Mietbescheinigung Hartz 4?
Hallo ich hoffe es kann mir jemand helfen
Mein Sohn muss Hartz 4 beantragen. Er hat den gesamten Antrag mit allen Zusatzformularen und Bescheinigungen abgegeben. Jetzt soll er von seinem Vermieter auch noch eine Mietbescheinigung ausfüllen lassen obwohl er schon den Mietvertrag und alle Nebenkostenabrechnungen abgegeben hat.
Für ihn ist es schon peinlich genug dass er den Antrag abgeben muss weil er sonst seine kleine Familie nicht mehr ernähren kann und er möchte auf keinen Fall dass sein Vermieter erfährt in welcher Lage er sich befindet.
Ist eine Mietbescheinigung überhaupt rechtlich erlaubt?
Fällt das nicht unter Datenschutz.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar
4 Antworten
Bitte gib Deinem Sohn meine folgenden Hinweise weiter, darin gehe ich neben vielen anderen Hinweisen auch auf das leidige Thema ein, dass Jobcenter völlig unnötig Mietbescheinigungen verlangen, obwohl alle notwendigen Unterlagen vorliegen wie
- Mietvertrag
- letzte Mietanpassung (falls die Wohnung schon länger bewohnt wird)
- Bankbelege der letzten 3 Monate, in denen die Überweisungen / Abbuchungen ersichtlich sind.
Die genannte Miethöhe im Mietvertrag beziehungsweise in der letzten aktuellen Mieteanpassung ist ja identisch mit den gezahlten Mieten im Bankbeleg.
In den folgenden Hinweisen empfehle ich, alles schriftlich zu machen und direkt im Jobcenter abzugeben. Empfehlenswert ist, die Ausführungen der Rechtsanwälte Dr. Hofmann, Huesmann & Sodan mit dem Titel
"Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen den Datenschutz" https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/
zu kopieren und auszudrucken und dem Schreiben beizufügen. Damit ist sichergestellt, dass die Mitarbeiter im Jobcenter das lesen.
Im Schreiben an das Jobcenter empfehle ich etwa diesen Text (bitte entsprechend abwandeln):
A n f a n g
Mietbescheinigung:
Mietvertrag vom ... sowie die letzte und aktuelle Mieteangleichung vom ... überreichte ich Ihnen bereits, und auch die Kontoauszüge der letzten drei Monate legte ich Ihnen ja zur Einsicht vor. Die Summe in der aktuellen Mieteangleichung sowie die mittels Lastschrift / Abbuchung / Überweisung gezahlten Mieten sind identisch. Damit ist die erforderliche Mitwirkungspflicht gemäß § 65 Abs. 1 SGB I erfüllt.
Sie fordern darüber hinaus eine vom Vermieter ausgestellte aktuelle Mietebescheinigung, obwohl die im Mietvertrag / in der Mieteangleichung vom ... genannte Miete aktuell ist. Die Miete wurde seitdem nicht erhöht oder irgendwie geändert, wie aus den Kontoauszügen ersichtlich.
Sollten Sie dennoch die von Ihnen geforderte Mietebescheinigung benötigen, wo doch alle erforderlichen Unterlagen bei Ihnen vorliegen und Sie die Mietezahlung per Lastschrift / Überweisung / Abbuchung in den Kontoauszügen eingesehen haben, bitte ich um Begründung, worauf Sie sich dabei stützen. Zu bedenken ist ja, dass es hierbei auch um Datenschutz gegenüber dem Vermieter geht, den es nichts angeht, wie ich mein Leben finanziere.
Anliegend die Ausführungen der Rechtsanwälte Dr. Hofmann, Huesmann & Sodan zum Thema "Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen den Datenschutz" zu Ihrer Information [hier den Link zum Artikel einfügen].
E n d e
Dein Sohn geht am besten nicht allein zum Jobcenter, sondern lässt sich begleiten von einem erfahrenen Beistand / Ämterlotsen.
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Hier nun meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch
Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php
und
Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php
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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:
Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/
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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:
Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen
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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:
Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz
https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
- Ämterlotsen
- Behördenlotsen
- Behördenbegleiter
- Hartz IV Mitläufer
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)
In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!
Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.
U n d :
Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.
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Deinem Sohn viel Erfolg - auch wünsche ich ihm einen guten Job mit angenehmen Kollegen / Chef und fairer Bezahlung.
Das freut mich sehr.
Danke fürs Sternchen
- ҉ •✿⊱ (¯`'•.¸(¯`'•.¸Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯)¸.•'´¯) ⊰✿• ҉.
Theoretisch müsste es auch ohne Mietbescheinigung gehen. Fraglich ist für mich nur, ob man sich da so einfach durchsetzen kann. Womöglich verzögert sich die Leistung, weil man erst in Widerspruch gehen oder klagen muss. Ich gehe da meist den Weg des geringsten Widerstandes.
Ausserdem muss es ihm m.E. nicht peinlich sein. Gerade durch den Bezug von ALG-II kann es ja zu Verzögerungen kommen, ich würde da eher mit offenen Karten spielen. Wenn ich z.B. Nebenkostennachzahlungen erst bei Behörden einreichen muss und dies dem Vermieter mitteile, warten die freundlich ab.
Hallo Andri, bei diesem Thema geht es unbedingt um den Datenschutz gegenüber dem Vermieter - siehe dazu Artikel der Fachanwälte in meiner Antwort.
Nur wenn die Mitarbeiter im Jobcenter völlig verbohrt (und verstrahlt) sind, muss es bis zu heftigen Auseinandersetzungen gehen. Allgemein kann dies bei richtiger Begründung und bestenfalls noch mit Begleitung eines Ämterlotsens rasch erledigt werden.
Soweit die Theorie, die ist ja unbestritten.
Hast Du auch real Erfahrungen dazu? Das ist nicht böse gemeint.
Sicherlich wäre es besser, wenn möglichst viele in diesem Punkt den Anforderungen widersprechen würden, dann würde sich die Praxis von jobcentern/Sozialämtern evtl. irgendwann ändern.
Bislang werden die Mietbescheinigungen aber üblicherweise verlangt. Ob da ein Ämterlotse so viel hilft, weiss ich nicht.
ja, nicht Theorie, sondern Praxis. - Die Mietbescheinigung wurde verlangt, das wurde abgelehnt mit dem Hinweis, was alles vorliegt und dass Einsicht in die Bankbelege erfolgt war, und: Falls dennoch eine solche Mietbescheinigung zur Bearbeitung des Antrags notwendig sein sollte, wird um Begründung gebeten. (Brief wurde abgegeben mit Bestätigungsstempel von denen auf Kopie.)
Es kam dann nochmal die Aufforderung mit irrwitzigen Begründungen. Hier ein Auszug aus dem Brief mit den irrwitzigen Begründungen:
A n f a n g
Weiter verlangen Sie erneut von mir die Vorlage einer Mietbescheinigung von meinem Vermieter. Ihre Begründungen:
- „Erst nach Vorlage der Mietbescheinigung kann die aktuelle Miete geprüft werden. Wie sich die Miete aktuell zusammensetzt, ist dem Kontoauszug nicht zu entnehmen.“
Selbstverständlich ist die Zusammensetzung der Miete dem Kontoauszug nicht zu entnehmen - wie denn auch? Dem Kontoauszug ist die Lastschrift mit der Gesamtmiete durch den Vermieter zu entnehmen.
Die Zusammensetzung der Miete entnehmen Sie der Ihnen vorliegenden letzten aktuellen Mieteanpassung aus dem Jahr .... - Sollten Sie dieses von mir eingereichte Dokument verloren haben, erhalten Sie von mir erneut eine Kopie des Schreibens. (Ich gehe jedoch davon aus, dass Sie sorgfältig mit den Ihnen eingereichten Unterlagen umgehen und Ihnen das Schreiben vorliegt.)
- „Ebenfalls ist nicht zu erkennen, ob Sie ggf. zu wenig oder zu viel Miete zahlen, ob Rückstände bestehen ...“
Was glauben Sie denn, was der Vermieter von meinem Konto einzieht, wenn die Summe der Lastschriften 100%ig mit der Summe in der letztaktuellen Mieteanpassung aus dem Jahr ... übereinstimmt?
Wie sollte dadurch von mir ein Zuviel oder Zuwenig an Miete gezahlt worden sein?
Wie sollte dadurch ein Mietrückstand entstanden sein?
Weil mir dazu die Fantasie fehlt, mögen Sie es mir erklären, falls Sie dies noch als nötig erachten.
- „… oder sich die Miete seit 1976 [Abschluss des Mietvertrages] erhöht hat.“
Das ist ja wohl an Absurdität kaum zu überbieten!
Ihnen liegt die aktuelle Mietanpassung vor - Sie und auch Ihr Kollege [Name] hatten Einsicht in die Kontoauszüge, aus denen die Lastschriftabbuchungen zu ersehen sind. Wie um alles in der Welt kommen Sie auf diese völlig absurde Frage?
Es ist doch Ihre Aufgabe, korrekt die Anträge zu bearbeiten, dabei nicht irgendwelchen wilden Fantasien freien Lauf zu lassen und auch auf den Datenschutz zu achten.
Anbei die Ausführungen der Rechtsanwälte Dr. Hofmann, Huesmann & Sodan zum Thema
Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen den Datenschutz
Forschen Sie im Internet nach diesem Thema, finden Sie keine gegenteilige Auslegung.
Ganz richtig verweisen Sie mich in Ihrem Schreiben auf die §§ 60 und 61 SGB I.
Und genauso richtig wies ich Sie auf § 65 Abs. 1 SGB I hin.
Nicht allein die „Kunden“ haben sich an Gesetz und Rechtsprechung zu halten, sondern ebenso die Behörden / Ämter und deren Mitarbeiter.
Ich bitte nunmehr um die zügige Bearbeitung meines Antrags - alle hierfür erforderlichen Unterlagen liegen Ihnen vor und die Kontoauszüge haben Sie eingesehen.
E n d e
Tja, und danach ging alles schnell und reibungslos.
Zu Ämterlotsen:
Schon dass ein "Kunde" nicht allein kommt und mit seinen Ängsten, Befürchtungen, Nervosität nicht allein ist, wirkt sehr oft Wunder. Manche dieser ehrenamtlichen Helfer haben sogar einen Ausweis der Organisation (z.B. Diakonie), den sie überreichen. - Ich selbst gehöre keiner Organisation an, half aber auch schon durch meine Anwesenheit, und selten schaltete ich mich mit ruhiger Stimme ins Gespräch ein, wenn der "Kunde" hilflos war.
Also mal zusammengefasst gab es einigen Schriftwechsel, und Du konntest Dein Recht auf Datenschutz real auch ohne weitere Rechtsmittel durchsetzen. Das ist gut.
Ich frage jetzt lieber nicht nach der zeitlichen Verzögerung der Leistungsgewährung, das ist natürlich ein guter Ansatz!
Verzögerung: 1 Woche. - Es sollte viel mehr Schule machen, dass sich die "Kunden" Hilfe holen bei Beratungsstellen, wenn's bei den Ämtern kneift. Je unverschämter die Mitarbeiter sind, desto mehr kann man davon ausgehen, dass sie nicht genügend ausgebildet sind (sind die meisten ja nicht) oder sogar von sich aus strunz-dumm sind.
Allgemein reicht es, höflich auf "Seltsamkeiten" hinzuweisen. In dem Dir geschilderten Fall war es dem nicht nur doofen, sondern zudem sehr aggressiven Mitarbeiter eine "Herzensangelegenheit", seinen Willen durchzusetzen, egal wie. - Vermutlich hat er damit allgemein Erfolg, nur diesmal bekam er voll eine juristisch untermalte Breitseite.
Bei der Formulierung der harsch zurechtweisenden Zeilen achtete ich sehr darauf, nicht in Beleidigungen abzurutschen, was ja wichtig ist.
Wenn also andere sich entsprechend wehren, müssen sie unbedingt diesbezüglich die Balance bewahren.
Hallo Christine,
du zweifelst zurecht an der Notwendigkeit zur Vorlage einer( weiteren ) Mietbescheinigung. Dieses Vorgehen vom JC ist nicht ganz unumstritten, wird aber immer wieder praktiziert.
Normalerweise reicht der ausgefüllte KdU-Bogen und eine Kopie vom Mietvertrag völlig aus.....aber was ist schon normal ?
https://www.datenschutzzentrum.de/sozialdatenschutz/faq-sozialamt/#15
" viele Wege führen nach Rom " !
Mach es doch einfach so, dass du den Vordruck vom JC mit dem JC LOGO zuvor kopierst (ohne dass der Aufdruck "Jobcenter" auf der Kopie erscheint) und lass dann diese Kopie vom Vermieter ausfüllen....fertig !
Mietbescheinigungen werden auch von anderen Ämtern verlangt um Sozialleistungen oder andere Unterstützungen zu beantragen. So z.B. unter anderem auch für die Stadt/Gemeinde für die Kinderbetreuung, für Studienfinanzierungen (Bafög-Amt), für Anträge auf Wohngeld, ergänzende Sozialleistung bei geringen Einkommen (Jobcenter) oder eben auch beim Hz 4 Antrag.
So kann dem Vermieter ein alternativer Grund genannt werden, ohne dass es für deinen Sohn unangenehm werden muss.
Hartz4 muss nur als Übergangslösung für die Familie gesehen werden, es wird kein Dauerzustand bleiben..... sogesehen muss es niemanden peinlich sein, zwischenzeitlich einmal auf staatl.Hilfe angewiesen zu sein !
Alles Gute !
Hi @Gaenseliesel, die Ausführungen der Rechtsanwälte Dr. Hofmann, Huesmann & Sodan zum Thema "Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen den Datenschutz" sind super eindeutig. Wenn man dies den Jobcenter-Mitarbeitern zu lesen gibt, haben die normalerweise keine Begründungen mehr zum Verlangen einer unnötigen Mietbescheinigung.
LG
@cats123, was Deine Hausdurchsuchungs-Info hier zu suchen hat, muss ich wohl nicht verstehen ...
DH ! lach - so dachte ich kopfschüttelnd auch ....... beließ deshalb die HAUSDURCHSUCHUNG bewusst unkommentiert, da Cats" erfahrungsgemäß immer meint das letzte Wort haben zu müssen, ob gerechtfertigt oder nicht !
Am 4. Dezember erfolgte eine Hausdurchsuchung durch das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein und die Staatsanwaltschaft. Ermittelt wird wegen des Verdachts des Abrechnungsbetruges von Fördermitteln. Im Zentrum der Ermittlungen steht die aktuelle Leiterin Marit Hansen. Das ULD bestreitet die Vorwürfe und verspricht Aufklärung.
Soviel zu dieser "Behörde". Sie mischt sich (so wie hier) in Dinge ein, die sie nicht beurteilen kann.
Den Vordruck gibt es im Internet ohne Angabe irgendeiner Behörde.
fein, auch praktisch .....entsprechenden Vordruck ohne "JC Logo " also nur im Netz suchen, ausdrucken und dem Vermieter weiter reichen !
Somit sind alle Angaben die das JC zum korrekten Berechnen benötigt erfasst. Alles weitere hat den Vermieter in diesem Fall vorerst nichts anzugehen. (er erfährt es ohnedies spätestens mit der Mietüberweisung, Abs. JC)
Die Mietbescheinigung gilt zur Vorlage bei Behörden - welche muss er ja nicht nennen.
Wenn sie rechtlich nicht erlaubt wäre, würde es sie doch nicht geben.
Nicht alles, was verlangt wird, ist rechtlich erlaubt - gerade bei Jobcentern müssen die "Kunden" hellwach und möglichst informiert sein.
https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/
Hast Du auch den Inhalt der Info gelesen? Darauf kommt es doch an.
Auch der Support weiß, dass es sich bei meiner Empfehlung der Info von den Fachanwälten nicht um Spam/Werbung handelt, sondern um eine für die Fragenden hilfreiche Information.
Sogar würden wir bei Gesundheitsfragen (auf gesundheitsfrage.net) bei bestimmten Krankheiten eine bestimmte Klinik empfehlen, wäre das keine Werbung, sondern eine sehr wichtige (und erlaubte) Information. Ähnlich verhält es sich hier.
Vielen Dank für deine Antwort sie ist sehr hilfreich.