Da die Küche mit vermietet ist, ordne ich die Haftung ganz klar beim Vermieter ein.

Ihr habt übrigens dann auch einen Anspruch auf schnellstmögliche Behebung des Schadens in eurer Wohnung, da ich mal davon ausgehe, dass ihr über die Nebenkosten anteilig mit die Kosten für die Gebäudeversicherung tragt.

Hier sollte der Vermieter aus den Puschen kommen, um sich nicht Schadensersatzansprüche eurerseits einzufangen (Wohnung nicht zu 100 Prozent nutzbar).

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Moin,

es gibt einige wenige Anbieter, die den Abriss der Altsubstanz auf dem Grundstück bereits mit versichern. Wichtig ist, dass du die Bauherrenhaftpflicht bereits ab Erwerb des Grundstückes abschließt, da zu diesem Zeitpunkt ja bereits eine Haftung besteht.

Mir ist bekannt, dass der Asspario Versicherungsdienst die Abrisskosten mit versichert. Allerdings müssen diese Kosten in der Bausumme mit berücksichtigt werden.

Hinter dem Abriss sollte zwar eine Fachfirma stecken, die eine Versicherung hat. Du gehst aber auf Nummer sicher, wenn durch irgendwelche widrigen Umstände die Baufirma nicht ausreichend versichert ist oder nicht zahlen kann.

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Mein Gedanke dazu ist, erst einmal die Versicherer vor Ort zu kontaktieren. Denn zu dem Zeitpunkt, als die Sterbegeldversicherung abgeschlossen wurde, ist das sicherlich nicht online geschehen.

Es wäre interessant zu wissen, wo deine Mutter wohnte. Vor allem im Ruhrgebiet gibt es viele Sterbekassen, die zwar keine Agenturen hatten, aber die Mitarbeiter früher von Haus zu Haus gegangen sind, um die Beiträge zur Sterbekasse einzusammeln.

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Ich gehe mal davon aus, dasss Du (leider) auf Deinem Schaden sitzenbleiben wirst. Denn die Änderung, die Du telefonisch durchgegeben hast, wurde mit Sicherheit auf die Postanschrift bezogen.

Wenn das versicherte Risiko sich ändert (eben durch den Umzug), bekommst Du von der Hausratversicherung einen Fragebogen, in dem Du z. B. die Wohngröße angeben musst. Ist das nicht der Fall gewesen, ist Deine jetzige Wohnug auch nicht versichert. Leier ist da auf Kulanz nichts möglich. Es besteht ja kein Versicheurngsschutz.

Selbst wenn Deine Ex-Frau eine eigene Hausratversicherung hätte, hilft das Dir nicht weiter. Damit ist die alte Wohnung überversichert, die neue Wohnung aber trotzdem nicht.

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Ob die Reinigung dagegen versichert ist oder nicht spielt keine Rolle: Den Schaden hat die Reinigung zu verantworten. Also haftet sie auch für den Schaden. Allerdings nicht zum Wiederbeschaffungswert, sondern zum Zeitwert. Wir wissen ja nicht, wie alt der Hosenanzug war. Diese sogenannten Fachkräfte wissen es wahrscheinlich nicht besser oder haben die Order, Probleme einfach mit Unwissen abzuwimmeln.

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Grundsätzlich ist das erst einmal eien Sache für Eure Privathaftpflicht. Die erstatten aber nicht den Neuwert, sondern den Restwert oder auch Zeitwert. Schließlich ist der Boden ja auch schon abgenutzt worden.

Auf dem Rest bleibt die andere Familie sitzen. Mir ist nur noch nicht klar, wie das mit dem Wasserhahn geschehen konnte. Wenn sie ihn angelassen hat, trifft sie auch die Schuld. Sollte der Abfluss nicht verstopft gewesen sein, muss das Wasser aber schon mit Karacho gelaufen sein, wenn Abfluss und der Ablauf im oberen Bereich des Waschbeckens das nicht mehr stemmen konnten.

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So traurig der Verlust auch ist, aber die Privathaftpflicht kommt weitestgehend nicht für verlorene Gegenstände auf.

Es gibt mittlerweile eine Hand voll Anbieter, die dieses Risiko versichern, diese Erkenntnis hat sich aber bisher kaum durchgesetzt.

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Eigentlich ein typischer Haftpflichtschaden, allerdings lässt er Spekulationen offen.

Wenn die Haftpflichtversicherung den Schaden nach Prüfung übernimmt, wird aber lediglich der Zeitwert der Playstation erstattet. Eine neue Konsole gibt es definitiv nicht.

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So leid es mir tut, aber mit dem Verzicht auf die Hausratversicherung hast Du definitiv am falschen Ende gespart.

Die Haftpflichtversicherung des Verursachers hat hier den Zeitwert erstattet. Die Frage ist nur, wie der Versicherer an diese Summe kam. Damit besteht auch keine Möglichkeit mehr, den "Rest" irgendwo anders einzufordern. Die Forderung gegenüber dem Verursacher ist damit abgegolten.

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Wenn der Vermieer nicht erreichbar ist, muss der Mieter handeln. Schließlich kann ein Rohrbruch einen enormen Schaden verursachen.

Wichtig ist aber für die Versicherung: Der Mieter oder auch Du, Ihr solltet den Schaden mit Bildern dokumentieren, damit die Gebäudeversicherung sich ein Bild vom Schadensumfang machen kann. Das ist insofern wichtig, damit der Vermieter und Hauseigentümer keine Probleme mit der Schadensregulierung hat.

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Zwei Möglichkeiten:

  1. Du trittst den Schaden an Deien Kfz-Werkstatt ab. Die regeln das mit der gegnerischen Kfz-Versicherung.

  2. Du erklärst gegenüber der gegnerischen Kfz-Versicherung (und das ziemlich zügig), dass Du finanziel nicht in der Lage bist, die Kosten für die Reparatur vorzustrecken. Dann müssen die in die Puschen kommen.

Vor kurzem hat das LG Hamburg eine Kfz-Versicherung zur Übernahem der Kosten durch den Nutzungsaufall des Halters verurteilt, weil die Regulierung zu lange gedauert hat (in dem konkreten Fall mehr als fünf Wochen).

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So leid es mir tut, aber mit dem Verzicht auf die Hausratversicherung hast Du definitiv am falschen Ende gespart.

Die Haftpflichtversicherung des Verursachers hat hier den Zeitwert erstattet. Die Frage ist nur, wie der Versicherer an diese Summe kam. Damit besteht auch keine Möglichkeit mehr, den "Rest" irgendwo anders einzufordern. Die Forderung gegenüber dem Verursacher ist damit abgegolten.

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Nun ja,

für diesen Schaden kommt keine Deiner Versicherungen auf.

Ausnahme: Die Wohung ist gemietet, der Boden wurde beschädigt und Ihr habt Mietsachschäden in der Eurer Versicherung eingeschlossen. Die leistet aber auch dann nur für die Macken im Boden.

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Wenn der Betrag nicht so hoch ist, würde ich der Versicherung eine E-Mail mit der Bitte um Rücküberweisung auf Dein Konto schicken und dann ab in den Urlaub. Wahrscheinlich wird in der Zwischenzeit der fehlbeguchte Betrag schon wieder zurückerstattet sein. Es ist auszuschließen, dass die Versicherung hier Zicken macht.

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Ich würde an die Sache ganz entspannt rangehen.

Grundsätzlich muss der Vermieter Dir erst einmal nachweisen, dass die Anlage durch Euch den Defekt erlitten hat.

Der Preis war nicht ganz ohne, und dann bekomme ich zur Antwort, dass ich den Schaden zahlen muss wenn das Soundsystem nicht mehr geht.

Er wird Dir doch wohl nicht die Kosten für neuwertigen Ersatz in Rechnung gestellt haben? Selbst wenn Du in der Haftung bist, weil Du den Defekt verursacht hast, hat der Vermieter nur Anspruch auf die Reparatur oder Ersatz zum Zeitwert des Soundsystems. Ich habe das Gefühl, er will sich auf Deine Kosten hier sanieren.

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