So wie ich Dich verstehe, meinst Du keine Nachzahlung (damit hättest Du noch etwas zu zahlen), sondern ein Guthaben (es wurde zuviel gezahlt).

2020 warst Du Hartz IV-Bezieher, nun ja schon länger nicht mehr. Das folgende gilt ab dem Monat, in dem Du kein "Kunde" des Jobcenters mehr bist.

Zuerst einmal: Solltest Du noch einmal in solch eine missliche finanzielle Lage kommen, bestehe darauf, dass Du selbst die Miete an den Vermieter bezahlst, und Dir die Miete vom Jobcenter auf Dein Konto überwiesen wird. So überweist Du ganz normal die Miete an den Vermieter beziehungsweise lässt sie abbuchen, und der Vermieter erfährt nicht, woher Du das Geld hast, was ihn auch gar nichts angeht.

Und, auch wichtig zu wissen: Gelegentlich verschlampen Jobcenter Mietüberweisungen, was der "Kunde" nicht weiß, aber alle üblen Folgen wie Kündigung muss der Mieter dann tragen (darüber gibt es Urteile).

Zurück zu Deiner Frage:

Du bist nicht mehr "Kunde" des Jobcenters, also hat das Jobcenter mit Deinen finanziellen und sonstigen Belangen nichts mehr zu tun. Genauso wäre es, hättest Du eine Nachzahlung aus der Hartz IV-Zeit zu leisten, die würde das Jobcenter nun auch nicht übernehmen, weil: Du bist dort kein "Kunde".

Schreib an den Vermieter ähnlich wie:

A n f a n g

Dein Absender

Datum

Einschreiben/Rückschein

Adresse Vermieter

Betreff: (das Mietobjekt) / Guthaben aus Betriebskostenabrechnung

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte/r Frau/Herr ...

weil ich im Jahr 2020 vorübergehender finanzieller Unterstützung für meinen Lebensunterhalt bedurfte, erhielten Sie in dieser vergangenen Zeit die Mietezahlung vom Jobcenter.

Seit dem ... bin ich kein "Kunde" mehr beim Jobcenter, es besteht also kein Vertragsverhältnis mehr zwischen dem Jobcenter und mir. Deshalb hat das Jobcenter mit all meinen finanziellen Belangen nichts mehr zu tun. Ergäbe sich aus der Betriebskostenabrechnung kein Guthaben, sondern eine Nachzahlung, würde das Jobcenter diese auch nicht übernehmen, weil ich dort ja kein Kunde mehr bin.

Das vertragliche Mietverhältnis besteht zwischen Ihnen und mir. Die Summe des Guthabens aus der Betriebskostenabrechnung ist somit an mich auf mein Ihnen bekanntes Konto zu leisten.

Hochachtungsvoll

(Deine Unterschrift)

E n d e

.

Dein Vermieter ist hoffentlich klar bei Verstand und kann Deinen Ausführungen folgen. Falls nicht, melde Dich. Ich gehe aber davon aus, dass die Situation auch für den Vermieter klar sein dürfte.

...zur Antwort

Meine Antwort habe ich ja in Form eines Kommentars unter einer anderen Antwort geschrieben. Gelegentlich kommt es vor, dass mir später etwas ergänzendes einfällt. Damit ich dann meine Antwort wiederfinde, brauche ich sie in der Auflistung meiner Antworten. - Beim Tippen habe ich nicht daran gedacht, deshalb hier nochmal derselbe Text:

.

Na, Dein Baby bekommt ja liebevolle Großeltern ...

Dem Jobcenter berichte genau so Deine Situation.

Du bist nun mittellos und wohnungslos. Nur damit Du nicht völlig ohne Bleibe auf der Straße oder in einer öffentlichen Notunterkunft hausen musst, war Frau XY so freundlich, Dir in ihrer Wohnung Unterschlupf zu gewähren. Dir und Frau XY ist klar, dass dies kein Dauerzustand sein kann, und dass Du Dir schnellstmöglich eine eigene Wohnung suchen musst.

So in etwa teile das dem Arbeitsamt mit. Vermeide das Wort "Freundin", denn allzu leicht kann bei Jobcenter-Mitarbeitern die Fantasie durchgehen und eine Partnerschaft in Verbindung mit einer eventuell späteren Bedarfsgemeinschaft vermutet werden. - Dass Ihr beide miteinander freundschaftlich umgeht, ist klar, denn sonst hätte Frau XY Dich ja gar nicht in ihrer Wohnung so zur Not aufgenommen.

.

Wenn Du eine eigene Wohnung hast und wohl noch finanziell bedürftig bist, denke daran, Dich von der GEZ befreien zu lassen.

Auch erkundige Dich beim öffentlichen Verkehrsverbund vor Ort, ob es für Arbeitslosengeld II-Bezieher Vergünstigungen gibt.

Für beides gibt es Formulare beim Jobcenter, um die Du dort bitten musst (von allein werden die allgemein nicht rausgegeben).

Google mit

mehrbedarf schwangerschaft hartz iv

und mit

hartz iv baby erstausstattung

um zu erfahren, welche Leistungen Dir diesbezüglich zustehen.

Bei der Wohnungssuche geht es ja dann um eine Wohnung für zwei Personen. Für Anhaltspunkte zur "angemessenen" Wohnungsgröße und Miethöhe google mit

örtliche richtlinien harald thome

Als ich eben danach googelte, um Dir den Link reinzugeben, sehe ich, dass es mehr Infos gibt, wenn so gegoogelt wird. - Bei der Nennung der Miethöhe geht es dann um die Kaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten werden extra berechnet.

Bevor (!!) Du einen Mietvertrag unterschreibst, musst Du Dir die Wohnung vom Jobcenter genehmigen lassen. Google auch schon mal mit

hartz iv neue Wohnung möbel erstausstattung

.

Ist ja nun alles etwas stressig für Dich, dabei solltest Du in der Schwangerschaft viel Ruhe und Geborgenheit erfahren. Aber naja, ist so, wie es ist. Immerhin bist Du nicht allein, sondern hast Deine Freundin an Deiner Seite.

Ich wünsche Dir eine gute Schwangerschaft und eine leichte Geburt.

...zur Antwort

Um welche Summen es tatsächlich geht, wissen wir ja nicht. - Grundsätzlich bist Du in Deiner Situation zahlungsunfähig, denn die Grundsicherung ist ja so bemessen, dass Du gerade so davon leben kannst. (Wir wissen ja beide, dass der Regelsatz schändlich winzig-berechnet wurde.)

Würdest Du für irgend etwas (wie Reparatur einer Waschmaschine) die Grundsicherung um ein Darlehen bitten, würde man für die Rückzahlungsraten 10% des Regelsatzes bis zur Tilgung des Darlehens einbehalten.

"Der Gesetzgeber" erwartet von denjenigen, die mit diesem mickrigen Regelsatz auskommen müssen, dass sie für Notfälle monatlich 50 Euro sparen sollen. Vermutlich hatten die Politiker, die für solch Ansinnen verantwortlich sind, damals gemeinschaftlich ein Frühstück, für das ein Clown zubereitet wurde, den sie genüsslich verzehrten.

.

Deine Situation mit dem Kaufvertrag des Grundstücks, den Du rückgängig machen möchtest, ist aber ja eine andere.

Erste Frage: Ist es denn überhaupt möglich, einseitig den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Die Käuferin will das wohl nicht; mir scheint eher, dass sie Dich um das Geld, das Dir noch zusteht, betrügen will. - Ich hoffe doch sehr, dass Du alles schriftlich hast, und dass auch Zahlungen nicht bar, sondern belegbar erfolgten (nur so hast Du ja Beweise).

Falls es möglich ist, dass Du den Kaufvertrag rückgängig machen kannst, wäre die Art der Rückzahlung des schon erhaltenen Geldes eine Vereinbarungssache mit der (unfreundlichen) Käuferin. Ob die sich auf Ratenzahlungen einlassen will, ist fraglich. Möglicherweise besteht sie darauf, die gesamte Summe auf einen Schlag zurückzuerhalten.

Du siehst, Deine Frage ist nicht leicht zu beantworten.

Schon allein die Frage ist doch zu klären, ob Du überhaupt den Vertrag rückgängig machen kannst. Ich empfehle Dir, auf der Plattform (google so)

frag einen anwalt

einen Rechtsanwalt zu fragen. Zusätzliche Frage ist, falls die Sache mit dem Vertrag möglich ist, wie es mit der Rückzahlung der bereits erhaltenen Gelder geht.

Auf der Seite wird Dir genau erklärt, wie es dort funktioniert, um einen Anwalt zu fragen. Du wirst ein kleines Honorar ausloben. Wenn Deine Frage und das kleine Honorar einem Anwalt gefällt, meldet er sich bei Dir. - So wie dort sehe, ist nach Antwort des Anwalts eine Nachfrage erlaubt. Deshalb empfehle ich Dir, Deine Frage klar zu formulieren.

Das kostenlose Forum mag ich nicht empfehlen, denn mir scheint, dort eine verlässliche Antwort zu erhalten, ist reine Glücksache. Du brauchst aber eine verlässliche Auskunft.

Viel Glück!

...zur Antwort

Stell Deine Frage im elo-Forum (Erwerbslosenforum)

https://www.elo-forum.org/

Wenn Du Dich dort ein wenig umschaust, wirst Du erkennen, dass oftmals rege Diskussionen entstehen. Vielleicht bei Deiner Frage ja auch.

...zur Antwort

Behörden, auch das Jobcenter, sind keine Rennpferde, sondern lahme Ackergäule. Mit einer Bearbeitungszeit von ca. 6 Wochen darfst Du auf jeden Fall rechnen.

Solltest Du nun in akuter Not sein, nimm Kontakt auf mit dem Jobcenter und bitte um einen Vorschuss. Vermutlich lebst Du nun aber noch vom letzten Monatslohn.

...zur Antwort

Ergänzend zur Antwort von @berlina76:

Wenn Du vom Bafög plus Kindergeld plus um Beispiel einer eventuellen Rente, also Eeinem gesamten Einkommen Dich selbst voll finanzieren kannst, bist Du raus aus der Bedarfsgemeinschaft. Das muss dem Jobcenter nur plausibel erklärt werden.

Solange Du dann in der elterlichen Wohnung lebst, zahlst Du Deinen Anteil an den Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten), und die für Dich aufzubringenden Lebenshaltungskosten gibst Du Deinen Eltern.

Bei Schülern gibt es besondere Ferienverdienstmöglichkeiten; ich meine, bei Studenten gibt es dies (seltsamerweise) nicht. Frag da vorsichtshalber mal im ASTA oder im Internet in einem entsprechenden Studentenforum.

.

Diese beiden Artikel habe ich mir mit der Zeit abgespeichert:

❀Hartz IV: Einkommen Kinder & Bedarfsgemeinschaft❀

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-einkommen-kinder-bedarfsgemeinschaft3221.php

Kinder (bis 24 J.) in Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften mit eigenem Einkommen (Lohn, Unterhalt, Waisenrente, Kindergeld etc.) fallen aus der Bedarfsgemeinschaft raus, wenn sie mit ihrem Einkommen vollständig ihren eigenen Bedarf decken.

Zweiter Artikel aus 2019:

❀Darf in Hartz 4 das Einkommen meiner Kinder angerechnet werden?❀

https://hartz4widerspruch.de/news/darf-das-einkommen-meiner-kinder-angerechnet-werden/

...zur Antwort

Zum Thema Auto & Hartz 4 & Jobcenter schau in diesen Artikel:
https://www.hartz4.org/auto/

Lies auch diesen Artikel:
https://www.hartziv.org/news/20200731-hartz-iv-beduerftige-ohne-arbeit-sollen-kein-auto-haben.html

So wie ich es verstehe: Wenn Du Vermögen besitzt, das dem Jobcenter natürlich bekannt ist, darfst Du Dein Vermögen umwandeln in ein Auto, das - wie hier schon geschrieben - nicht mehr wert sein darf als 7.500 Euronen. - Es ist empfehlenswert, Dich abzusichern, indem Du gegen ein kleines Honorar fragst bei (google so)

Frag einen Anwalt

(auf der Seite wird genau erklärt, wie es dort funktioniert). - Das kostenlose Forum mag ich nicht empfehlen, denn mir scheint, dort eine verlässliche Antwort zu erhalten ist Glücksache.

Stell Deine Frage genauer, zum Beispiel warum Du ein Auto haben willst (zum Beispiel lebst in einem Minidorf mit schlechter Verkehrsanbindung, Deine Chancen für eine neue Arbeit erhöhen sich so, Du willst damit zu Deiner Freude ins Grüne fahren), damit der Anwalt es besser einschätzen kann. Dort ist eine Nachfrage erlaubt, und ist doch blöd, wenn Du diese Chance verschleuderst, weil Deine Frage zu schlank gestaltet war.

Hast Du verlässliche Freunde, die für sich selbst das Auto kaufen, es bei Dir unterstellen und Du darfst zum Dank damit fahren? - Lies dazu diesen Artikel:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Initiative-besorgt-Rentner-vom-Sozialamt-verwehrtes-E-Bike,ebike372.html

Und wenn Du das Auto hast, pass auf, dass Du es nicht wertvoller als die 7.500 Euro machst:

Ein Hartz IV-Bezieher hatte lange Zeit vor dem Hartz IV-Bezug eine Schrottkiste für ganz wenig Geld gekauft und sie in Jahren liebevoll zu einem wahren Schmuckstück zusammengetüftelt. Jobcenter-Mitarbeiter ließen das nun prächtige Teil schätzen, und es war (ich meine mich zu erinnern) 23.000 Euronen wert. Er musste es verkaufen und von dem Geld leben, bis es zusammengeschmolzen war auf den erlaubten Vermögensfreibetrag. Ich kann mir vorstellen, dass der somit Ex-Autobesitzer viele Tränen vergossen hat.

Aus meiner Link-Sammlung zum Thema Auto:

https://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-und-auto

https://www.anwalt.de/rechtstipps/fuer-hartz-iv-darf-ein-auto-nur-7500-euro-wert-sein_118254.html

.

Die für solche Gesetze zuständigen Bundespolitiker, die selbst stets unter Hunger leiden mit ihren kargen Diäten (wenn es Dich interessiert, google mit "abgeordnetenentschädigung wikipedia") sorgen sich sehr um die üppig lebenden Hartz IV-Bezieher und helfen ihnen, damit sie an ihrem Reichtum nicht ersticken, was sehr lieb und fürsorglich von ihnen ist:

https://www.youtube.com/watch?v=JReRD40KsBc

...zur Antwort

Verständlich, dass Du aufgeregt warst und vergessen hattest zu betonen, dass es gar kein Geschenk war, sondern Darlehen, das Du zurückzahlen musst - so wie auch @AndiRat hier schreibt.

Kennen wohl viele: Neue dann auch noch unangenehme Situation, aufgeregt, Verstand war gerade nicht so ganz klar ...

Naja, den Darlehnsvertrag reichst Du ja nach.

Gegen den (somit falschen) Bescheid musst Du Widerspruch einlegen. Schau da mal rein, da steht wohl sowas mit einer Widerspruchsfrist. Bis zu dem Zeitpunkt muss der Widerspruch dort eingegangen sein. Unbedingt per Einschreiben/Rückschein absenden. Zusätzlich per Email und/oder Fax kann nicht schaden, wäre ratsam.

(Bei Email/Fax dazu schreiben: "Dieser Kontakt per Email ist eine Ausnahme, bitte künftige Post per Brief, in dieses Email-Konto schaue ich sehr selten rein. Diese Email-Adresse nicht an Dritte weiterleiten.")

Widerspruch ungefähr so:

.

B e g i n n

.

Absender

Datum

Einschreiben/Rückschein

Anschrift Jobcenter

Betreff: ... (das Aktenzeichen)

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte...

  • Herr/Frau, wie auf dem Bescheid

gegen obigen Bescheid lege ich hiermit

  • jetzt mittig, geht hier nicht

W i d e r s p r u c h

  • jetzt wieder linksbündig

ein.

B e g r ü n d u n g :

In der Zeit zwischen Beantragung der Hilfe für den Lebensunterhalt und der ersten Zahlung hatte ich kein Geld zum Leben. Deshalb stellten mir Freunde

  • oder ein Freund - so wie Du Du das dann nachweist

Geld zur Verfügung, das ich selbstverständlich zurückzahlen muss. Es handelt sich somit nicht um Geschenke (wer hat heutzutage schon Geld zu verschenken), sondern um Darlehen, das ich zurückzahlen muss.

Weil ich auf das Geld für den Lebensunterhalt angewiesen bin, bitte ich um schnellstmögliche Korrektur.

Kopie des Darlehnsvertrages vom in der Anlage

  • oder: der Darlehnsverträge

Hochachtungsvoll

(Deine Unterschrift)

.

E n d e

.

Viel Glück!

...zur Antwort

Arbeitsplatz ruhend, was bedeutet das? Wegen Krankschreibung? Oder im gegenseitigen Einvernehmen?

Wenn man von Dir verlangt, die oder eine andere Arbeit (wieder) aufzunehmen, und Du es gesundheitlich nicht schaffst, dann lass Dich krankschreiben, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt.

...zur Antwort

Verstehe Deine Frage nicht. Du bekommst Hartz IV. Und Du hast ein P-Konto. Bis zum Pfändungsfreibetrag ist Dein Hartz IV gesichert. Wenn Du mehr auf dem Konto hast als diese von der Pfändung befreiten Summe, wird es Dir weggepfändet.

Mehr als die Summe des Pfändungsfreibetrages ist doch sicher nicht Dein Hartz IV, oder doch? Ist vielleicht Deine Miete so gewaltig hoch, dass Miete plus Regelsatz mehr sind als der Pfändungsfreibetrag? Wenn ja, würde ich nochmal recherchieren, ob ich dazu etwas finde.

Sonst lehne Dich zurück und entspanne Dich.

...zur Antwort

Ergänzend zur Antwort von @Schubert 610:

Wenn Du volljährig bist, kann man von Dir nicht verlangen, zurück in die elterliche Wohnung zu ziehen.

Auch falls Du noch minderjährig bist, und es ist (nachweisbar) unzumutbar für Dich, in die elterliche Wohnung zurückzukehren - z.B. weil es zu Gewalttätigkeiten kam -, hast Du auf jeden Fall Recht auf die eigene Wohnung.

Weil Du im Falle des Nichtbestehens ohne finanzielle Mittel bist, bist Du im Sinne des Hartz IV bedürftig und hast Anspruch darauf.

Ich gehe davon aus, dass Du Dich diesbezüglich entspannen und Deine Kräfte für die Prüfung einsetzen kannst.

Drück Dir die Daumen!

Falls Du diesbezüglich weiteren Beratungsbedarf hast, empfehle ich (google so)

frag einen anwalt

Gegen ein kleines Honorar kannst Du dort einen Anwalt für Sozialrecht fragen. (Das kostenlose Forum empfehle ich nicht. Habe den Eindruck, eine verlässliche Antwort ist Glücksache.)

Formuliere Deine Frage dann ein wenig genauer, z.B. ob Du volljährig bist, unter 25 Jahre oder älter als 24 Jahre.

...zur Antwort

Ups, noch keine Antwort - machen die Mitberater alle Urlaub?

Sehr praktisch sind Untermietverhältnisse. In meinem Bekanntenkreis lebt ein Paar in einer Wohnung mit Wohnzimmer, Schlafzimmer, Bad und Flur. Einer ist Hauptmieter, der/die andere Untermieter. Anfangs bezogen beide Hartz IV, dann fand er Arbeit, später sie. - Wie ganz normale Hauptmieter und Untermieter beantragte jeder für sich Hartz IV.

Google mit

hartz IV untermietvertrag

Die andere Möglichkeit ist so, wie Du schreibst: Pärchen, nach einem Jahr Bedarfsgemeinschaft.

Wünsche ein gutes Zusammenleben zu Dritt.

...zur Antwort

Habe Deine Frage und alle Beiträge hierzu gelesen.

Wenn Ihr Hartz IV beantragt, bildet Ihr eine

Bedarfsgemeinschaft
https://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft

Auch die Kinder gehören dazu - mit einer Ausnahme: Hat das Kind eigenes Einkommen oder Vermögen, was mehr als das Hartz IV plus Freibetrag ausmacht, das Ihr für das Kind bekommen würdet, ist es raus aus der Bedarfsgemeinschaft.

Das bedeutet:

Solange Ihr Hartz IV bezieht, lebt Euer Kind von seinem Vermögen. Ihr seid zu Dritt, also muss das Kind 1/3 der Kosten der Unterkunft (KdU = Miete, Nebenkosten, Heizung) sowie seinen übrigen Lebensunterhalt selbst zahlen/bestreiten, Ihr bekommt dann für Euch 2/3 der KdU sowie die Regelsätze für Euch.

Je weniger Zeit Ihr in Hartz IV seid, desto mehr bleibt Eurem Kind an seinem Vermögen. - Falls Ihr so lange in Hartz IV seid, bis das Vermögen (bis auf den Vermögensfreibetrag) Eures Kindes abgeschmolzen ist, achtet darauf, dass Ihr rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vorher) für Euer Kind ebenfalls Hartz IV beantragt. - Gott möge es verhüten, dass Ihr lange auf Hartz IV angewiesen seid, In dieser vollkommen verrückten Zeit weiß man ja nie ...

Lies die Artikel, die ich zu diesem Thema gesammelt habe:

Einkommen von #Kindern / #Schülern - #Einkommen Kinder Einkommen / #Kinder eigenes Einkommen / einkommen schüler einkommen

 xxx(ohne Datum:)
❀Hartz IV: Einkommen Kinder & Bedarfsgemeinschaft❀
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-einkommen-kinder-bedarfsgemeinschaft3221.php

Kinder (bis 24 J.) in Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften mit eigenem Einkommen (Lohn, Unterhalt, Waisenrente, Kindergeld etc.) fallen aus der Bedarfsgemeinschaft raus, wenn sie mit ihrem Einkommen vollständig ihren eigenen Bedarf decken.

Zweiter Artikel aus 2019:
❀Darf in Hartz 4 das Einkommen meiner Kinder angerechnet werden?❀
https://hartz4widerspruch.de/news/darf-das-einkommen-meiner-kinder-angerechnet-werden/

 gegen-hartz.de: Hartz 4: Wird das Einkommen der Kinder angerechnet
Hartz 4-Bedarfsgemeinschaft: Wird das Einkommen meiner Kinder angerechnet?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-4-wird-das-einkommen-der-kinder-angerechnet.php

Meine eindringliche Bitte: Lasst Euch nicht impfen. - Wenn Du mehr dazu wissen willst, klick auf meinen Namen und mach mir ein sogenanntes Freundschaftsangebot, damit ich Dir Informationen zukommen lassen kann. 

...zur Antwort

Ich gehe mal davon aus, dass Du und Dein neuer Partner einen Untermietvertrag für ab Dezember vereinbart habt. Der Untermietvertrag trägt wohl ein Datum von Oktober oder November, vermute ich. Aus einem Untermietverhältnis ergeben sich naturgemäß keine gegenseitigen Unterhaltspflichten. In dem Fall hättest Du Anspruch auf die Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizung - im Untermietvertrag ist wohl alles zusammen als eine Mietesumme) plus Regelsatz. Mit Deinem Sohn (so er kein eigenes Geld verdient) bildest Du dann eine Bedarfsgemeinschaft:

Bedarfsgemeinschaft
https://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft

In meinen Bekanntenkreis hat ein Paar ebenso gehandelt. Es handelt sich um eine Wohnung mit Wohn-, Schlafzimmer, Küche und Flur.

Falls Ihr keinen Untermietvertrag abgeschlossen habt und als Paar auftreten wollt, ist es zutreffend, dass nach einem Jahr davon ausgegangen wird, dass es sich bei Euch um ein gegenseitig unterhaltspflichtiges Paar handelt.

Falls Du so im Nachhinein neugierig bist und ein bißchen mehr zu

hartz iv untermietvertrag

wissen willst, mach Dich auf diese Weise schlau.

.

Wie das bezüglich Unterhalt und Noch-Ehemann ist, der sich weigert, auch nur einen Cent rauszurücken (so verstehe ich Dich), kenne ich mich nicht aus. Da hat @wilees Dir ja schon ausführlich geantwortet.

Wenn in dieser Hinsicht Dir noch Fragen offen sind, empfehle ich die Seite (google so)

frag einen anwalt

Gegen ein kleines Honorar kannst Du dort einen Fachanwalt für Sozialrecht fragen. (Das dortige kostenlose Forum mag ich nicht empfehlen, mir scheint, eine verlässliche Antwort dort zu erhalten ist Glücksache).

Viel Glück und Erfolg und ein freudvolles Zusammenleben Euch Dreien.

...zur Antwort

Ich beantworte das mal so: Dein Gewählter ist für Dich unterhaltspflichtig, sobald Ihr verheiratet seid. Lies dazu:

Bedarfsgemeinschaft
https://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft

Auch nach gründlicher Recherche finde ich keine Infos dazu, ob in diesem Fall die Schwiegereltern für die Schwiegerkinder unterhaltspflichtig sind. - Um eine verlässliche Antwort zu erhalten, empfehle ich (google so)

frag einen anwalt

Dort kannst Du gegen ein kleines Honorar einen Fachanwalt für Sozialrecht befragen. (Das kostenlose Forum empfehle ich nicht, denn dort scheinen mir verlässliche Antworten Glücksache zu sein.)

.

Meine Meinung zu Deiner Situation: Verliebt und dann heiraten - warum? Ist ein Kind unterwegs, deshalb? Oder einfach wegen Verliebtsein und man möchte den Geliebten an sich binden in der Hoffnung, dass dann die Liebe ewig währt.

Verliebtsein geht ja auch ohne Heirat. Und Deine hier gestellte Frage wäre damit gegenstandslos.

Auf jeden Fall wünsche ich Euch beiden ein liebevolles und erfüllendes Miteinander.

...zur Antwort

Deine Frage ist etwas sparsam gestellt, etwas mehr Info wäre hilfreich.

Dies wenn Du unter 25 J. bist:

 (ohne Datum:)
❀Hartz IV: Einkommen Kinder & Bedarfsgemeinschaft❀
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-einkommen-kinder-bedarfsgemeinschaft3221.php

Kinder (bis 24 J.) in Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften mit eigenem Einkommen (Lohn, Unterhalt, Waisenrente, Kindergeld etc.) fallen aus der Bedarfsgemeinschaft raus, wenn sie mit ihrem Einkommen vollständig ihren eigenen Bedarf decken.

Zweiter Artikel aus 2019: Darf in Hartz 4 das Einkommen meiner Kinder angerechnet werden?
https://hartz4widerspruch.de/news/darf-das-einkommen-meiner-kinder-angerechnet-werden/

gegen-hartz.de: Hartz 4: Wird das Einkommen der Kinder angerechnet
Hartz 4-Bedarfsgemeinschaft: Wird das Einkommen meiner Kinder angerechnet?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-4-wird-das-einkommen-der-kinder-angerechnet.php

Wenn Du Einkommen hast, mit dem Du Dich selbst vollständig finanzieren kannst (Einkommen mindestens so viel wie Hartz IV), seid Ihr ja im Grunde eine Art Wohngemeinschaft. Das bedeutet: Du zahlst die Hälfte der Kosten für die Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizung), die andere Hälfte bekommt Deine Mutter vom Jobcenter. Auch andere feste Kosten wie die Stromkosten teilt Ihr Euch (muss ja vom Regelsatz bezahlt werden). Naja, und Du verköstigst Dich auch selbst mit Lebensmitteln, Hygienemittel usw. / gibst Deiner Mutter das entsprechende Geld.

.

Wenn Du 25 J. oder älter bist, gehörst Du sowieso nicht mehr der gemeinsamen Bedarfsgeschaft an, dann (ich weiß, klingt kurios) gehört Deine Mutter zu ihrer Bedarfsgemeinschaft und Du zu Deiner, hm, naja, im Grunde zu keiner, bist ja dann gar kein "Kunde" vom Jobcenter. Also auch hier wieder: Ihr bildet eine Wohngemeinschaft.

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/kinder-bedarfsgemeinschaft-haushaltsgemeinschaft/

Kinder mit eigenem Einkommen sind also nicht zahlungspflichtig gegenüber ihren Hartz IV-Eltern.

.

So meine Recherche. - Sollte das Jobcenter anderer Meinung sein, empfehle ich Dir die Seite (google so)

Frag einen Anwalt

Gegen ein kleines Honorar kannst Du dort einen Fachanwalt für Sozialrecht fragen. (Das dortige kostenlose Forum empfehle ich nicht, denn dort scheint eine verlässliche Antwort Glücksache zu sein.)

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Zurückzahlen musst Du nichts. In der Zeit, in der Du Hartz IV bezogen hattest, warst Du ja bedürftig.

Willst Du dem Wahnsinn hier entfliehen? Kann ich verstehen, machen ja schon viele. - Ich vermute allerdings, dass das nicht mehr lange dauert. Die Maßnahmen werden ja immer irrer, so dass die Menschen aufbegehren müssen. - Naja, dieses "nicht mehr lange" kann Wochen, Monate und auch zwei, drei Jahre sein ...

Du hast Dich ja ganz sicher genau erkundigt, wie das in den anderen Ländern so abläuft. Der gegenwärtige Wahnsinn ist ja global, wenn auch das besonders bei uns ausgetobt wird.

Falls Du zu diesem Thema Infos möchtest, auch wer diesbezüglich hervorragende Nachrichten bringt, schick ich Dir das per Kompliment. Schreib dann hinzu, ob Du Kinder hast, weil ich speziell zu diesem Thema auch Infos habe. - Schon vorab, wirklich sehr gut sind die Nachrichten von Sunny auf Verbinde die Punkte

https://verbindediepunkte.de/

Einer der wenigen ehrlichen Journalisten ist Boris Reitschuster: https://reitschuster.de/

und auf YouTube

https://www.youtube.com/channel/UCkSEq4JuI5VxqWIrRY2-pew
(wird da manchmal paar Tage gesperrt, zu ehrlich)

Ich wünsche Dir einen guten Neustart im anderen Land und für alles ein gutes Gelingen.

...zur Antwort
ALG II und Auszahlung einer privaten Unfallversicherung?

Hallo,

folgende Situation:

Ich hatte weniger als 100€ auf meinem Konto als ich im Februar 2021 mein Studium abbrechen musste und ALG II beantragte. Der Antrag ging recht schnell und seit März erhalte ich monatlich ALG II. Im Juni 2019 hatte ich einen Unfall, bei dem ich meinen rechten Fuß stark und dauerhaft verletzte. Mein Vater hatte vor Jahren eine private Unfallversicherung für mich abgeschlossen. Bei der privaten Unfallversicherung habe ich nun Invaliditätsansprüche geltend gemacht. Die Unfallversicherung hat mir vor Kurzem geantwortet und mir 2% der Versicherungssumme auf mein Konto überwiesen (3000€). Ich bin 31 Jahre alt, mein Schonvermögen ist also 4650€. Ich bin jetzt immernoch unter meinem Schonvermögen, auf meinem Konto sind zur Zeit 3021€. Seit 2 Wochen bin ich auch in einer Maßnahme vom Jobcenter, die mir eine Umschulung gibt.

Ich habe jetzt voller Panik versucht selbst zu recherchieren.

Wenn ich es richtig verstanden habe: Dadurch dass ich das Geld nicht bereits besessessen habe, als ich den Antrag gestellt habe, ist es kein Vermögen und Schonvermögen ist also egal?!

Zahlungen aus einer privaten Unfallversicherung sind anscheinend Einkommen?

Bedeutet das jetzt, sobald ich dem Jobcenter die 3000€ für meinen kaputten Fuß melde, wird mir ALG II abgesprochen, ich muss die 3 Monate Zahlungen zurückzahlen, ich verliere all mein Geld, bin wieder bei 0, zusätzlich verliere ich meine Umschulungsmaßnahme, werde also in den totalen Ruin geworfen?

Ich weiß nicht mehr weiter...

...zum Beitrag

Leider Einkommen:

Hartz IV: Einmalzahlung aus privater Unfallversicherung gilt als anrechenbares Einkommen
https://www.versicherungsvergleich-leipzig.de/2019/08/14/hartz-iv-einmalzahlung-aus-privater-unfallversicherung-gilt-als-anrechenbares-einkommen/

SGB II: Einmalzahlung einer privaten Unfallversicherung ist als Einkommen anzurechnen
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-recht-kommunal/einmalzahlung-der-privaten-unfallversicherung-anrechnung-sgb-ii_238_479302.html

Der Wunsch der selbst vor Hunger kaum in den Schlaf kommenden Bundespolitiker ist es, dass das Volk (auch) arm ist. Das ist ziemlich gemein, wo sie doch so eine hervorragende Arbeit leisten. - Wir sollten für diese Armen Spenden sammeln:

Abgeordnetenentschädigung
https://de.wikipedia.org/wiki/Abgeordnetenentsch%C3%A4digung

Tut mir leid, kann Deine Enttäuschung verstehen.

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Es muss schriftlich festgelegt werden, wofür das ist. - Bitte geh auf die Seite (google so)

frag einen anwalt

Gegen ein kleines Honorar kannst Du dort einen Fachanwalt für Sozialrecht fragen, damit Ihr Formulierungsfehler vermeidet. Eine Nachfrage ist erlaubt (mit Ausnahme sah ich auch mal eine zweite). - Frage dort nicht im Forum, da scheint verlässliche Antwort Glücksache zu sein.

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Vermieter behält Kaution vom Jobcenter ,Ex Mieter Alg2 Empfänger werden durchs Jobcenter 10 % pro Monat vom Alg2 Geld abgezogen, was kann man machen?

Vermieter behält Kaution vom Jobcenter ,Ex Mieter Alg2 Empfänger werden durchs Jobcenter 10 % pro Monat vom Alg2 Geld abgezogen, was kann man machen?

Hallo es geht um einen Vermieter der sehr viel Geld und Wohnungen hat , das Jobcenter hat auf direktem Wege im Jahr 2020 die Kaution an ihn gezhalt . Der Vermieter behält die Kaution einfach.

Der ehemalige Mieter ist Alg2 Empfänger und ihm werden durch das Jobcenter jeden Monat 10 % von seinem Alg2 Geld abgezogen , zur Tilgung der Kaution.

Das Jobcenter hat 2020 die Kaution auf Antrag des Alg2 Mieters an den Vermieter gezahlt.

Der Alg2 Empfänger ist schon seit ein paar Monaten ausgezogen und hat erst Monate später erfahren das der Vermieter die Kaution behalten hat.

Alle Emails an den Vermieter der vor dem Auszug noch sehr gesprächig war werden nicht beantwortet.

Der Mieter hat die zuständige Sachbearbeiterin beim Jobcenter angeschrieben , und die meint der Mieter soll sich darum kümmern das der Vermieter die Kaution zahlt.

Die Emails an die zuständige Jobcenter Abteilung für bessere Hilfe oder Beratung werden von der gesamten Abteilung nicht beantwortet .

In der Abtretungsvereinbarung heisst es : Die Forderung nebst Zinsen ist bei Fälligkeit unmittelbar von dem Vermieter/der Vermieterin an die Gläubigerin, Stadt ....Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Rückabwicklung , Sparkasse ..., auf Iban:DE.... (Stadtkasse), unter Angabe des Mieters und des Sammelverwahrkontos .... zu erstatten.

Was kann man in dem Fall machen ?

Den Jobcenter Mitarbeitern ist es scheinbar egal das der Vermieter die Kaution klaut und der ehemalige Mieter sie bezahlen muss laut Jobcenter.

Vielen Dank an alle die den langen Text gelesen haben und Hilfe leisten um das Problem zu lösen.

...zum Beitrag

Du wirst ja erst @wilees Fragen beantworten. @wilees gibt hier gute Auskünfte.

Falls Du danach noch mehr Rat brauchst, google mit

frag einen anwalt

Dort kannst Du gegen ein kleines Honorar einen Fachanwalt fragen. - Warte aber erst @wilees Antwort ab.

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