Wenn du eine Angabe machst, dann muss diese der Wahrheit entsprechen. Wenn du lügst und es kommt raus, dann kann man dich fristlos kündigen. Du musst aber nicht alles beantworten. Wenn es eine persönliche Frage ist, dann kann man dies kundtun und sich damit weigern diese Frage zu beantworten. Der Vermieter hat nicht das Recht in deine Privatsphäre einzudringen.
Nein es motiviert mich nicht mehr. Und ich muss leider sagen, dass ich mich auf dem Gebiet gut auskenne. Mit Spenden geht einiges falsch. Es kann nicht sein, dass einige große Organisationen mehr Geld für die Pressemeldungen und die Spendenaufrufe ausgeben, als sie tatsächlich für die Arbeit ausgeben für die man spendet.
Ich bin dafür, dass man Menschen in Not helfen soll. Aber wenn man sich mehr mit dem Thema beschäftigt, muss man leider sehen, dass spenden nicht der beste Weg ist.
Wie war die Türe den als du eingezogen bist? Wenn das schon damals so war, dann wirst du Probleme haben deinen Vermieter zu überzeugen die Türe nun auszuwechseln.
Es gibt allerdings gewisse Mindestwerte, u.a. Zimmertemperatur, die der Vermieter garantieren muss. Wenn das nicht eingehalten wird, kannst du über Mietminderung Druck ausüben.
Du kannst die Texte natürlich online stellen und bei diversen Seiten kann man die dann verkaufen. Ein Teil der Einnahmen geht an die Seite ein andere Teil an dich. Aber du musst sie erstmal verkaufen und dass ist das Hauptproblem. Es gibt so viel gute und kostenlose Infos im Internet, so dass ich für Sachtexte eigentlich nicht zahlen will wenn sie nur digital kommen.
Wenn wir das alles so genau wüssten, dann hätten wir und schon längst mit den Aktien ausgestattet.
So was kann man nicht so generell sagen. Es wir bestimmt ein paar Banken, die man gerne im Depot haben würde wenn 2014 ein gutes Jahr wird...
http://www.oanda.com/
Sehr schöne Seite, da kann man so ziemlich jede Währung anschauen....
Das ist kein Problem. Du musst zwar Steuern und andere abgaben Zahlen, aber das hast du ja selber schon erwähnt.
Sonst gibt es aber keine Probleme. Wenn du insgesamt unter der steuerlichen Freibetragsgrenze bleibst, dann kannst du das am Ende vom Jahr wieder zurück fordern.
Ich würde sagen, dass du 20 Tage bekommst. Solange du keine Vorteile (Ehegattensplitting etc) aus der Beziehung ziehen kannst, wird man dir auch nicht die "Vorteile" streitig machen können.
Da du nicht mit der Mutter zusammen lebest sollten dir weiterhin 20 Tage zustehen.
Die Seiten der Deutschen Rentenversicherung sind wirklich informativ. Hier kannst du alles nachlesen und kannst dir auch sicher sein, dass die Infos stimmen. Ich glaube das hilft dir mehr als wenn ich dir den Inhalt in eigenen Worten beschreibe. Ich habe den Link für den Hinzuverdienst gleich mal rausgesucht.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_498AB0027296FF2E50D00C98ACB27690.cae01/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/04_in_der_rente/02_hinzuverdienstgrenzen/00_hinzuverdienstgrenzen_node.html
Hi, deine Eltern bekommen das Kindergeld bis zu dem Monat in dem du 25 Jahre alt wirst. Wenn du also im April Geburtstag hast, dann wird das der letzte Monat sein der voll gezahlt wird.
Das Kindergeld kann sich verlängern, eine der Bedinungen dagfür ist, dass man zB Wehrdienst geleistet hat. Wenn du jetzt aber einen verlängerten Wehrdienst machst, dann ist dies eigentlich wie arbeiten. Deine Bezüge sind deutlich verbessert, so dass man nicht wirklich von Ausbildung reden kann. Deswegen werden auch nur die ersten 9 Monate berücksichtigt.
Sieh es doch mal so. Du kannst entweder eine Sache verlangen, die vollkommen in Ordnung ist, in manchen Gegenden mehr üblich als wo anders, aber letztlich überall keine besondere Hürde ist. Oder du kannst darauf verzichten und lieber riskieren mit deinem Mieter später unheimliche Probleme zu haben. Und selbst wenn du einen oder zwei damit abschreckst. Wenn du eine Wohnung hast, die halbwegs gut in Schuss ist und die nicht in hoffnungsloser Lage ist, dann sollten da doch noch genug übrig bleiben die die Wohnung trotzdem wollen.
Klar hat der Shop das Recht die Schufa zu befragen. Und ich hoffe für ihn auch, dass er das machen wird. Wenn nicht, dann wird er wohl immer mal wieder einen Kunden haben der nicht zahlen kann. Als Absicherung wird er also bei der Schufa anfragen. Genau dafür ist dei Schufa ja da.
Warum willst du überhaupt Mieteverlangen? Wenn es deine Wohnung ist, dann kannst du deine Tochter doch auch einfach kostenlos dort wohnen lassen. Du bist eh verpflichtet sie zu unterstützen und wahrscheinlich bekommst du auch noch Kindergeld für sie? Dann ist das doch nur ein Haufen Aufwand ohne wirklich einen Nutzen zu haben.
Eigentlich nicht, du musst vielleicht eine Kontoführungsgebühr zahlen. Aber da hättest du ja eigentlich ein paar Bescheide bekommen müssen. Aber ansonsten ist es kein Problem, wenn du ein Konto im Ausland hast. Ich habe es auch schon mal gehört, dass eine Bank in Australien auf die Gebühren verzichtet hat, weil der Backpacker beweisen konnte, dass er schon seit 10 Jahren nicht mehr dort gelebt hat. Aber das ist wohl ein Glücksfall, wenn du Gebühren zahlen musst.
Eigentlich ist es immer so, dass der der den Schaden verursacht auch die Konsequenzen hat. Du kannst nicht zahlen weil du kein Geld auf dem Konto hast. Es werden also Ansprüche gegen dich gestellt. In dem von dir angesprochenen Fall kannst du die Ansprüche aber weiterreichen, weil dein Arbeitgeber seine Pflichten gegenüber dir nicht erfüllt hat. Er muss also für Rückbuchungskosten oder Zinsen aufkommen. Das ist im BGB in Artikel Paragraph 288 geregelt.
Man kann nicht immer sofort mit Mietminderungen um sich werfen. Die Mietminderung ist das letzte Mittel. Das bedeutet du musst erstmal den Vermieter darauf aufmerksam machen. Am besten schriftlich, weil du ihm/ihr Zeit geben musst die Sache zu beheben. Und erst wenn der Vermieter der Sache nicht nachgeht, dann kannst du nach wiederholtem Hinweisen eine Mietminderung aussprechen. Das macht schon deswegen Sinn, weil dein Vermieter die Regelung erst am Monatsende sehen wird. Wenn du weniger Geld zahlst. Im schlechtesten Fall greift die Methode also erst nach 4 Wochen und so lange willst du wohl kaum warten oder?
Wenn das Hindernis nicht ordentlich gekennzeichnet war, und wenn du nicht auf einem Fussgängerweg mit dem Rad unterwegs warst (das darf man nicht wenn man älter als ca. 10 Jahre ist), dann hast du definit einen Anspruch auf Scherzensgeld und Schadensersatz. Allerdings solltest du auch alle Regeln bevolgt haben. Wenn du keinen Helm auf hattest und am Kopf verletzungen hast, hast du eine Teilschuld. Wenn du ohne Licht unterwegs warst und es dunkel war, dann hast du auch ein ziemliches Problem.
Du kannst beim Abschluss einer Police oft wählen in welchem Rahmen (Umfang, Gebiet usw.) die Versicherung greifen soll. Wenn du da Kosten sparen willst, dann wirst du wohl nur für Deutschland die Option ziehen. Generell ist alles möglich und wenn du dich über die Möglichkeit einer Kfz/Rechtsschutzversicherung fürs Ausland informieren willst, dann würde ich mal den ADAC aufsuchen.
Sachwerte sind normalerweise gut. Gold oder sehr stabilie Währungen (Norwegen, Schweiz) aber die absolut kriesenfeste Sache gibt es nicht. Man hat früher oft gehört, dass Immobilien nicht falsch sein können. Und dann ist diese Blase auch geplatzt.
Letztendlich ist alles was spekulativ ist auch riskant und damit nicht krisensicher.
Es ist egal ob man verheiratet ist oder ob man einfach so zusammenlebt. Pro Wohnung muss die Gebühr einmal gezalt werden. Das wurde vor ein, zwei Jahren eingeführt und macht das System wenigstens ein bisschen klarer und fairer. Ich sage klarer und fairer. Nicht klar und fair ;-)