Rufmord ergibt sich daraus, dass du seinem Ruf geschadet hast. Der "Ruf" ist aber durch das Ansehen der Person bei anderen Leuten definiert. Da du es nicht öffentlich verbreitet hast, dass er seine Mutter geschlagen hätte, ist sein Ansehen bei Dritten ja nicht beschädigt worden -> kein Rufmord.
Hallo,
es gibt die Möglichkeit den Vertrag außerordentlich zu kündigen, da scheinbar technische Probleme an der Hand sind. Vorher musst du der Telekom allerdings eine Frist setzen, um denen Zeit zu geben, sich der technischen Probleme annehmen zu können. Erst danach wirkt die außerordentliche Kündigung.
Hier gibts einige Informationen dazu.
Auch wenn ich nicht weiß, um welche Art von Verein es sich handelt: Such dir am besten einen anderen Verein. Zum einen erspart dir das Zeit und Nerven und zum anderen mega Aufwand, der durch die Klage entsteht, und womöglich auch eine Menge Geld.
Ist sicher eine üble Aktion des Vereinsvorstandes, aber ich zumindest würde dem Verein den Rücken kehren.
"Nach der Beschleunigung kupple ich nun letztendlich ein, bin dabei aber viele Meter schon gefahren."
Ich denke da wirst du noch ein feineres Gefühl für den Wagen brauchen. Aber wie genau beschleunigst du deinen Wagen ohne einzukuppeln?
Grundsätzlich ist das u.a. bei der Commerzbank und vielen Volksbanken möglich, die Automaten haben zumindest eine solche Funktion für eine individuelle Stückelung. Eine Garantie dafür, dass der von Dir genutzte Automat auch ausreichend mit so kleinen Scheinen bestückt ist, gibt es aber nie. Und wenn Du nur 25 Stück brauchst, dann kannst Du die ohne vorherigen Anruf in jeder größeren Bank eintauschen bzw. abheben.
So wie ich das sehe, wirst Du ALG 2 beantragen müssen, es sei denn, Du hättest vor Deinem Einstieg in das Beamtenverhältnis auf Widerruf einen ALG 1-Anspruch erworben (Mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet in den zurückliegenden 24 Monaten), dann kannst Du entsprechend ALG 1 bei der Agentur für Arbeit beantragen. Aber egal, was von beidem für Dich infrage kommt - beantrage es umgehend sobald Du schriftlich hast, zu wann Du aus dem Dienst ausscheiden wirst. Denn: Neben der Frage, wovon Du künftig leben wirst, steht noch die - bei Ausscheiden aus dem Beamtenstatus enorm wichtige - Frage nach der Krankenversicherung. Du solltest Dich also mit dem Antrag auf ALG 1 oder ALG 2 schon wieder bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden, damit Du keine Ausfallzeit hast oder womöglich weiterhin als Privatpatient giltst. Das würde nämlich außerhalb des Beamtentums künftig extrem teuer.
Schau in Deinen Vertrag. Wenn da wie beschrieben steht, dass Du nur auf die 40 Stunden kommen musst und Ihr auch ansonsten an den Wochenenden arbeitet, dann hast Du sehr wahrscheinlich keinen Anspruch auf einen weiteren freien Tag wegen des Feiertags.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann geh zum Anwalt und lass den das Problem lösen. Hast Du keine, dann beiß in den sauren Apfel und bezahle die Forderung, auch wenn sie unberechtigt ist. Der Grund: Wenn Du den Anwalt beauftragst und selbst bezahlen musst, wird er Dir für Beratung und ein Schreiben etwa 240 bis 400,-- in Rechnung stellen. Das wäre deutlich teurer als die gesamte Zalando-Forderung. Aber egal, was Du machst, mach es schnell. Denn Zalando ist sehr zügig damit, offene Forderungen direkt an ein Inkassobüro weiterzugeben. Und dann wird es nochmal richtig viel teurer.
Die Vorschreiberin hat vollkommen recht. Ausnahme: Deine Eltern haben den Vertrag für die Finanzierung gemeinsam abgeschlossen. Oder: Dein Vater hat für die Finanzierung gebürgt.
Diese Art der "Doppel-Absicherung" ist gar nicht selten, denn die Bank bekommt für den Abschluss der Versicherung eine Provision. Und weil die Versicherungsgesellschaft auch zur Santander-Gruppe gehört, könnte ich mir vorstellen, dass man von vornherein darauf achtet, dass der Schadensfall möglichst gar nicht erst eintreten kann. Wenn als Deine Eltern beide unterzeichnet und trotzdem noch die Ratenschutzversicherung abgeschlossen haben(möglicherweise hat die Bank das zur Bedingung gemacht), dann würde Dein Vater den Kredit weiter bedienen müssen und die Versicherung würde nicht leisten. Kläre also zunächst mit Deinem Vater, ob er bei dieser Finanzierung irgendwas unterschrieben hat, lass Dir den Vertrag geben und schau nach, was dort geregelt ist. Wenn Deine Mutter alleinige Vertragspartnerin ist und es auch keine Bürgschaft gibt, MUSS die Versicherung zahlen.
Der BaFöG-Höchstsatzt hängt u.a. davon ab, ob Du SchülerIn oder StudentIn bist, bei Studierenden beträgt der Höchstsatz schon 592,-- EUR wenn noch bei den Eltern gewohnt wird. Nachdem Du aber ja nur 470,-- bekommst, scheint es so, dass Du auch bei Auszug nicht den vollen Höchstsatz bekommen würdest. Der betrüge alles in allem 861,-- EUR maximal. Wieviel Du aber wirklich bekämst, kann Dir im Endeffekt nur das Studierendenwerk sagen, von dem Du das BaFöG beziehst. Generell gilt aber: Wer nicht mehr bei den Eltern lebt, bekommt deutlich mehr als wenn er/sie noch zuhause wohnt.
Ja, das muss sie. Diese Verträge gibt es vereinzelt auch noch bei normalen Mietwohnungen. Wenn der Kabelanschluss mit der entsprechenden Gebühr im Mietvertrag steht, muss er auch bezahlt werden. Die Gebühr für den Anschluss hat nichts mit der GEZ-Gebühr und einer etwaigen Befreiung davon zu tun.
Wenn Du die Maschine von einem Händler und/oder als Neugerät erworben hast, ja. Hast Du sie gebraucht von einem privaten Verkäufer erstanden, dann wahrscheinlich nein. Du kannst bei einem recht neuwertigen Gerät noch den Hersteller anfragen - wenn die Maschine sich noch im Gewährleistungszeitraum von 2 Jahren befindet, kannst Du den Hersteller in Anspruch nehmen.
Wenn Du die Leistung des Mofas verringern willst, nehme ich an, dass Du für die aktuelle Leistung keine Fahrerlaubnis hast?! Dann wird jeder Polizist drauf kommen, mal nachzusehen, ob die Drosselung des Fahrzeugs zulässig ist. Um das nachzuweisen, brauchst Du dieses Teilgutachten. Liegt das nicht vor, fährst Du mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis. Solltest Du dann bspw. einen Unfall verursachen und es fiele auf, dass die Betriebserlaubnis durch unzulässige Einbauten erloschen ist, wird Deine Versicherung zwar den Schaden ersetzen, der anderen durch den Unfall entsteht. Aber sie würde sich das Geld zumindest teilweise bei Dir wiederholen, denn versichert wurde ein Fahrzeug mit Betriebserlaubnis. Und die würde eben bei Einbau ohne Teilgutachten erlischen, der Versicherungsschutz wäre streng genommen auch weg.
Dokumentiere den Zustand der Wohnung und vor allem jeden einzelnen Mangel. Fotografiere all die Mängel, die Du vorgefunden hast. Parallel forderst Du Nachbesserung und setzt eine Frist. Kommt sie dieser Frist nicht nach, lässt Du den besenreinen Zustand von einem Reinigungsunternehmen herstellen und ziehst die Kosten von der Mietkaution ab, die Du sicher noch hast.
Als Contractor tätig zu werden heißt nichts anderes als dass Du wahrscheinlich als in Deutschland gemeldeter Bürger als Handelsvertreter für Deinen bisherigen britischen Arbeitgeber tätig sein würdest. Wie Ihr den Vertrag dazu ausgestaltet, ist Euch weitgehend überlassen. Aber: Du bist als Handelsvertreter selbstständiger Unternehmer und verzichtest auf jede Form der Absicherung, die Du als Arbeitnehmer hättest. Das gilt es unbedingt zu berücksichtigen bei der Verhandlung zu den Vergütungen. Denn Du wirst nicht nur umsatzsteuerpflichtig, sondern wirst Dich auch selbst sozialversichern müssen. Das kostet durchaus viel Geld und die Träger der Sozialversicherung verstehen wenig Spaß wenn man in Verzug gerät oder ähnliches. Du brauchst ganz dringend einen Steuerberater, damit Deine künftige berufliche Existenz nicht zur Bauchlandung wird.
Ganz fix ne Steuererklärung machen und alles, was an Belegen noch da ist bzw. wiederbeschafft werden kann, darin aufführen und anfügen. Nur so könnt Ihr dem entgehen.
Mutterschutz dauert ja nie 8 Jahre, insofern erscheint mir das wie ein Ende des Arbeitsverhältnisses in beiderseitigem Einvernehmen, sozusagen wie eine Art Auflösungsvertrag. Insofern würde ich die gesetzliche Kündigungsfrist annehmen. Wenn Du ganz sicher gehen willst, dann erkundige Dich bei einem Anwalt oder Deiner Gewerkschaft wenn Du Mitglied bist.
Du bist nicht auskunftspflichtig gegenüber einem Inkassounternehmen, denn auch das ist nur ein Unternehmen und keine Behörde oder ähnliches. Bei der Summe und dem Umstand, dass Du schon so lange zahlst, wäre mein Rat, mit den Unterlagen mal zur Schuldnerberatung oder zu nem Anwalt zu gehen. Meistens zahlt man bei Inkassounternehmen viel mehr als eigentlich notwendig wäre.
Lass Dich auf jeden Fall nicht auf irgendwas ein, bei dem Du alleine zahlst oder arbeitest. Und wenn das alles nicht hilft, dann hat der Vorschreiber wahrscheinlich recht mit seinem Vorschlag, auszuziehen. Viel Glück!
Grundsätzlich steht es Dir frei wo Du Deine Konten führst, innerhalb der EU sowieso. Allerdings würde ich immer dazu raten, Geschäftskonto und privates Girokonto in dem Land zu führen, in dem ich Steuern zahle. Wenn ich Deinen Post richtig verstehe, ist das in Deinem Falle Österreich. Es macht in der Praxis keinen nennenswerten Unterschied in der Handhabung. Aber es weckt möglicherweise Misstrauen bei den Finanzbehörden wenn jemand seine Konten im Ausland führt.