Halbwaisenrente für volljährige Kranke?
Hallo, erhält man als vollljährige ,mit seelischer Behinderung, auch weiterhin Halbwaisenrente ?
Bin seit längeren Krank und in stationärer Behandlung ,wodurch ich auch meine Ausbildung abrechen musste , ein Ende der Behandlung ist noch nicht absehbar .
Mit wurde jetzt bestätigt ,das ich zu 40 % seelisch behindert bin.
Kindergeld wird mir weiterhin gezahlt .
1 Antwort
Hallo lb. Katrin,
es ist grundsätzlich so:
über das 18. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres besteht ein Anspruch auf eine Waisenrente weiter, wenn eine Schulausbildung, Berufsausbildung oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr abgeleistet wird oder
eine " Behinderung " vorliegt.
( bei evtl. dadurch entstandene Übergangszeiten, besteht auch weiterhin ein Waisenrentenanspruch ! )
Weiter heißt es......" sollte ein Waise außer Stande sein, wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung sich selbst zu unterhalten, besteht der Waisenrentenanspruch ebenfalls bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres."
Mein Rat an dich um zumindest nichts unversucht zu lassen - ANTRAG stellen !
Ich kann dir nicht 100 %ig sagen, ob oder inwiefern der Begriff " körperlich, geistig, seelische Behinderung " speziell auf dein Krankheitsbild zutreffend sein könnte.
Alles Gute gesundheitlich für das Jahr 2018 !