Mietminderung wegen Nosferatu-Spinnenplage?
Ich bin am ersten September 2023 in eine neue Wohnung eingezogen und musste nach wenigen Tagen festlegen das dort eine Spinnenplage herrscht. Im Winter hat man Ruhe vor den Spinnen jedoch im Sommer kommt es vor das 1-6 Spinnen pro Tag in der Wohnung auftauchen. Bei den den anderen Mieter und im Nebenhaus ist das Problem das gleiche. Man kann nicht für 1 oder 2 Stunden das Fenster öffnen ohne das eine Spinne in die Wohnung krabbelt. Daher meine Frage: Ist es möglich eine Mietminderung einzugehen bis die Spinnenplage beseitigt ist?
3 Antworten
Spinnen sind keine Schädlinge, sondern Nützlinge. Sie vertilgen Schadinsekten aller Art.
Deshalb hat der Vermieter keine Pflicht, Spinnen zu bekämpfen. Ich zweifle auch, dass es Schädlingsbekämpfer gibt die einen derartigen Auftrag annehmen.
Bleibt dem Mieter nur, die Spinnen durch Fliegengitter aus dem Haus zu halten. Irgendwelche Ansprüche hat er nicht.
Du müsstest erst deinen Vermieter in Verzug setzten, ihn also auffordern, das Problem innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen und wenn er das innerhalb einer Frist nicht beseitigt, dann die Miete zu mindern. Die Höhe der Mietminderungen sollte man nie selber festlegen sondern in Absprache eines Anwaltes oder Mieterschutz.
Da die Spinnen von außen in deine Wohnung kommen sehe ich hier nicht, wie der VM das Abwenden soll und somit sehe ich auch keine Grundlage für eine Mietminderung. Zumal Spinnen nicht zu Ungeziefer oder Schädlingen zählen. Ich würde dir empfehlen Insektennetze an den Fenstern anzubringen, wenn dich die Spinnen stören.
"Vorkommende" 1-6 Spinnen pro Tag ist IMHO meilenweit entfernt von einer "Plage". Für kleines Geld lassen sich an den betroffenen Fenstern Fliegengitter anbringen.