Mietminderung möglich bei Kernsanierung im Nachbarhaus?

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Das ist ein besonders schwieriges Thema: Wenn die Banane faul ist, kannst Du sie zurück geben, auch wenn das Tante Emma in ihrem Krämerladen noch so weh tut. Genauso ist es im Mietrecht mit Mietmängeln. Ein Verschulden des Vermieters ist nicht erforderlich. Es reicht für die Minderung, dass der Mangel vorhanden ist. Über die Höhe des Minderungsbetrags kann man so allgemein nichts sagen. Da kommt es auf Zeit und Ausmaß der konkreten Beeinträchtigung an.

Was man ansonsten tun kann? Man könnte allenfalls mal überprüfen, ob zu zulässigen Zeiten gearbeitet wird. Dazu wirft man einen Blick in die einschlägigen Immissionsschutzgesetze. Allerdings ist das nur eine sehr schwache Gegenwehr. M.a.W, viel tun kann man nicht.

Es geht nicht darum, wer den Lärm verursacht, es geht alleinig darum wie deine Wohnung ist und wie sich Veränderungen auf den Wert der Wohnung auswirken. Wenn wie in deinem Fall Lärm herrscht ist die Lebensqualität gemindert und damit kann der Vermieter auch nicht mehr so viel verlangen, bzw. du kannst eine Mietminderung durchsetzten. Ob der Lärm jetzt durch Renovierungen im Nachbarhaus, einer Baustelle vor dem Fenster oder durch Renovierungen in der eigenen Wohnung zustande kommt ist dafür nicht entscheidend.

Es kommt natürlich immer auf die konkreten Umstände an, aber schau dir zum Beispiel mal folgendes Urteil an: http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Frankfurt-am-Main_33-C-242411_Baulaerm-in-der-Nachbarschaft-berechtigt-zur-Mietminderung.news13734.htm