Schreiben an falsche Adresse geschickt, ist pfändung rechtens?
Durch meinen Chef habe ich erfahren das eine Lohnpfändung durch das Finanzamt vorliegt.
Bei Rückfragen dort stellte sich heraus, daß alle Schreiben an mich an eine falsche Adresse gesendet wurden und mich somit nie erreicht haben.
Heute teilte man mir mit das man den Steuerbescheid, der micr auch nie zugestellt wurde, erneut an mich sendet aber die pfändung aktiv bleibt. Lediglich die Pfändubgsgrenze würde man für kurze Zeit höher setzten.
Ist dast rechtens?
2 Antworten
Wenn die Bescheide an eine falsche Adresse gegangen sind, dann sind sie nicht bestandskräftig geworden. Denn nur wenn die Adresse stimmt, tritt die Zugangsfiktion ein, 3 Tage nach Absendung.
Da der Bescheid, aus dem vollstreckt werden soll, mangels Zugang nicht bestandskräftig wurde, kann aus ihm auch nicht vollstreckt werden.
Das Finanzamt muss Dir den Steuerbescheid noch mal zuschicken. Dann kannst Du auch Rechtsmittel dagegen einlegen.
Wenn Du allerdings an der "falschen Adresse" noch gemeldet bist, dann sind die Schreiben zugegangen und dann kann auch daraus vollstreckt werden.
Kommt drauf an.
Wenn die Schreiben irgendwo ankamen, dann darf das Finanzamt auch davon ausgehen, dass sie im Machtbereich des Empfängers angekommen sind.
Die Frage ist also zuerst, was war das für eine falsche Adresse? Wohnst Du dort noch (gemeldet oder nicht ist uninteressant)? Hättest Du die Möglichkeit gehabt, Dir die Schreiben anzusehen?
Daraus folgert sich dann, ob die Steuerbescheide bestandskräftig wurden oder nicht.
Nein dort war ich schon lange nicht mehr gemeldet.
Heisst das sie müssen die pfändung komplett aufheben da ich ja nie einen Bescheid bekommen habe.