Mietschulden Innenverhältnis gemeinsamer Mietvertrag nach Auszug des Mitmieters?
Nach knapp 2 Jahren ist die ehem. Lebensgefährtin am 27.12.19 aus der gemeinsamen Mietwohnung ausgezogen und überweist seither Ihren Mietanteil nicht mehr an mich.
Die Gesamtmiete (1240 €) bezahle ich seither alleine an den Vermieter und suche einen Nachmieter für den Mietausfall.
Die ehem. Lebensgefährtin hat mir immer 600 € per Dauerauftrag überwiesen.
Der gemeinsam unterschriebene Mietvertrag wurde nur von Ihr 1-seitig gekündigt, was der Vermieter jedoch nicht akzeptiert hat.
Meine Zustimmung zur Kündigung habe ich erklärt, von einer sofortigen Mietfreistellung war keine Rede.
Wie gehe ich vor nachdem gütliche Einigung und Kontakt versagt wird.
Außerdem wurden Teile meines Eigentums aus der Wohnung entfernt.
2 Antworten
Nachdem der gemeinschaftliche Mietvertrag zum Datum x gemeinschaftlich gekündigt wurde, schuldet Dir die Ex bis dahin ihrem Mietanteil im Binnenverhältnis.
Der Vertrag wird ja vermutlich nicht zum 31.12.2019 gekündigt sein. Bis zum Vertragsende schuldet sie Dir ihren hälftigen Anteil.
Willst Du die radikale Lösung hören oder eine Vernünftige. Stelle Deine Mietzahlungen ein, dann muß sich der Vermieter erst an den Mitmieter wenden und dort die Miete eintreiben. Gelingt dies nicht, dann und es ist schon ein 2-monatiger Mietrückstand aufgetrten, kann er auch fristlos kündigen.
Hättest Du die Kündigung Deiner Lebensgefährtin mit unterschreieben, dann hätte dies zur Konsequenz gehabt, dass Du auch die Wohnung hättest verlassen müssen. Aber das willst Du nicht. Du hast nur die Möglichkeit von Deiner ehemaligen Lebensgefährtin die Miete einzufordern, die wird aber juristische Mittel ergreifen, um aus dem Mietvertrag entlassen zu werden. Aussichten auf Erfolg - gut. Versuche möglichst schnell wieder einen Mitmieter zu finden zugleich auch von der Lebensgefährtin zumindest für eine kürzere Übergangszeit die Hälfte der Miete zu bekommen.
Wenn sie nicht freiwillig zur Zahlung bereit ist, bleibt Dir nur der Klageweg
Hallo Snoopy,
danke für deine antwort. die ex partnerin/noch im mietvertrag stehende darf gerne aus dem mietvertrag ausscheiden nachdem sie die nicht bezahlte miete nachgeholt hat. der vorschlag eines verhgleichs ist bei mir vorstellbar. jedoch nicht bei ihr was ich mit meinem rechtsempfinden nicht vereinbaren kann. Ist sie denn mir gegenüber zahlungsverpflichtet oder wie sicher kann ich mir sein?