Trennung vom Ehemann darf ich in der gemeinsamen wbs wohnung bleiben?
Hallo
Mein Mann will die Scheidung
Im Mietvertrag stehen beide als hauptmieter. Es ist eine 60qm Wohnung wbs für 2 Personen.
Die Miete kostest 522€warm ich Verdiene knapp 700€.
Möchte aber in der Wohnung bleiben. Habe natürlich schon geschaut aber in Köln etwas zu finden ist sehr schwer 1-2zimmer Kosten mehr als hier und das hier wird schon knapp für mich.
Er verdient viel viel mehr und hätte es leichter eine Wohnung in Köln zu finden als ich. Kann ich in der Wohnung bleiben oder nicht da diese ja für 2 Personen ist
Weil der Wbs dann ja nicht mehr greift.
Oder muss ich raus?
Und würde ich wohngeld bekommen.
Wie habe ich mich nun zu verhalten
Oder müssen beide raus weil wir nur zusammen kündigen können.
Er könnte doch auch seine neue Wohnung als 2. Wohnung anmelden so das es doch nicht die Vermieter wissen müssen das ich alleine hier bin Miete würde ja weiter laufen
Hoffe jemand kann mir helfen.
Lieben Gruß
3 Antworten
Ihr habt eine Sozialwohnung angemietet. Für 2 Wohnungen bekommt man keinen WBS. Der Ehemann müßte also eine freifinanzierte Wohnung anmieten. Ob er dafür genug verdient mußt Du wissen.
In Köln gibt es eine Zweitwohnungssteuer. Der Ehemann muß die zahlen wenn er zwei Wohnsitze hat. Ob er das will und kann mußt Du wissen.
Dem Wohnungsamt der Stadt Köln wird die Anmietung einer zweiten Wohnung nicht verborgen bleiben. Der WBS kommt damit in Gefahr.
Für eine Einzelperson wird es keinen WBS für 60qm geben. Da liegt die Höchstgrenze bei 45qm.
Wenn da unten in einer Anmerkung etwas von Hartz 4 steht, dann sei darauf hingewiesen, dass die Einkommen aller Familienmitglieder zusammen gerechnet werden. Solange Ihr offiziell noch zusammen lebt wird es für Dich keinen Anspruch geben.
Der Rat sich eine neue, kleinere Wohnung zu suchen ist leichter ausgesprochen als ausgeführt. Bin selber Vermieter in Köln und bekomme auf Angebote für Kleinappartements um die 20 qm an die 500 Anfragen.
Ist also eine verzwickte Situation. Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als eine kleinere Wohnung zu suchen und die Trennung damit auch ganz offensichtlich zu vollziehen.
Verdiene knapp 700€.
Bei LStKl. V ??
https://www.brutto-netto-rechner.info/
Würde nach einer Trennung und Abänderung der LStKl. von V auf I bedeuten, dass Du zukünftig bei ca. 1000 Euro brutto ca. 800 Euro netto verdienen würdest.
https://harald-thome.de/fa/redakteur/KdU_Ordner/KdU_Koeln_-01.08.2019.pdf
Nach den Richtlinien von SGB II - Hartz IV wäre diese Miete im Rahmen, soweit denn das JC die Größe akzeptiert. Aber ich vermute einmal, dass auch eine kleinere Wohnung nicht weniger kosten wird.
https://www.wohnungsboerse.net/mietspiegel-Koeln/5333
Stellt sich die Frage ob der Vermieter Deinen Mann aus dem Vertrag entlässt, wenn das JC eine Kostenübernahme der Miete erklärt.
Suchbegriff : Beratungsstellen HARTZ IV Köln:
http://www.beratungsstellen.koeln/hartz-4.html
Beratung WBS Köln :
https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00758/index.html
zitat
Ich hab einfach null Ahnung was nun auf mich zukommt was ich für Rechte und Pflichten habe.
zitatende
Hartz4 bedeutet, vor dem Amt die Hosen runterzulassen, sprich alles offen zu legen, Ersparnisse, Miete(pro Person ca 45 qm)...kann dir das Amt genauer sagen...du musst eh etliche Formulare ausfüllen.
Dein Hinweis, was dein Nochmann alles könnte, ist nur zum Teil richtig.
Er kann tun und lassen was er will, könnte auch mit dem Mieter vereinbaren, alleine weiter zu wohnen, was du mangels Bares für Miete und falls du Hartz4 beantragst, wegen der Wohnungsgrösse eh nicht kannst, weil die Wohnung über die gesetzliche Grösse hinaus geht, was dir zusteht.