Mieterhöhung privat genutzer Lagerraum?

3 Antworten

Das ist kein Wohnraum ergo geht es erstmal.

Allerdings gibt es Urteile wonach die Mieterhöhung für andere Räumlichkeiten sich an der Mieterhöhung für Wohnraum anzupassen hat.

Wenn ihr das auskämpfen wollt, widersprecht der Erhöhung und bietet eine Erhöhung um die 20% von euch aus an. Müsst dann damit rechnen , dass, wenn der VM damit nicht einverstanden ist, das ggf. einklagen wird.


gabba 
Beitragsersteller
 02.12.2021, 16:13

gibt es eine Gesetzesvorlage das der Vermieter privat genutzten Lagerraum an die ortsüblichen Preise angleichen kann, ohne an die 20% Kappungsgrenze gebunden zu sein?

Eifelia  02.12.2021, 16:53
@gabba

Nein, so rum funktioniert das nicht. Die Kappungsgrenze gilt nur für Wohnraum, es sei denn, es handelt sich um einen einheitlichen Mietvertrag. Im Umkehrschluss gilt sie für "Nicht-Wohnraum" nicht.

berlina76  02.12.2021, 19:00
@gabba

Verträge sind frei verhandelbar. Hier greift keine Einschränkung durch irgendein Gesetz. Er könnte auch den 10fachen Preis fordern, wobei du dann ggf eine Chance hättest wegen Wucher, aber dir sitzt eben andereeseits immer die eventuelle Kündigung im Nacken, wenn du nicht Einverstanden bist.

Dir bleibt also nur die Verhandlung.

Eifelia  02.12.2021, 13:02

Die Regeln für Wohnräume gelten für andere Räumlichkeiten aber doch nur dann, wenn es dich um einen einheitlichen Mietvertrag handelt - davon schreibt gabba aber nichts?

Und je nachdem, wie so ein Lagerraum vor Ort vermietbar ist, müsste Ganba auch mit der Kündigung des Mietverhältnisses rechnen.

berlina76  02.12.2021, 14:13
@Eifelia

Da hast du natürlich recht, denn der Kündigungsschutz wie bei Wohnraum greift hier nicht, die Mietsache kann also beidseitig ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Da hab ich jetzt gar nicht dran gedacht.

Dennoch könnte man versuchen nachzuverhandeln und sich entsprechend Einigen.

Wir hatten das mal für einen Angemieteten Lagerraum und haben nachverhandelt, das wir mit der Mieterhöhung(tatsächlich 20%) nur einverstanden sind, wenn diese auf mindest 3 Jahre nicht wieder erhöht wird. Damit war der VM dann einverstanden und es wurde schriftlich nachgetragen.

Da hast Du natürlich Recht.

Ja, die Kappungsgrenze von 15 % gilt nur für Wohnraum.


berlina76  02.12.2021, 08:59

20% ist richtig, 15% gilt in ausgewählten Gemeinden, die die 20% für zu halten.