Ohne die näheren Details zu kennen, handelt es sich hierbei um einen innergemeinschaftlichen Umsatz.
Bei Geschäften innerhalb des EU-Binnenmarktes gilt unter den Voraussetzungen, dass eine Umsatzsteuer-IDNr. vorliegt Folgendes:
Shapeways erwirbt bei Dir eine Leistung (das Modell) für eine Lizenzgebühr. Du tätigst also einen Umsatz an Shapeways.
Der Leistungsempfänger (Kunde, hier Shapeways) kann den Umsatz als sog. "innergemeinschaftlichen Erwerb" in den Niederlangen besteuern. In diesem Fall entsteht bei Shapeways im selben Moment sowohl ein Umsatzsteueranspruch des niederländischen Staates, als auch ein Vorsteuerguthaben. Der Umsatz ist daher letztlich kostenneutral.
Liegt eine USt-IDNr. nicht vor, ist der Umsatz vom Leistungsgeber (das bist Du) in Deutschland als normaler Umsatz mit 19 % zu versteuern. Shapeways in den Niederlanden hat dann einen Vorsteueranspruch in selbiger Höhe ggü. dem niederländischen Staat/Finanzamt.