Meine Haftpflichtversicherung hat vergessen den Beitrag von 2017 abzubuchen?

6 Antworten

Normalerweise gibt es eine Verjährungsfrist für Beiträge von 3 Jahren (kann auch anders im Vertrag geregelt sind).

Also 2020 liegt noch in den 3 Jahren und damit ist die Forderung Deiner Versicherung gerechtfertigt. Fehler kommen halt vor.

Prüfe doch anhand deiner Kontoauszüge (Papier oder digital), ob die Zahlung deinerseits erfolgte. Wenn nicht, muss du nachzahlen. Der Versicherungsschutz war in dem Jahr auch aktiv, oder nicht?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Versicherungsfachmann seit 2003

Auch wenn es nicht deine Schuld ist, darf die Versicherung den Beitrag verlangen. Solange nicht der 01.01.2021 ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Toben 
Beitragsersteller
 24.11.2020, 15:05

Sie können es ja abbuchen ,eine Einzugsermächtigung liegt ihnen ja vor

So lange die das Geld nicht haben, mußt du deine Schulden bezahlen.

Es ist ja keine Strafzahlung.

Es ist anzunehmen, dass die Versicherung eine Art Warnsystem hat, womit verjährende Beiträge angezeigt werden.

Wenn Du nicht gemäss der im Schreiben genannten Frist bezahlst, wird vermutlich tituliert werden. Denn ansonsten verjährt die Forderung mit dem 31.12.2020.

Wieviel mag das denn sein, was die Versicherung fordert? So 60 bis 100 Euro? Und dafür einen Mahnbescheid/Titel mit Schufaeintrag riskieren? Würde ich nicht machen, stattdessen bezahlen.