Antwort
Grundsaetzlich endet der Kindergeldanspruch mit dem 25. Lebensjahr, eine fortdauernde Ausbildung aendert daran nichts. Falls der Sohn aber noch zum Wehrdienst/Zivildienst einberufen worden ist, verlaengert sich die Altersgrenze um die Dauer des abgeleisteten Grundwehrdienstes. In diesem Fall schnell einen Antrag stellen.