Tür ausgebrochen- übernimmt die Versicherung?
Ich konnte gestern die Haustür in meiner Wohnung öffnen. Meine Eltern kamen vorbei. Mit den Schultern hat meine Mutter die Tür geöffnet. Die Tür schließt und funktioniert. Jedoch Istrien kleiner Schaden am Türrahmen. Bezahlt das die Hausratversicherung oder muss ich selbst für die Kosten aufkommen?
4 Antworten
Ich konnte gestern die Haustür in meiner Wohnung öffnen.
Ich gehe davon aus, dass wir von einer Öffnung mit Hilfe eines Schlüssels und der ordnungsgemäßen Bedienung der Haustür sprechen.
Meine Eltern kamen vorbei.
Das ist an sich ja noch kein Grund zur Sorge.
Mit den Schultern hat meine Mutter die Tür geöffnet.
Sie hat die Tür ohne sie zu Öffnen einfach eingedrückt bzw. sich mit den Schultern dagegen geworfen?
Das würde mir generell Sorge in Bezug auf die Sicherheit Deiner Wohnung bereiten.
Oder hat sie die bereits teilweise geöffnete Tür mit den Schultern weiter geöffnet?
Wie kann dann ein Schaden am Türrahmen entstehen? Es wurde doch die Tür bewegt, nicht der Rahmen.
Dieser Teil ist sehr obskur und es ist unklar, wer hier genau was verursacht hat.
Die Tür schließt und funktioniert.
Das bedeutet, diese Aktion hat wohl nicht das Schloß beschädigt, aber irgendwie würde ich mir Gedanken machen, was passiert, wenn wieder jemand vom Kaliber Deiner Mutter zu Besuch kommt. Dann fällt die Tür womöglich aus den Angeln.
Jedoch Istrien kleiner Schaden am Türrahmen.
Was genau ist ein kleiner Schaden? Ist Deine Mutter beim Öffnen am Türrahmen entlanggeschrappt oder gibt es etwas vom Schließmechanismus der Tür (hoffentlich mind. eine Fünf-Punkt-Verriegelung), der dafür gesorgt hat, dass am Rahmen nun auch ein Stück ausgebrochen ist?
Bezahlt das die Hausratversicherung oder muss ich selbst für die Kosten aufkommen?
Im Außenverhältnis zum Eigentümer der Wohnung bist Du in der Verpflichtung, den Schaden zu beheben.
Im Innenverhältnis mit Deiner Mutter ist sie als Verursacherin natürlich gefragt, den von ihr herbeigeführten Schaden wieder beheben zu lassen. Dafür kannst Du ja nichts.
Die Hausratversicherung hat damit gar nichts zu tun, wenn überhaupt, dann kommt eine Privathaftpflichtversicherung der Mutter in Frage. Wenn Deine Mutter nicht im gleichen Haushalt wohnt, dann kann dieser Schaden geprüft werden. Besorge einen Kostenvoranschlag für die Reparatur der Tür/des Türrahmens und vergleiche dies mit der Höhe der Selbstbeteiligung der Versicherung und dem Nachteil durch eine Rückstufung in den Folgejahren. Dann kannst Du entscheiden, ob es sich lohnt, die Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen.
Eine Hausratversicherung schon mal gar nicht!
Wenn dann die private Haftpflichtversicherung, sofern Mietsachschäden mit eingeschlossen sind.
Fragt sich nur welche, die deiner Mutter oder deine.
Ist nicht ganz verständlich, wer die Tur überhaupt kaputt gemacht hat.
Das zahlt keine Hausratversicherung. Eventuell eine Haftpflichtversicherung deiner Mutter (wenn ihr nicht zusammen in einer Wohnung wohnt).
Musst das selber für die Kosten aufkommen, kommt billiger, als was der Zeitwert der Privathaftpflicht wäre.
"kleiner Schaden" kann alles bedeuten aus einer Laiensicht.
Da wird mit Sicherheit jemand von der Haftpflichtversicherung kommen, kleiner Schaden am Türrahmen kann alles bedeuten. Von ihm ist das Ausmaß bzw auch der Zeitwert bzw Zustand der Tür zu berücksichtigen. Wenn die Mutter keine Haftpflichtversicherung hat, bleibt nur selber für den Schaden aufkommen. Mehr kann man hier nicht sagen, "kleiner Schaden" kann alles bedeuten...Riss...Stück ausgebrochen... verbogen...
kannst du deine Antwort bitte noch einmal übersetzen