Jugendkonto vergessen. Muss ich die Gebühren zahlen?
Hallo, ich hatte als Jugendliche ein Konto bei der Sparkasse. 2006 hatte ich zur Deutschen Bank gewechselt.
Jetzt hatte ich für meinen Sohn ein Jugendkonto eröffnen lassen und als die Dame mich als Bevollmächtigten eintrug und er für Online freigegeben werden sollte, kam ein ERROR. Grund war ich. Mir wurde erklärt ich bin bei der Sparkasse gesperrt, darum kann mein Sohn kein Online nutzen.
Sie forschte für mich nach was da los ist. Heute kam per Mail die Antwort. Mein Konto lief noch bis 2008 und es sind 160€ angelaufen. Das sind nur Kontoführungsgebühren und Zinsen.
Meine Frage ist, ist das so in Ordnung? Ich habe nie Post deswegen bekommen. Nicht mal in meiner Schufa ist davon was zu sehen. Ich weiß ich bin selbst schuld, hätte es mal kündigen sollen. Hab es im laufe der Jahre wirklich vergessen.
Kennt sich jemand aus mit Verjährungsfristen? Ich kenne das nur so das eine Forderung die auch angezeigt wurde beim Schuldner nach x Jahren verjährt. Ist das bei der Sparkasse anders?
Vielen Dank für jede Antwort
2 Antworten
Meine Frage ist, ist das so in Ordnung?
Ob die Gebühren richtig berechnet wurden, können wir nicht kontrollieren.
Ich habe nie Post deswegen bekommen. Nicht mal in meiner Schufa ist davon was zu sehen.
Wenn es nicht in der Schufa ist, dann sei doch froh.
Kennt sich jemand aus mit Verjährungsfristen? Ich kenne das nur so das eine Forderung die auch angezeigt wurde beim Schuldner nach x Jahren verjährt.
Das ist richtig. nach 3 Jahren ist es verjährt. Wenn die as Konto bis Ende 2008 geführt haben, sind die Sache vermutlich mit Ablauf des 31. 12. 2011, spätestens aber mit Ablauf des 31. 12. 2012 verjährt. Würdest Du eine Zahlungsaufforderung bekommen, könntest u die Einrede der Verjährung geltend machen. Aber Du hast ekeinen Mahnbescheid, oder Brief eines Inkassoinstituts bekommen, also wird ja auch nciht versucht, die Forderung einzutreiben.
Also kein Problem, Du brauchst nicht zu zahlen.
Aber man wird eben auch nicht zulassen, dass Du dort in einem Konto eingetragen wirst. Das Konto für den Minderjährigen Sohn, läuft bürgerlich rechtlich auf die Eltern, weil das Kind nicht voll geschäftsfähig ist. Dir will man kein Konto geben.
Thema durch. Du kannst mit Deinem Sohn zur Volksbank gehen, oder zur Deutschen Bank, weil Du dort Kunde bist.
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Geht denn die Einrede der Verjährung nur wenn man gemahnt wird? Oder kann man das auch ohne Mahnung aussprechen?
Wie willst Du Dich gegen etwas wenden, was man nicht gelten macht?
Eine Verjährung ist ja nur die Möglichkeit die Einrede geltend zu machen. Man darf trotzdem zahlen und falls man sozusagen aus versehen zahlt, kann man das Geld auch nicht zurück fordern.
Durch Verjährung erlischt die Forderung nicht.
Aber die Bank wird Dich nicht mahnen. Ich vermute, weil es ein Jugendkonto war. Da werden die entsprechende Richtlinien haben.
Vielleicht kannst Du auch das Konto bei einer anderen Sparkasse eröffnen. Oft ist es möglich, die Automaten anderer Sparkassen kostenlos zu nutzen, wenn diese dem gleichen Verbund angehören.
Was Deine eigenen "hurenden" Gebühren angeht: Man kann ja auch in vielen Supermärkten kostenlos Geld abheben bei einem Mindesteinkauf von 10/20 Euro.
Ist es so schierig zu verstehen, daß Dein Name bei der Sparkasse unerwünscht ist. Nenne es Sippenhaft oder auch sonstwie. Dein Sohn kann bei der Sparkasse sicher ein Konto eröffnen, wenn er volljährig ist. Aber solange Du mit unterschreiben mußt wird dies nicht funktionieren.
Das ist auch bei der Sparkasse nicht anders. Aber jedes Bankinstitut kann sich seine Kunden selbst aussuchen, und die Bank will Dich nicht mehr als Kunde haben, da sie in der Vergangenheit schon einmal auf den Kosten sitzen geblieben ist.
Das beantwortet doch meine Frage nicht. Ich habe noch immer mein Konto und möchte auch nicht zur Sparkasse wechseln.
Geht denn die Einrede der Verjährung nur wenn man gemahnt wird? Oder kann man das auch ohne Mahnung aussprechen?
Die Sparkasse kann ja gerne die Sperre bestehen lassen, wie gesagt ich bin an keiner Geschäftsbeziehung interessiert. Also wenn die nicht wollen, stört mich das auch nicht.
Für meinen Sohn haben wir nur die Sparkasse gewählt weil wir ländlich wohnen und das die einzige Möglichkeit ist an Bargeld zu kommen. Ich zahle da ja immer hurende Gebühren.
ich meine die einzige Möglichkeit besteht darin, mich als Bevollmächtigte Person herauszunehmen. Wie gesagt es geht nur um die App für das Online Banking, vorher hatte die Sparkasse kein Problem mit mir 🤣