Ich würde sagen, dass du 20 Tage bekommst. Solange du keine Vorteile (Ehegattensplitting etc) aus der Beziehung ziehen kannst, wird man dir auch nicht die "Vorteile" streitig machen können.

Da du nicht mit der Mutter zusammen lebest sollten dir weiterhin 20 Tage zustehen.

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Eigentlich nicht, du musst vielleicht eine Kontoführungsgebühr zahlen. Aber da hättest du ja eigentlich ein paar Bescheide bekommen müssen. Aber ansonsten ist es kein Problem, wenn du ein Konto im Ausland hast. Ich habe es auch schon mal gehört, dass eine Bank in Australien auf die Gebühren verzichtet hat, weil der Backpacker beweisen konnte, dass er schon seit 10 Jahren nicht mehr dort gelebt hat. Aber das ist wohl ein Glücksfall, wenn du Gebühren zahlen musst.

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Die 1% Regelung ist ein Ersatz für das Fahrtenbuch, welches wiederum auf Distanzen basiert. Du hast die zwei Sachen durcheinander gebracht. Ich würde dir aber in jedem Fall die 1% Regelung anraten, da ein Fahrtenbuch sehr viel mehr Aufwand ist.

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Es geht nicht darum, wer den Lärm verursacht, es geht alleinig darum wie deine Wohnung ist und wie sich Veränderungen auf den Wert der Wohnung auswirken. Wenn wie in deinem Fall Lärm herrscht ist die Lebensqualität gemindert und damit kann der Vermieter auch nicht mehr so viel verlangen, bzw. du kannst eine Mietminderung durchsetzten. Ob der Lärm jetzt durch Renovierungen im Nachbarhaus, einer Baustelle vor dem Fenster oder durch Renovierungen in der eigenen Wohnung zustande kommt ist dafür nicht entscheidend.

Es kommt natürlich immer auf die konkreten Umstände an, aber schau dir zum Beispiel mal folgendes Urteil an: http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Frankfurt-am-Main_33-C-242411_Baulaerm-in-der-Nachbarschaft-berechtigt-zur-Mietminderung.news13734.htm

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Hi ich denke du solltest diese Kündigung mit Abfindung nur unterschreiben wenn du dir sicher bist, dass du wieder einen gleichwertigen Job findest. Schau dich am Besten so schnell wie es nur geht um, was gerade offen ist und wenn du da angenommen wirst, bzw. sehr gute Chacen im allgemeinen hast, dann nimm das Geld der Abfindung mit. Sonst ist es aber keine gute Idee soetwas zu unterschreiben. Meine Meinung

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Du bist der Kontoinnhaber und damit kannst du tun und lassen was du willst (anders ist das wenn es zb ein Kautionskonto ist und beide vereinbart haben dass man nur zusammen etwas abheben darf). Wenn du die Vollmacht auflöst wird dies normalerweise nicht mit geteilt, aber wenn die andere Person am Schalter fragt, warum er/sie kein Geld bekommt wird man es natürlich sagen... Also lieber gleich von Beginn an ehrlich sein

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Also warum die Verbindung zwischen den zwei Firmen besteht, kann ich leider auch nicht sagen... Vielleicht ist da ein Schwedische Geheimbund entstanden...

Nein im Ernst, das weiß ich leider nicht. Aber zum zweiten Teil. Normalerweise hat der Kunde weniger Vorteile von so einer Kreditkarte als das Unternehmen. Damit bekommen sie Aktuelle Daten über dich und deine Bankverbindung. Während du einfach noch Mal eine Karte mehr mit dir rumträgst. Wenn du also nicht regelmäßig (und viel) bei IKEA einkaufst, dann würde ich dir die Karte wohl eher nicht raten...

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Aus eigener Erfahrung muss ich leider sagen, dass viele Banken genau dies tun, nur an eigene Kunden zu vermieten. Das Problem ist dass Schließfächer normalerweise nicht wirklich ein gewinnträchtiges Gebiet ist sondern eher als Zusatz-Service angesehen wird. Folglich sind immer noch ein paar Schließfächer verfügbar und diese werden dann nur an Kunden der Bank ausgegeben. Direktbanken geben normalerweise keine Schließfächer aus, aber auch andere Banken verzichten auf diesen Service. Meines Wissens wird man auch keins bei der Targobank und die Santander Bank finden...

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Diamenten werden weniger gehandelt als andere Rohstoffe zb Gold, deswegen ist es schwerer hier einen guten Vergleich zu bekommen und wenn man sich nicht wirklich auskennt, dann macht man schnell mal einen Verlust.

Vielleicht verliert der Diamant nicht an Wert aber wer zu hoch einkauft, der macht beim Verkauf trotzdem Verlust...

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Ich schließe mich an, es wird wohl keinen Sinn machen hier Schadensersatz zu fordern...

Du hast keinen direkten finanziellen Schaden erlitten den du einklagen könntest. Was die Bank gemacht hat war eine Schutzmaßnahme und im schlimmsten Fall ein schlechter Service, aber so was kann man nicht einklagen.

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