauso wie frei praktizierende Rechtsanwälte. - Und falls erforderlich, setzen sie auch Schreiben für Dich auf oder schreiben direkt an die Gegenseite. - Google dazu mit öra hamburg dammtorstraße
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Anderenfalls erfährst Du vielleicht in der Sozialberatung, ob es an Deinem Ort eine
Rechtsberatung für Arme
gibt (oder google mal so mit Deinem Wohnort).
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Wie auch immer die rechtliche Seite nun in dieser Sache aussieht: Wenn Du dies im Jobcenter klärst, geh nicht allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem Ämterlotsen, auch Beistand genannt (dazu gleich mehr).
Beim Aufsetzen des Schreibens, das Du dort ja abgibst, hilft Dir wohl die Sozialberatung (auch zum Abgeben des Schreibens gleich mehr).
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Um mehr zur rechtlichen Lage zu erfahren, kannst Du auch für kleines Geld einen Fachanwalt (in diesem Falle für Sozialrecht) fragen auf
Frag einen Anwalt
https://www.frag-einen-anwalt.de/
Auf der Seite wird erklärt, wie es dort geht. Beschreibe genau das Problem, benenne auch die Auflagen, die Du bekommen hast. Wenn ein Anwalt Deine Frage sieht und sie beantworten möchte, darfst Du auch eine Nachfrage stellen, falls Du eine hast. (Ich meine dort mal gesehen zu haben, dass auch ausnahmsweise mal eine zweite Nachfrage erlaubt war, ist vielleicht von Anwalt zu Anwalt verschieden.)
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Viel Glück!
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Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch
Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php
und
Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php
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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:
Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/
und
LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!
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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:
Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen
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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:
Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz
https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
- Ämterlotsen
- Behördenlotsen
- Behördenbegleiter
- Hartz IV Mitläufer
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)
In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!
Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.
U n d :
Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.
Herzlichen Dank für die Auszeichnung zur Hilfreichsten.
Freut mich sehr.
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Du nennst nicht, ob sich aus den vorgeschriebenen Anlagen Gewinne generieren. Diese und deren Höhe wären aber notwendig zur Beurteilung der Sachlage.
Auf die Gewinne kommt es in diesem Fall doch überhaupt nicht an. Der kleine "Millionär" ist raus aus der Bedarfsgemeinschaft. Irgendwelche Gewinne bekommt dann nicht die Mutter, sondern der Kleine, der ja gar nicht in der Bedarfsgemeinschaft ist.
Vielen lieben Dank...du hast mir sehr geholfen 🙏🏼