Vergessenes Konto: Berliner Bank : Lose Blatt Sparbuch?
Es geht um ein vergessenes Loseblatt Sparbuch mit Stammblatt der Berliner Bank
der vor ca. 10 Jahren verstorben Mutter.
Wir konnen mit dem Begriff Loseblatt Sparbuch nichts anfangen und hielten es für Kontoauszüge zumal da seit ca. 25 Jahren nichts mehr geschah laut Auszügen.
Die Berliner Bank wurde vor ca. 20 Jahren eine Filiale der Landesbank Berlin.
2006 wurde die Berliner Bank eine Filiale der Deutschen Bank, 2017 wurde die Marke Berliner Bank aufgelöst.
Wir legten das Sparbuch vor in einer Filiale der Deutschen Bank,
sie haben die Kopien weitergeleitet und es kam ein machinell erstelltes Schreiben,
dass die Daten bei der Landesbank Berlin immigriert wurden, sie habe es als Nachforschungsauftrag verstanden.
Wie kann man da weiter vorgehen?
So dass es eventuell zu einer Auszahlung kommt,
oder dass die Deutsche Bank selbst beweispflichtig ist.
Wir können nichts nachvollziehen auch warum seit Mitte der 90er Jahre
scheinbar keine Kontobewegungen mehr stattfanden.
2 Antworten
Zum klassischen Sparbuch in Buchform gibt es Urteile wonach bei erwiesener Echtheit des Dokuments die Bank auch noch nach Jahrzehnten zahlungspflichtig ist. Verjährung tritt erst ab Kündigung des Sparbuchs ein.
So wie ich das bei dem Loseblattsparbuch sehe wird durch das Stammblatt nur bewiesen, dass es noch ein Sparbuch gibt. Das Guthaben könnte theoretisch auch nur noch einen Euro betragen. Ein bestimmtes Guthaben nachweisen kann man als Kunde gerade nicht.
Genau da ist der springende Punkt. Schon wegen der Zinsgutschrift waren in jedem Jahr Sparbuchblätter übersendet worden. Die sind nicht abgeheftet worden. Ob das letzte noch vorhandene Sparbuchblatt als Nachweis genügt muss, wenn die Ermittlungen der Bank nichts ergeben, letztlich ein Gericht entscheiden. Ich sehe da aber schwarz.
danke erst mal , das mit den Zinsen ist wohl wahr,
bis 1993 ging das danach nicht mehr.
Fragen geht ja leider nicht mehr.
1994 geschah noch folgendes, aber auch fraglich ob es dann damit
zusammenhängt oder damals einfach alles abgehoben wurde und das
entwerten des Sparbuch selbst keine Rolle spielte.
"Im Jahr 1994 gründeten die Berliner Bank AG, die Berliner Hypotheken- und Pfandbriefbank und die Landesbank Berlin gemeinsam die Bankgesellschaft Berlin AG, die mehrheitlich im Besitz des Landes Berlin war.
Ab 1. Januar 1999 ging die Berliner Bank AG vollständig auf die Bankgesellschaft Berlin AG über, blieb aber als eigenständige Marke erhalten. Nach dem Berliner Bankenskandal im Jahr 2001 verabschiedete die Bankgesellschaft Berlin AG im Dezember ein Sanierungsprogramm, das durch umfangreiche Hilfen des Landes Berlin eine Insolvenz verhinderte.
Schließlich wurde am 1. Juli 2003 die Berliner Bank zu einer Niederlassung der Landesbank Berlin."
Quelle: Wikipedia
Die Historie ist an sich für das Bestehen eines Anspruchs nicht von Bedeutung da ja wohl der gesamte Bestand übernommen wurde.
Allenfalls kann man daraus erkennen wo man nachfragen könnte.
All das aber hilft einem bei der Durchsetzung von Ansprüchen hier nicht. Ein Loseblattsparbuch hat nicht die Beweiskraft des klassischen Sparbuchs. An dieser Erkenntnis führt kein Weg vorbei.
herzlichen Dank für die Mühe und die Ausführungen
Um welch einen Betrag geht es denn?
Wie stellt ihr denn sicher, dass euch das Sparbuch komplett vorliegt und das überhaupt noch Ansprüche bestehen?
Und wenn die nachforschen, warum wollt ihr aktuell noch weiter in irgendeiner Form vorgehen. Abwarten und Tee trinken, würde ich mal sagen.
10 000 Mark (Kontoauszüge bis MItte der 90er) +
Zinsen schätzungsweise jährlich 400 Mark bis zum Niedrigzins
Die Kontoauszüge enden Mitte der 90er Jahre, aber das Stammblatt ist da
und nicht entwertet.
Mit den machinellen Schreiben ist ja die "Nachforschung" seitens der Deuschen Bank beendet, wir sollen also wenn schon Nachforschung mit der Landesbank Berlin aufnehmen, die aber nur bis 2006 zuständig war.
Dieses Sparbuch ist eine Urkunde im Sinne von § 21 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes und nur gültig, wenn es aus dem Umschlag, dem Stammblatt mit Kontonummer und allen Sparbuchblättern des laufenden Jahres, beginnend mit 001, besteht. Nach jeder Einzahluung oder sonstigen Gutschrift wie auch nach jeder Abhebung oder sonstigen Belastung übersendet die Bank dem Sparer ein Sparbuchblatt, das sofort in den Umschlag einzuheften ist.
Eröffnung: Mitte der 80er, Sparbuchblätter gehen bis MItte der 90er
So steht es auf dem Stammblatt, es gibt eine gesetzliche Kündigungsfrist.