Wäre hilfreich, wenn Du alle verkauften Gegenstände hier aufgelistet hättest. Schau hier mal rein:
Ab wann bin ich gewerblicher Verkäufer?
https://verkaeuferportal.ebay.de/ab-wann-bin-ich-gewerblicher-verkaeufer
und hier
Gelöst: Ab wann ist man gewerblicher Verkäufer?
https://community.ebay.de/t5/Archiv-Mitgliedskonto/Ab-wann-ist-man-ein-gewerblicher-Verk%C3%A4ufer/qaq-p/931905
und hier ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht:
Ebay-Händler: Noch privat oder schon gewerblich?
https://www.medienrecht-urheberrecht.de/abmahnung-onlinehandel/286-ebay-haendler-privat-gewerblich.html
So wie ich es verstehe, ist Jobcenter-Mitarbeiter entweder übereifrig oder er/sie wurde vom Vorgesetzten unter Druck gesetzt, egal wie, auch auf Kosten der "Kunden" Gelder einzusparen - oder er/sie ist einfach nur dusselig.
Du darfst ja ein gewisses Vermögen besitzen. Die Spielekonsole war Dein Eigentum = zählte zu Deinem erlaubten Vermögen, das Du in Geld umgewandelt hast. Ebenso sieht es mit dem Handy aus. Naja, im Grunde würde niemand ein Handy und eine Spielekonsole zum VERMÖGEN hinzuzählen. Das sind einfach Gebrauchsgegenstände. - Beide waren doch sicher nicht aus purem Gold, womit Dein erlaubtes Vermögen überschritten gewesen wäre.
Siehe dazu die Diskussion im elo-Forum (Erwerbslosen-Forum):
Beim Bezug von ALGII Privateigentum bei ibääh verkaufen, ist es erlaubt und welche Gefahren gibt es?
https://www.elo-forum.org/threads/beim-bezug-von-algii-privateigentum-bei-ibaeaeh-verkaufen-ist-das-erlaubt-und-welche-gefahren-gibt-es.197368/
Auch diese Diskussion im elo-Forum ist sehr interessant - wie kommt es, dass das Jobcenter plötzlich so erbsenzählergenau und überaus misstrauisch ist (auch hier geht es um Ebay-Verkäufe), ist viel Text, mach Dir die Freude und lies die ganze Diskussion:
JC will plötzlich Kontoauszüge sehen
https://www.elo-forum.org/threads/jc-will-ploetzlich-kontoauszuege-sehen.182012/
Ach ja, zum Erbsenzählen: Du schreibst, dass Du mit Verlust verkauft hast. Falls Du noch die Originalrechnungen hast, wäre das hilfreich. Wenn Du die nicht hast, gibt es vielleicht ähnliches noch als Neuware im Internet zu kaufen, so dass Du so den Neupreis nachweisen kannst.
Nochmal im elo-Forum - man sollte möglichst nie seinen Humor verlieren, lustiger Vorschlag (Blumenvase) - vielleicht ernst gemeint, vielleicht auch nicht:
Darf Erlös von priv. gebrauchten verkauften Sachen angerechnet werden?
https://www.elo-forum.org/threads/darf-erloes-von-priv-gebrauchten-verkauften-sachen-angerechnet-werden.89578/
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Weil ich ja nicht weiß, welche 10 - 12 andere Sachen Du in welchem Zeitraum und mit wieviel Gewinn/Verlust verkauft hast, mein folgender Entwurf für das Schreiben an das Jobcenter - passt oder auch nicht:
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A n f a n g
Absender
Datum
Adresse Jobcenter
Betreff (Aktenzeichen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte/r Frau/Herr ...,
mit großem Erstaunen nehme ich zur Kenntnis, dass Sie mir durch meine Privatverkäufe bei Ebay ein Unternehmen als Gewerbetreibender unterstellen.
Dass ich Ihnen Kontoauszüge der letzten sechs (anstatt drei) Monate vorlegen sollte, hat mich zwar gewundert, bin dem aber nachgekommen.
Weit mehr erstaunt mich nun, dass Sie weitere sechs Monate rückwirkend die Einsicht meiner Kontoauszüge verlangen sowie den Nachweis über mein PayPal-Konto. - Zusätzlich fordern sie eine Gewerbeanmeldung und die Anlage EKS.
Ich bin weder selbstständig, noch habe ich Gewerbe, also kann ich Ihnen auch keine Gewerbeanmeldung vorlegen. Und weil ich nicht beabsichtige, Gewerbetreibender zu werden, wäre es völlig unsinnig, Ihnen zuliebe eine solche Anmeldung zu tätigen.
Aus meinen privaten Dingen habe ich ein paar Sachen verkauft, sogar mit Verlust, wie eine Spielekonsole und ein Handy, und weiter noch ein paar Kleinteile wie ...
- rubbi, ob du die aufzählen solltest oder nicht, lass uns das klären, indem Du unter meiner Antwort auf "kommentieren" klickst, sie aufzählst mit Beträgen sowie Verlust/Gewinn - weiter im Schreiben:
Es waren reine Privatverkäufe, Privates habe ich umgewandelt in Geld. Weder die Spielkonsole noch das Handy waren aus purem Gold, sondern ganz normale Gebrauchsgegenstände.
- rubbi, folgendes, wenn vorhanden
Anliegend die Rechnung von Spielkonsole und Handy, Verkaufserlös liegt Ihnen ja bereits vor. Daraus ist ersichtlich, dass ich beide Gegenstände mit Verlust verkaufte. Ich brauchte sie nicht mehr, also wandelte ich sie um in Geld.
- rubbi, hier evtl. auch zu den Kleinteilen, ich bringe ein paar Beispiele:
- Auch die Kleidung, aus der mein Kind herausgewachsen war / Babyspielzeug meines Kindes, verkaufte ich bei Ebay. Ich / mein Kind braucht die Sachen nicht mehr, und andere konnten sie brauchen. Auch diese Verkäufe erfüllten nicht das Treiben eines Gewerbes.
- Prüfe, ob es passt, dass Du die Ebay-Richtlinien reingibst:
Zu Ihrer Information die Ebay-Richtlinien, ab wann ein Verkäufer ein Gewerbebetreibender ist:
Ab wann bin ich gewerblicher Verkäufer?
https://verkaeuferportal.ebay.de/ab-wann-bin-ich-gewerblicher-verkaeufer
Es ist für mich kein Problem, Ihnen weitere Kontoauszüge vorzulegen, auch mit den PayPal-Unterlagen habe ich keine wirklichen Probleme. Ich möchte nur von Ihnen erfahren: Was soll das? Warum wollen sie mir unbedingt unterstellen, ich würde ein Gewerbe betreiben? Und wenn sie nun davon ausgehen - wovon ich wiederum ausgehe -, dass Sie erkennen, dass ich kein Gewerbe betreibe, warum soll ich nun aufgrund Ihrer diesbezüglichen Forderung ein Gewerbe anmelden, ohne ein Gewerbe zu betreiben und dies auch künftig nicht tun will.
Ich bitte um Ihre Erklärung. Falls Sie weiter darauf bestehen, dass ich ein Gewerbe anmelden soll, bitte ich dies zu begründen. Außerdem erwarte ich in dem Fall Ihre Zusage, dass das Jobcenter die Kosten für die Gewerbeanmeldung übernimmt - ich brauche sie ja nicht.
Aller Vernunft entsprechend erwarte ich, zügig den Bewilligungsbescheid über meinen Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen von Ihnen zu erhalten.
Hochachtungsvoll
(Deine Unterschrift)
E n d e
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Ich denke, das passt wohl in etwa. - Druck das zweimal aus, gib persönlich ein Exemplar ab, das zweite lass Dir bestätigen mit Datum, Stempel und Unterschrift (siehe auch unten).
In diesem Fall ist es empfehlenswert, dass Du nicht allein zum Jobcenter gehst, sondern lass Dich begleiten von einem Ämterlotsen, auch Beistand genannt (dazu gleich mehr).
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Viel Glück und Erfolg!
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Vorsorglich nun meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher, in denen ich auch auf die Ämterlotsen eingehe. - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch
Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php
und
Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php
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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:
Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/
und
LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/
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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:
Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen
https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html
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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:
Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz
https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
- Ämterlotsen
- Behördenlotsen
- Behördenbegleiter
- Hartz IV Mitläufer
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)
In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!
Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.
U n d :
Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.