Meine Haftpflichtversicherung hat vergessen den Beitrag von 2017 abzubuchen?
Meine Frage lautet:
Ich bin seit 2017 Haftpflichtversichert und habe mit dem Beginn der Versicherung auch eine Einzugsermächtigung erteilt. Die Versicherung schreibt mich im Nov. 2020 an, dass ich meinen Beitrag für 2017 nicht bezahlt habe. Obwohl ich ihnen das Lastschriftverfahren genehmigt hatte. Sie hatten ein Problem im Mahnsystem und deshalb hätten sie mich vergessen zu ermahnen. (so ein Blödsinn)
Jetzt bedrängen sie mich diesen fehlbetrag von 2017 noch zu überweisen. Dürfen die das noch einfordern, ich bin doch meinen Pflichten nachgekommen?
Danke
6 Antworten
Normalerweise gibt es eine Verjährungsfrist für Beiträge von 3 Jahren (kann auch anders im Vertrag geregelt sind).
Also 2020 liegt noch in den 3 Jahren und damit ist die Forderung Deiner Versicherung gerechtfertigt. Fehler kommen halt vor.
Prüfe doch anhand deiner Kontoauszüge (Papier oder digital), ob die Zahlung deinerseits erfolgte. Wenn nicht, muss du nachzahlen. Der Versicherungsschutz war in dem Jahr auch aktiv, oder nicht?
Auch wenn es nicht deine Schuld ist, darf die Versicherung den Beitrag verlangen. Solange nicht der 01.01.2021 ist.
Sie können es ja abbuchen ,eine Einzugsermächtigung liegt ihnen ja vor
So lange die das Geld nicht haben, mußt du deine Schulden bezahlen.
Es ist ja keine Strafzahlung.
Es ist anzunehmen, dass die Versicherung eine Art Warnsystem hat, womit verjährende Beiträge angezeigt werden.
Wenn Du nicht gemäss der im Schreiben genannten Frist bezahlst, wird vermutlich tituliert werden. Denn ansonsten verjährt die Forderung mit dem 31.12.2020.
Wieviel mag das denn sein, was die Versicherung fordert? So 60 bis 100 Euro? Und dafür einen Mahnbescheid/Titel mit Schufaeintrag riskieren? Würde ich nicht machen, stattdessen bezahlen.