Kinderzuschlag wahrscheinlich abgelehnt alg2 rückwirkend ja/nein?
Hallo ihr lieben,
wir sind zum 1.6 in eine neue Wohnung umgezogen da wir unser zweites Kind erwarten. Kommt am 25.8. Mein Mann verdient netto ca 1.500 unsere miete beträgt 1300 warm zusätzlich haben wir noch die 219€ Kindergeld. Wir haben einen Antrag auf Wohngeld gestellt alles kein Thema da bekommen wir auch etwas raus wenn sie mit der Bearbeitung fertig sind wurde uns gesagt. Nebenbei haben wir zusätzlich einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt. Das wir nochmal einen neuen stellen müssen wenn das Baby auf der Welt ist wurde uns schon gesagt auch alles kein Problem. Aber jetzt nach fast 12 Wochen warten wurde uns am Telefon auf Nachfrage gesagt sie sind mit der Bearbeitung immer noch nicht ganz durch aber es kann gut passieren das uns gar kein kinderzuschlag zu steht und wir dann alg 2 beantragen müssen. Auf unsere Frage hin was dann mit dem Geld in der Zeit ist bis die Antwort kommt (was dann einfach mal 3 im September 4 Monate sind) in der wir den Antrag schon gestellt haben wurde uns gesagt das sollen wir beim Jobcenter rückwirkend mit dem Antrag stellen. Das Jobcenter sagt aber nein pech gehabt ihr habt den Antrag nicht gestellt ihr bekommt für die Zeit nichts. Es kann doch nicht sein das wir für die Zeit von keinem von beiden etwas bekommen falls wir eine absage von Kiz bekommen. Wisst ihr wie das dann mit dem Jobcenter läuft ? Oder können sich da einfach beide Parteien vor drücken und sagen ja Bearbeitung hat so lange gedauert Pech/ ihr habt bei uns (Jobcenter) keinen Antrag gestellt sondern da ihr bekommt nichts Pech.
3 Antworten
Hallo zurück,
Ich kann nur allgemein helfen,Kinderzuschlag ist besser zu beantragen, wenn ihr Wohngeldbestätigung oder Harz 4 habt.
Aber ja, die Anträge dauern bis zu 3 Monate.
LG
Wir haben einen Antrag auf Wohngeld gestellt alles kein Thema da bekommen wir auch etwas raus wenn sie mit der Bearbeitung fertig sind wurde uns gesagt.
Ich sehe bei einem Einkommen von nur 1500 Euro + Kindergeld ( gesamt 1719 Euro ) keinen Anspruch auf Wohngeld. Denn um einen solchen Anspruch zu generieren, müsstet Ihr mindestens 80% Eures Bedarfs nach SGB II selbst erwirtschaften.
Dieser Bedarf wäre: 2*90% des Eckregelsatzes ( 449 Euro ) = 808 Euro zuzüglich des Regelsatzes ( abhängig vom Alter des KIndes - ich nehme mal den Satz für ein Kind unter 6 Jahren ) = 285 Euro . Dazu kämen die angemessenen Kosten der Unterkunft (die mir mit 1300 Euro doch recht hoch erscheinen ) ...... Gesamtbedarf also derzeit mindestens 2393 Euro ......
Gegenfrage - in welcher "Großstadt" lebt Ihr und wie groß ist diese Wohnung?
Wobei anzumerken ist, dass ein Säugling keinen Anspruch auf ein eigenes Zimmer hat.
https://umziehen.de/wohnen-leben/wohnkosten-bei-hartz-iv-was-bezahlt-das-jobcenter-550
https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html
https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php
Einen rückwirkenden Anspruch auf Leistungen nach SGB II gibt es nicht. Dieser wird max. rückwirkend zum Monatsbeginn der Antragstellung gewährt.
Widerspruch einlegen bei der nächst höheren Amtsstelle. Unbedingt.
Viel Text, aber es geht anscheinend darum, dass Euch ALG II Aufstockung zusteht und Ihr das anscheinend nicht beantragt habt, obwohl man es nach Eurem Zahlen eigentlich auf den ersten Blick sieht.
Und ja es ist richtig, es gibt es erst ab Antragsdatum.
Trotzdem ist dieser Sachverhalt eigentlich etwas unklar.
Eine Familie mit 1.500,- netto einkommen und 1 Kind hätte aus meiner Sicht schon so einen Aufstockungsanspruch.
Ich habe Eure Zahlen mal hier eingegeben:
https://www.caritasnet.de/alg2/rechner/
Da kommt ein Anspruch von über 1.000,- Euro raus und wie schon geschrieben, das sieht man auf den ersten Blick und es hätte auch mit weniger Miete schon so sein müssen.
Wobei man auch sagen muss, dass eine 100 qm Wohnung für 3 Personen einfach zu viel ist. Vor allem bei der Miete. Sowohl bei Wohngeld wie auch bei KG Zuschlag orientiert man sich an der Miete des JC. Und da sind 1300 Warmmiete für 3 Personen, noch, selbst bei 4, einfach zu viel.
Was das KG Zuschlag angeht, es muss eigentlich bewilligt werden, da ihr ja über den Mindestsatz liegt. Wohngeld wohl eher weniger.
Das Ding ist das Jobcenter hat uns gesagt wir sollen erst Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragen und dann können wir erst zu denen Kommen. Heist wir haben dann drei Monate auf ne Antwort gewartet haben uns grade so über Wasser gehalten um dann wenigstens ne Nachzahlung für die Zeit zu bekommen was jetzt ja aber mit ner Ablehnung nicht mehr passiert. Es kann doch nicht sein das wir auf gut deutsch deshalb jetzt wieder am Arsch sind vollkommen um sonst gewartet haben und von keinem von beiden was bekommen für die letzten Monate plus das wir dann wieder Wochen warten können bis was mit dem alg 2 passiert und wir dann mit zwei Kindern „dumm“ da stehen und nichts haben.
Man darf bei Behörden nicht auf mündliche Aussagen bauen, sondern entweder den Antrag stellen und eine Ablehnung bekommen, gegen die dann Einspruch möglich ist, oder in eEurem Fall sagen, dann geben Sie uns bitte schriftlich, dass wir den Antrag stellen wollten, aber sie uns gesagt haben, wir müssen erst die anderen Wege verfolgen, damit wir den Nachweis haben, dass wir einen Antrag stellen wollten.
Aber Ihr könnt ja mal zu einem Anwalt gehen, der sich auf ALG II spezialisiert hat. Es gibt ggf. Prozesskostenhilfe, beantragt er gleich mit.
Laut Wohngeld Rechner und auch Wohngeldamt steht uns Wohngeld zu. Das ist auch nicht das Problem. Es geht auch nicht drum das der Säugling ein eigenes Zimmer hat der Umzug hatte mehrere Gründe und wäre so oder so aufgrund des Todes des Hausbesitzers nicht zu vermeiden gewesen. Wir leben in Neckarsteinach und die Wohnung hat ca 100qm. Zwei erwachsene eine vierjährige. Uns geht es darum das es doch nicht sein kann das wir auf gut deutsch die gearschten sind weil die Bearbeitung so lange gebraucht hat wir uns grade so über Wasser gehalten haben und jetzt ne Ablehnung kommt statt der Nachzahlung und das andere Amt einfach sagt ja Pech gehabt. Die familienkasse ist der festen Meinung das das Jobcenter ab Antrag auf den kiz für uns auch rückwirkend zuständig ist. Jetzt kommt unser zweites Kind und wir sitzen die nächsten Wochen wieder ohne irgendwas da und dürfen aufs neue warten. Tut mir leid aber das kann’s doch nicht sein.