Die Sache ist vom Prinzip her sogar recht einfach. Ich gehe mal davon aus, dass du über die Nebenkosten anteilig mit die Gebäudeversicherung bezahlst. Wenn das so ist, MUSS der Vermieter (Eigentümer) seine Gebäudeversicherung hier einschalten. Dazu gibt es ein entsprechendes Urteil durch den Bundesgerichtshof.

Unabhängig davon kannst du deinen EIGENEN Schaden deiner Hausratversicherung melden. Die wird sich aber nicht um den Gebäudeschaden an sich kümmern.

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Die Privathaftpflichtversicherung ist dazu da, um Schäden, die du anderen zufügst, bezahlen zu können. Dafür stehst du dem Gesetz nach ja in der Haftung.

Deine Privathaftpflichtversicherung entlastet dich also von den finanziellen Forderungen des Geschädigten. Andersherum kann sie auch Schäden notfalls gerichtlich abwehren, wenn die Schadensersatzforderung dir gegenüber unberechtigt ist. Dir entstehen dabei dann keine Kosten für die Rechtsvertretung.

Verzichten kannst du darauf, wenn du Schäden in unbegrenzter Höhe selber bezahlen kannst. Wenn nicht, brauchst du die Haftpflichtversicherung. Ansonsten kannst du im schlimmsten Fall über Jahre hinaus mit den finanziellen Folgen herumschlagen.

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Hast du denn schon mit dem Kundenservice gesprochen? Wir können das von hier aus doch gar nicht beurteilen.

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Ich frage mich gerade, warum du den Zeugenfragebogen bekommen hast. Der geht doch an den Halter.

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Du kannst kündigen. Allerdings findest du keinen neuen Versicherer bei 3 Vorschäden in 2 Jahren. Macht also keinen Sinn. Besser nicht so oft zum Anwalt rennen.

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In diesem Fall du, denn du schreibst ja, dass du die Glasscheibe beschädigt hast. Das geht dann über deine Haftpflichtversicherung.

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Die Fragestellung lässt keine konkrete Antwort zu. Warum musstest du die Versicherung wechseln? Sind zuvor Schäden aufgetreten? Warum bist du zur Sparkasse gegangen?

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Prüfe doch anhand deiner Kontoauszüge (Papier oder digital), ob die Zahlung deinerseits erfolgte. Wenn nicht, muss du nachzahlen. Der Versicherungsschutz war in dem Jahr auch aktiv, oder nicht?

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Fraglich, ob ihr überhaupt in der Haftung steht. Denn es ist ja nicht auszuschließen, dass dein Kind das Fahrrad ordnungsgemäß und standsicher angekettet hat und jemand anders das Fahrrad umgestoßen hat.

Mit anderen Worten - der Fahrzeughalter muss euch nachweisen, dass das Fahrrad nicht sicher angeschlossen war.

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Klarer Fall: Der Verwalter. Das ist genauso, als wenn er durch den Dachdecker darauf aufmerksam wird, dass das Dach schadhaft ist und er nichts unternimmt.

Dafür steht er in der Haftung.

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Man müsste ein bisschen mehr erfahren. Suchst du eine Pferdehaftpflichtversicherung oder eine Pferde-OP-Versicherung?

Im Bereich der Haftpflichtversicherung empfehle ich Barmenia, Rhion oder Phönix Maxpool. Im Bereich der OP-Versicherung sind Uelzener, Allianz und R+V zu empfehlen.

Schau mal bei vergleichen-und-sparen im Intenet unter dem Bereich Pferdeversicherung. Da kannst du alle Tarife vergleichen.

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Moin, eine Lösung über eine Versicherung gibt es nicht. Einerseits hast du keine Versicherung für dein Handy, andererseits wird keine "fremde" Versicherung dafür aufkommen, da du selber für den Schaden verantwortlich bist. Alles andere wäre Versicherungsbetrug.

Du kannst es lediglich auf deine Kosten reparieren lassen.

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Da die Küche mit vermietet ist, ordne ich die Haftung ganz klar beim Vermieter ein.

Ihr habt übrigens dann auch einen Anspruch auf schnellstmögliche Behebung des Schadens in eurer Wohnung, da ich mal davon ausgehe, dass ihr über die Nebenkosten anteilig mit die Kosten für die Gebäudeversicherung tragt.

Hier sollte der Vermieter aus den Puschen kommen, um sich nicht Schadensersatzansprüche eurerseits einzufangen (Wohnung nicht zu 100 Prozent nutzbar).

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Halte die Füße ruhig still. Du hast einen Vertrag mit dem Voreigentümer geschlossen. Darin seid ihr beide Vertragspartner. Mit dem Vertrag ist das Eigentum an dem Hund an dich übergegangen.

Wenn ein weiterer Vertrag zwischen Voreigentümer und Züchter besteht, hast du damit nichts zu tun. Wenn hier tatsächlich eine solche Abgabeklausel vereinbart wäre, bleibt dein Vertrag mit dem Voreigentümer davon unberührt.

Um es kurz zu machen: Dein Vertrag zählt. Alles andere ist nicht dein Problem.

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Der Fall ist klar: Er hat den Schaden verursacht und muss diesen übernehmen. Ob er versichert ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Fehlender Versicherungsschutz führt nicht dazu, dass die Haftung erlischt.

Rechtlich stehst du auf der sicheren Seite.

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Moin,

prüfe mal, ob in deiner Gebäudeversicherung der Anprall von Kraftfahrzeugen mitversichert ist.

Kläre, ob de Gartenzaun zu den Grundstücksbestandteilen deiner Gebäudeversicherung gehört.

Wenn ja, könnte der Schaden darüber abgewickelt werden.

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