Liquiditätsoption ziehen bei beitragsfreier Rentenversicherung?
Guten Abend ,
ich habe 2005 mit meinem damaligen AG eine Rentenversicherung auf ein Leben mit aufgeschobener Rentenzahlung bei der damaligen Volksfürsorge abgeschlossen. 2021 ging der AG insolvent. Die Versicherung besteht seitdem beitragsfrei. Ich weiss, dass ich die Versicherung nicht auflösen kann um an die eingezahlten Beiträge zu kommen.Bestandteil dieses Vertrags war die Liquiditätsoption, die Teilentnahmen nach 12 Jahren Beitrag ermöglicht. Ich haette dies also schon ab 2017 nutzen können.Nun habe ich von Proxalto die Info erhalten, dass ich die Teilentnahme nicht nutzen kann, da die Versicherung beitragsfrei besteht.
a) kann ich rein rechtlich darauf bestehen, da 16 Jahre lang volle Beiträge gezahlt worden sind
b) koennte ich , wenn ich ab sofort einen Mindestbeitrag (20 Euro mtl) die Teilentnahme fordern? oder
c) muesste ich dafür rückwirkend einen Mindestbeitrag nachzahlen
Proxalto rückt mit diesen Infos nicht raus , deswegen wäre ich über jede weiterhelfende Info sehr dankbar !!! Lieben Dank !!
1 Antwort
Hallo dieversicherte,
Du schreibst, dass es sich um eine Versicherung über den Arbeitgeber handelt, also eine betriebliche Altersvorsorge. Unabhängig davon, ob Du die Beiträge von Deinem Gehalt gezahlt hast oder der Arbeitgeber sie getätigt hat oder beides, ist eine Verfügung über das Guthaben vor Rentenbeginn per Gesetz grundsätzlich ausgeschlossen. Das geht sogar soweit, dass selbst bei einer Privatinsolvenz niemand Zugriff auf dieses Geld hätte.
Insofern wundert mich die Aussage, dass nach 12 Jahren Teilentnahmen möglich sein sollen. Dies wurde vermutlich mit einer privaten Rentenversicherung verwechselt. Diese ist bei einer Auszahlung nach 12 Jahren steuerlich günstiger als vor dem Ablauf von 12 Jahren.
So eine Option wäre nur relevant, wenn Dein Vertrag nach der Insolvenz des AG auf Dich als Privatperson übertragen worden wäre. Dann beginnen die 12 Jahre von neuem - jedoch nur für die Beiträge, die Du von da an privat einzahlst. Und das ist ja nicht der Fall gewesen.
Die Beiträge aus der Zeit davor können definitiv nicht vor Rentenbeginn ausgezahlt werden - unabhängig davon, ob Du jetzt etwas einzahlst/nachzahlst. Unter Liquiditätsoption kann ich mir nur das so genannte Kapitalwahlrecht vorstellen. Dies bedeutet, dass Du zum Rentenbeginn entscheiden kannst, ob Du das Guthaben als Einmalzahlung oder als lebenslange Rente nutzen möchtest. Mir scheint also, dass Du bei Abschluss des Vertrages nicht gut beraten wurdest.
Proxalto ist übrigens eine Verwertungsgesellschaft, die Teile des Renten-/Kapitallebensversicherungs-Bestandes von der Volksfürsorge/Generali aufgekauft hat. Dabei handelt es sich um eine reine Investorengesellschaft, die keinerlei Interesse an Kundenservice hat, nur an ihrem eigenen Ertrag.
D. h. Du wirst da auch zukünftig vermutlich leider keine große Unterstützung erfahren.
Viele Grüße